Berufsspecial
IT-Recht
Praxis
Tätigkeitsfelder im IT-Recht
Einen äußerst umfassenden rechtlichen Tätigkeitsbereich bietet das IT-Recht. Von Fragestellungen des Vertragsrechts in den Informationstechnologien bis hin zu Fernabsatzrecht und dem elektronischen Geschäftsverkehr, dem Persönlichkeitsrecht im IT-Bereich bis zum Domainrecht, Datenschutzrecht, der IT-Sicherheit oder der rechtlichen Ausgestaltung der Rahmenbedingungen der Kommunikationsnetze und Dienste. Auch kartellrechtliche Fälle und Fragen der öffentlichen Vergabe von Leistungen der IT können Gegenstand einer IT-rechtlichen Beratung sein. Durch die Globalisierung und den Bedarf an grenzüberschreitender Bereithaltung von IT-Services, Kommunikationswegen und Inhalten wurde zudem eine Einbettung in EU-rechtliche und internationale Rahmenbedingungen notwendig. Grenzüberschreitende Sachverhalte gehören also zum Alltag der IT-Rechtler*innen und weisen zudem eine besondere Schnittstelle zum Strafrecht auf. Die folgenden hilfreichen Informationen sollen euch Aufschluss geben – vielleicht entdeckt ihr noch eure Leidenschaft fürs IT-Recht?
Berufschancen & Gehälter
Berufsaussichten – Was sind meine Möglichkeiten?
Mit einer Spezialisierung im IT-Recht erwartet junge Juristen und Juristinnen ein unterschiedlicher wie weitreichender Karriereweg: von Inhouse-Juristen/-Juristinnen bis zu Justiziaren/Justiziarinnen in einer Rundfunkanstalt, von Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen in der Großkanzlei bis zu betriebsinternen Datenschutzbeauftragten. Das IT-Recht bietet dem juristischen Nachwuchs ein breites Spektrum an möglichen Tätigkeitsfeldern. Hier dominiert die beratende Tätigkeit, sodass der Umgang mit Mandanten/Mandantinnen und Kollegen/Kolleginnen aus anderen Rechtsbereichen zum Alltag gehört. Wichtig ist es deshalb, gute Kontakte zu Kollegen/Kolleginnen aus anderen Rechtsbereichen zu pflegen, da viele Bereiche der Unternehmen berührt werden und IT-rechtliche Fragen im Zusammenhang mit unternehmens- bzw. konzerninternen Umgestaltungen stehen. Darüber hinaus verlangt die IT-Branche hohe Flexibilität im Umgang mit Menschen, weil die Mandanten/Mandantinnen sehr vielschichtig sind: von Großunternehmen bis hin zu Internet-Startups. Es wird eine direkte und schnelle Kommunikation von den beratenden IT-Experten und -Expertinnen erwartet, sodass hohe Anforderungen an die Reaktions- und Bearbeitungsgeschwindigkeit gestellt werden. Offen, neugierig, kreativ und interessiert an technologischen Begebenheiten sollten Spezialisten und Spezialistinnen im IT-Recht demnach sein!
Gehaltsaussichten
Mit der Entwicklung der Waren- und Dienstleistungsgesellschaft hin zur Informationsgesellschaft hat die Informationstechnologie große Bedeutung gewonnen. Immaterielle Wirtschaftsgüter wie „know-how“, Datensammlungen, Erfahrungen und Ideen sind durch die technische Revolution wirtschaftlich viel wertvoller geworden. Durch das ungebremste Wachstum der digitalen Welt wird das IT-Recht zudem stets ein ertragreiches Gebiet bleiben. Umso wichtiger sind also frühzeitige Spezialisierungen, um sich später auf dem Markt durch Erfahrung profilieren zu können. So vielseitig wie das Berufsbild selbst sind auch die angepriesenen Gehälter. Während Boutiquen im Schnitt 118.750€** pro Jahr zahlen, verdient man in mittelständischen Kanzleien durchschnittlich 82.900€.** Spitzenreiter sind die Großkanzleien mit einem Durchschnittsverdienst von 125.000€ im Jahr.** In Unternehmen erhält man, je nach dessen Größe, 50.000-70.000€ im Jahr. Mit steigender Berufserfahrung steigen hier auch die Gehälter. Junge, dynamische Juristen und Juristinnen, die sich wie das IT-Recht stets weiterentwickeln wollen, sind in diesem Feld, das keine Spur von Monotonie aufzeigt, genau richtig!
Videointerviews
Bildung
Fachanwaltstitel im IT-Recht
Waren es im Jahr 2007 gerade einmal elf zugelassene Fachanwälte/Fachanwältinnen im Bereich Informationstechnologie, sind es heute ca. 620, Tendenz steigend. Mit der Entwicklung hin zur Informationsgesellschaft nimmt auch die Nachfrage für die Fachanwaltschaft im IT-Recht zu. Es ist der beste Zeitpunkt sich durch diesen Titel auf dem boomenden Markt zu profilieren. Die zuständige Rechtsanwaltskammer, der der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin angehört, verleiht nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung. Voraussetzungen für diese Verleihung sind:
- dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO)
- Antragstellung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (§ 22 FAO)
- Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO)
- Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen (§§ 5, 6 FAO)
Zudem muss er/sie besondere Kenntnisse in den in § 14k FAO genannten Bereichen nachweisen.
Promotion und LL.M. im IT-Recht
Auch in diesem vielseitigen Berufsfeld besteht die Möglichkeit zu promovieren oder einen Master of Laws zu erwerben, letzteres bspw. am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover (Dauer: 2 Semester; Kosten: Semesterbeitrag iHv. 439,73€), wobei hier ein Semester an einer ausländischen Partneruniversität zu absolvieren ist, für das weitere Kosten anfallen. Eine weitere Möglichkeit stellt das Masterprogramm „Informationstechnologie und Recht“ der Universität des Saarlandes dar (Kosten: 3.750€ plus Semesterbeitrag). Es ist auf ein Jahr in Vollzeit ausgelegt, kann aber auch berufsbegleitend absolviert werden.
Generell bietet auch eine Vielzahl ausländischer Universitäten den LL.M. „Information Technology/ Technology Law“ an, wie beispielsweise die NYU in den USA (Dauer: 9 Monate; Kosten: umgerechnet ca. 55.000€), die Queen Mary University in London (Dauer: 1 Jahr; Kosten: umgerechnet ca. 18.000€) oder die University of Edinburgh (Dauer: 1 Jahr; Kosten: umgerechnet ca. 16.000€).
Die Vorteile eines LL.M. in Deutschland bestehen zum einen definitiv in den im Vergleich zum Ausland günstigeren Kosten und zum anderen in der Möglichkeit, ihn berufsbegleitend zu absolvieren. Ein Nachteil ergibt sich daraus, dass der Blick über den „deutschen juristischen Tellerrand“ kaum hinausgeworfen wird und die eigenen Fremdsprachenkenntnisse währenddessen wohl eher selten erweitert werden.
** basierend auf unserer Umfrage von 143 Kanzleien
Videos
Lara Bos (IT-Recht)
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Arbeitgeber aus dem Bereich IT-Recht im Gespräch
IT-Recht: Interview mit Dr. Friedrich Gilsdorf (Linklaters)
Im Rahmen unserer Interviewreihe zu unseren Berufsspecials haben wir Herrn Dr. Friedrich Gilsdorf, Rechtsanwalt bei Linklaters LLP, hinsichtlich seiner Tätigkeit, den Anforderungen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich IT-Recht (Informationstechnologie) befragt.