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Private Equity und Venture Capital: Interview mit Sven Fritsche (honert München)

Im Rahmen unserer Interviewreihe "Berufsspecials" berichtet Sven Fritsche (Standort München) von honert über die Anforderungen und Perspektiven einer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich Private Equity & Venture Capital.

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Sie werden viele juristische Aspekte zu Gesicht bekommen und spannende Projekte miterleben können.

Können Sie sich zunächst kurz vorstellen? 

Mein Name ist Sven Fritsche. Ich bin Rechtsanwalt und Steuerberater. Ich übe meinen Beruf seit 1990 in verschiedenen Münchner multidisziplinären mittelständischen Kanzleien aus. Ich bin Vater von 3 Söhnen, ich habe viel Spaß an meiner Arbeit und sehe mich lieber als Berater, denn als Rechtsanwalt.

Womit müssen Juristinnen und Juristen an einem typischen Arbeitstag in diesem Rechtsgebiet rechnen?

Der typische Arbeitstag hängt von der Berufserfahrung des/der jeweiligen Mitarbeiters/in ab. In den ersten Jahren der Berufstätigkeit besteht die Tätigkeit eher aus Mitarbeit bei der Due Diligence, bei der Erstellung von Anlagen und sonstigen Recherchen für Begleitthemen, welche sich im Rahmen des Transaktionsprozesses ergeben. Mit zunehmender Berufserfahrung stehen dann die Erstellung, Überarbeitung und vor allem die Verhandlung von Verträgen im Mittelpunkt der Tätigkeit. Hierbei sollte man allerdings immer im Auge haben, dass M&A- und/oder Venture-Capital-Transaktionen nicht nur aus dem Kauf- oder Investitionsvertrag bestehen, sondern auch viele Begleitverträge erstellt und verhandelt werden müssen. So ist es oftmals so, dass mehrere Gesellschafter vorhanden sein werden und man daher eine Gesellschaftervereinbarung abschließen muss. Geschäftsführer müssen mit Geschäftsführer-Anstellungsverträgen versehen werden und oftmals muss das Management direkt, indirekt oder virtuell an der Gesellschaft beteiligt werden. Und in ganz vielen Fällen müssen auch schuldrechtliche Verträge umgeschrieben, angepasst oder neu erstellt werden (als Beispiel: Mietverträge, Anstellungsverträge, Lieferverträge, steuerliche Dokumente (wie Ergebnisabführungsverträge), etc.). In der Regel entfällt nur ca. 30 % der Arbeitszeit in einer solchen Transaktion auf die Kerndokumente (Kauf, beziehungsweise Beteiligungsvertrag), die restliche Zeit auf die anderen erwähnten Dokumente.

Hatten Sie schon während Ihrer juristischen Ausbildung Berührungspunkte mit dem Bereich Private Equity und Venture Capital? In welchem Karrierestadium fiel die Entscheidung, anwaltlich in diesem Bereich tätig zu werden?

Ich muss betonen, dass ich nicht ausschließlich in den Bereichen Private Equity und Venture Capital tätig bin, allerdings mehr als die Hälfte meiner Arbeitszeit. Wir versuchen in unserer Kanzlei, uns zwar zu spezialisieren, jedoch immer einen generalistischen Ansatz zu vertreten. Und die Entscheidung, in den erwähnten Bereichen tätig zu sein, ergab sich erst lange nach meinem Berufsbeginn und dadurch, dass Mandanten begannen, ihre Firmen an Private Equity-Häuser zu verkaufen oder an neuen Geschäftsideen wie Venture Capital Fonds zu beteiligen. Über den Kontakt zu den entsprechenden Investoren ergab sich dann auch die Möglichkeit, diese zu beraten. 

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Was sind Ihrer Meinung nach die spannendsten bzw. schwierigsten Herausforderungen in dem Rechtsgebiet?

Die Mandanten in diesem Rechtsgebiet sind anspruchsvoll und verlangen oftmals eine sehr zeitnahe Bearbeitung der entsprechenden Aufträge. Gerade zum Ende einer Transaktion hin kann die Arbeitsbelastung deutlich sein. Hierbei ist es Aufgabe des Beraters, alle Fäden in der Hand zu haben und keine Details zu vergessen. Spannend ist das Rechtsgebiet vor allem dann, wenn der Mandant Vertrauen in die kaufmännischen Eigenschaften des Beraters hat und/oder wenn die Kaufpreisklauseln eine komplizierte Vernetzung zwischen bilanziellen, steuerlichen und juristischen Themen beinhalten. In solchen Fällen ist es von großem Vorteil, wenn der Berater tiefergehende Kenntnisse von steuerlichen Themen und vor allem von bilanziellen Gegebenheiten hat. Dies kann dann für den Mandanten Wert schaffen.

Welche Soft Skills sind für eine anwaltliche Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet vorteilhaft bzw. notwendig? Auf welche Anforderungen der Branche müssen sich Bewerber*innen hier einstellen?

Die entsprechenden Soft Skills ergeben sich aus den oben dargestellten Anforderungen. Die Verwebung mit Bilanzen und kaufmännischen Themen sind wichtig und vorteilhaft. Zu Stoßzeiten ist es von Vorteil, wenn der Berater belastbar ist.

Welche Zukunftsaussichten sehen Sie für Berufseinsteiger*innen in diesem Rechtsgebiet?

Wir glauben, dass die genannten Rechtsgebiete auch in Zukunft eine starke Rolle spielen werden. Daher sehen wir es für Bewerber als attraktiv an, sich mit diesen Rechtsgebieten zu beschäftigen. Wie bereits ausgeführt glaube ich, dass in diesen Rechtsgebieten auch andere Rechtsthemen eine große Rolle spielen und dass man daher nicht behaupten kann, dass junge Bewerber, welche sich diesen Rechtsgebieten zuwenden, nur in einem engen Korridor tätig sein werden. Sie werden vielmehr viele juristische Aspekte zu Gesicht bekommen und spannende Projekte miterleben können.

Welchen Ratschlag würden Sie an diesem Rechtsgebiet interessierten Nachwuchsjuristinnen und -juristen mit auf den Weg geben?

Wie bereits erwähnt, halte ich tiefergehende steuerliche und bilanzielle Kenntnisse für vorteilhaft und sogar erforderlich. Gerade hier kann man sich gegenüber den Beratern auf der Gegenseite oftmals einen Vorteil verschaffen, da diese zwar auch zu diesen Gebieten immer gute Kollegen zu Rate ziehen können, es allerdings in der Regel nachteilig ist, wenn man die Probleme nicht selbst beurteilen und/oder lösen kann, sondern sich auf dritte Person verlassen muss. Eine integrierte Beratung bringt daher einen großen Vorteil und die Ausbildung sollte darauf ausgerichtet sein. Multidisziplinäre Kanzleien verfolgen diesen Ansatz und sind daher meiner Meinung nach der richtige Ort für eine entsprechende Ausbildung.

Vielen Dank für das Interview und die Zeit, Herr Fritsche!


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