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IT- & Datenschutzrecht: Interview mit RAin Linda Fliegner (OPPENLÄNDER)

Im Rahmen unserer Interviewreihe "Berufsspecials" berichtet Rechtsanwältin Linda Fliegner von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte über die Anforderungen und Perspektiven einer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des IT- und Datenschutzrechts.

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IT- & Datenschutzrecht: Interview mit RAin Linda Fliegner (OPPENLÄNDER)

Könnten Sie sich zunächst bitte kurz vorstellen?

Mein Name ist Linda Fliegner und ich bin seit 2024 Rechtsanwältin im Bereich IT- und Datenschutzrecht bei Oppenländer Rechtsanwälte. Ich habe in Tübingen studiert und mich schon während meines Referendariats in Stuttgart für den Bereich IT- und Datenschutzrecht interessiert. 

Wie kam es zu Ihrer Spezialisierung auf das IT- und Datenschutzrecht – in welchem Karrierestadium fiel die Entscheidung, darin tätig sein zu wollen?

Im Rahmen meiner wissenschaftlichen Mitarbeit nach dem Studium habe ich mich mit neuen Vorschriften im Kaufrecht zu den Produkten mit digitalen Elementen befasst. Schon damals fand ich die Schnittstelle zwischen Recht und Digitalisierung sehr spannend. Dieses Interesse hat mich durch mein Referendariat begleitet, sodass ich auch Anwalts- und Wahlstationen im IT- und Datenschutzrecht gewählt habe. Außerdem habe ich mich für den neuen Schwerpunkt „IT-Recht“ entschieden, den ich – wie auch die entsprechenden Zusatzqualifikationen der Oberlandesgerichte – allen interessierten Referendarinnen und Referendaren nur empfehlen kann. Meine Entscheidung für den Rechtsbereich ist somit bereits während meines Referendariats gefallen, auch wenn das keineswegs Voraussetzung für den Berufseinstieg ist. 

Inwieweit sind Ihre Erwartungen an die Tätigkeit in diesem Bereich erfüllt worden? Was waren Ihre größten Überraschungen?

Da ich bereits meine Anwaltsstation im IT- und Datenschutzrecht bei Oppenländer Rechtsanwälte absolviert habe, konnte ich früh einen guten Einblick in die anwaltliche Praxis bekommen. Die Aufgaben können sich in mancher Hinsicht von den aus der juristischen Ausbildung bekannten Rechtsgebieten wie dem Zivilrecht unterscheiden, gleichzeitig arbeitet man auch hier mit den vertrauten Methoden. Für mich zeichnet sich der Rechtsbereich vor allem durch seinen Abwechslungsreichtum aus. Die Tätigkeit reicht von der Vertragsgestaltung für Software über die externe datenschutzrechtliche Beratung und der Compliance in der Cybersicherheit bis hin zur Beratung beim Einsatz künstlicher Intelligenz. Mit dieser Vielfalt habe ich trotz meiner Einblicke im Referendariat nicht gerechnet. Gerade das macht das Rechtsgebiet aber so spannend. Langeweile kommt in meinem Berufsalltag nie auf. 

Was macht das IT- und Datenschutzrecht für Sie zu einem besonders spannenden Rechtsgebiet?

Zum einen ganz klar die Vielseitigkeit. Zum anderen die ständige Weiterentwicklung des regulatorischen Umfelds. Besonders im Bereich des Cybersicherheitsrechts und der Digitalgesetzgesetzgebung gibt es auf EU-Ebene viele neue Rechtsakte oder Gesetzesentwürfe. Auch durch die KI-VO stellt das Thema Künstliche Intelligenz einen weiteren Fokus in der Rechtsberatung dar. Die Auseinandersetzung mit neuen Rechtsakten und deren Verzahnung mit dem bisherigen Rechtsrahmen ist somit im IT- und Datenschutzrecht von besonderer Bedeutung. 

Spannend ist außerdem die rechtsgebietsübergreifende Zusammenarbeit – oft ergeben sich datenschutzrechtliche Fragen auch in anderen Rechtsbereichen, die zum Blick über den eigenen Tellerrand bewegen. 

Wie sind Sie konkret im IT- und Datenschutzrecht tätig und welche typischen rechtlichen Fragestellungen begegnen Ihnen dort in Ihrer täglichen Arbeit? Wie sieht ein typischer Arbeitstag bei Ihnen aus?

Mein Arbeitsalltag ist sehr abwechslungsreich. Häufig beschäftige ich mich mit mehr als nur einem Mandat am Tag. Hinzu kommt der breite Beratungsbereich von KI bis hin zum gesundheitsrechtsspezifischen Datenschutz. 

Der Schwerpunkt liegt bei uns auf der beratenden Tätigkeit. Hierdurch bietet sich die tolle Möglichkeit, von Anfang an Einblicke in Projekte zu erhalten und diese in den verschiedenen Phasen zu begleiten. Datenschutzrechtliche Fragestellungen können aber auch vor Gericht verhandelt werden, etwa im wettbewerbsrechtlichen Kontext.

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Wie wichtig ist technisches Know-How (z. B. Kenntnisse über IT-Infrastruktur oder Programmierung) für die Tätigkeit in diesem Bereich?

Entscheidend ist weniger das bereits vorhandene Know-How, sondern die Bereitschaft, sich mit technischen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Die rechtliche Bewertung folgt schließlich dem (technischen) Sachverhalt. Vorkenntnisse können zwar hilfreich sein, sind aber nicht notwendig. Bei der Mandatsbearbeitung kann auch ein Austausch mit der IT-Abteilung der Mandantin erforderlich werden. Das bietet immer wieder eine spannende Gelegenheit, konkrete Compliance-Herausforderungen in der Praxis zu erkennen und besser zu verstehen. Mein eigenes technisches Interesse hat sich durch die Berufstätigkeit auf jeden Fall noch verstärkt.

Welche rechtlichen oder praktischen Herausforderungen begegnen Ihnen im IT- und Datenschutzrecht am häufigsten, und wie gehen Sie damit um?

Die Einarbeitung in bisher unbekannte Rechtsbereiche und deren Einordnung in den bekannten Rechtsrahmen (etwa dem Datenschutzrecht) kann anspruchsvoll sein. Es bietet aber zugleich die Chance, seine juristischen Kenntnisse rechtsgebietsübergreifend zu erweitern und wiederkehrende Muster zu erkennen. 

Ein weiterer Punkt ist die präzise Formulierung in der Kommunikation mit Mandanten. Dies gilt besonders im IT- und Datenschutzrecht, da auch Arbeitsbereiche ohne juristischen Hintergrund, wie IT- oder Marketing-Abteilungen, eingebunden sind. 

Welche Soft Skills sind Ihrer Meinung nach besonders wichtig, um im IT- und Datenschutzrecht erfolgreich zu sein? Auf welche Anforderungen der Branche müssen sich Bewerber:innen einstellen?

Von Vorteil ist die Bereitschaft, sich mit einem dynamischen rechtlichen Umfeld auseinanderzusetzen. Gleiches gilt für das Interesse an der technischen Umgebung, beispielsweise an KI-Systemen. Der Perspektivwechsel in juristischer und praktischer Hinsicht wird auf jeden Fall belohnt. 

Gibt es spezielle Aus- und Weiterbildungen, Netzwerke oder Fachveranstaltungen, die Sie am IT- und Datenschutzrecht interessierten Nachwuchsjurist:innen empfehlen würden? 

Im Referendariat kann ich die einschlägigen Zusatzqualifikationen der Oberlandesgerichte und den Schwerpunkt „IT-Recht“ empfehlen. Für das Studium gibt es an vielen Universitäten mittlerweile ähnliche Angebote. Auch berufsbegleitende Weiterbildungsmöglichkeiten sind vorhanden. Ich nehme beispielsweise berufsbegleitend an der Zusatzqualifikation „Law of the Digital Economy“ der Universität Münster teil, welche auch schon im Berufsalltag hilfreich war. Daneben gibt es viele niederschwellige Angebote, wie Veranstaltungen der Datenschutzaufsichtsbehörden, Podcasts und Newsletter, um sich mit dem Rechtsgebiet vertraut zu machen. 

Wie sehen Sie die Rolle der Jurist:innen im IT- und Datenschutzrecht angesichts der rasanten Entwicklungen bei Technologien wie beispielsweise Künstlicher Intelligenz, Blockchain und Cloud-Computing? Welche Zukunftsaussichten sehen Sie für Berufseinsteiger:innen in diesem Gebiet?

Die Zunahme von datengetriebenen Prozessen führt zugleich zu einem stetig steigenden Beratungsbedarf in diesem jungen und dynamischen Rechtsgebiet. Auch die Entwicklung und der Einsatz Künstlicher Intelligenz hat einen besonders relevanten, weiteren Beratungsbereich eröffnet. Aufgrund dieser zunehmenden Bedeutung des IT- und Datenschutzrechts sehe ich die Zukunftsaussichten sehr positiv. 

Die Fähigkeiten und Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz sind mittlerweile auch im juristischen Bereich vielfältig. Ich sehe darin aber vor allem eine Chance, die rechtsberatende Tätigkeit der Anwältinnen und Anwälte zu unterstützen, nicht aber zu ersetzen. 

Was würden Sie interessierten Studierenden, Referendar:innen sowie Berufseinsteiger:innen raten, die eine Karriere im IT- und Datenschutzrecht anstreben?

Wer neugierig ist, sollte die Gelegenheit nutzen, das IT- und Datenschutzrecht näher kennenzulernen – ein Einblick lohnt sich. Ob im Studium, im Rahmen eines Praktikums, als Station im Referendariat, in der wissenschaftlichen Mitarbeit oder durch sonstige Informationsangebote. Möglichkeiten hierzu gibt es viele. 

Mir persönlich hat die Vorbefassung im Referendariat geholfen, sie ist aber keinesfalls Voraussetzung für eine spätere Berufstätigkeit. 

Vielen Dank für das Interview und Ihre Zeit!


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