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Bank- und Finanzrecht: Interview mit RA Dr. Jansing (VOELKER & Partner)

Im Rahmen unserer Interviewreihe zu unseren Berufsspecials haben wir Rechtsanwalt Dr. Jan-David Jansing (VOELKER & Partner) hinsichtlich seiner Tätigkeit, den Anforderungen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Bank- und Finanzrecht befragt.
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Insbesondere das allgemeine Bankrecht – wo es um die Geltendmachung von Forderungen aus gekündigten Krediten, die Verwertung von Grundschulden oder die Auslegung umstrittener AGB-Klauseln geht – hat sehr wohl viele direkte Bezüge zu dem, was man in der klassischen Juristenausbildung lernt.

Rechtsanwalt Dr. Jan-David Jansing

Können Sie sich zunächst kurz vorstellen?

Mein Name ist Jan-David Jansing, ich bin seit 2002 bei VOELKER & Partner (zuerst als wissenschaftlicher Mitarbeiter – begleitend zu meiner Promotion – und seit dem zweiten Examen dann als Anwalt) und seit 2011 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit 2012 bin ich Partner bei VOELKER und Verantwortlicher für das wissenschaftliche Personal (Praktikant:innen, Referendar:innen und Berufsträger:innen). Ich bin 47 Jahre alt, verheiratet, zweifacher Vater und lebe in Tübingen, wo ich mich auch als „Neigeschmeckter“ (also als „Zugezogener“, denn geboren wurde ich in Wuppertal) sehr wohl fühle – weshalb ich auch alle Nicht-Schwaben nur ermutigen kann, sich im schönen „Ländle“ niederzulassen und gerne auch von außerhalb zum VOELKER-Team zu stoßen. Denn ich weiß: Schwaben beißen nicht!

Von außen scheint das Bank- und Finanzrecht ein komplexes und schwer durchschaubares Gebiet zu sein. Wie würden Sie als Spezialist das Rechtsgebiet beschreiben?

Das Bank- und Finanzrecht ist ein sehr lebendiges, vielfältiges Rechtsgebiet mit ständig wechselnden juristischen Herausforderungen durch neue Gesetze oder Rechtsprechungsänderungen: Ich habe in den mittlerweile über 20 Jahren, die ich mich mit diesem Rechtsbereich beschäftigte, kaum je ein Jahr erlebt, in dem meine Tätigkeit derjenigen des Vorjahres vollständig glich – denn es passiert einfach immer so viel Neues, dass es nie langweilig wird. 

Zugleich gibt es aber auch zahlreiche Konstanten und überraschend viele Anknüpfungspunkte an das allgemeine Zivilrecht/Sachenrecht, wie man es im Studium und Referendariat gelernt hat: Auch der Umgang mit diesem „juristischen Grundhandwerkszeug“ macht mir immer wieder Freude und zeichnet diesen Rechtsbereich aus.

Interessant und herausfordernd ist auch der Umstand, dass viele unserer juristischen Themen immer wieder in den Medien breit diskutiert werden (z.B. Darlehenswiderruf, Phishing-Fälle, Prämiensparverträge etc.) und dass sich dann oftmals Geschäftsmodelle auf Seiten der Verbraucheranwälte entwickeln, mit denen wir als Bankvertreter umgehen müssen: Das bringt es mit sich, dass mein Team und ich z.B. recht häufig bei Gericht prozessieren (sicherlich deutlich mehr als die meisten anderen eher beratend tätigen Referate in unserer Kanzlei), was mir persönlich aber immer viel Spaß macht. 

Insgesamt erscheint mir das Bankrecht auch nicht komplexer oder schwerer durchschaubar als jedes andere Rechtsgebiet.

Das Gebiet Bank- und Finanzrecht gehört nicht zu den klassischen Rechtsgebieten, die in der Juristenausbildung auftauchen. Wie haben Sie sich für diesen Bereich begeistern können?

Insbesondere das allgemeine Bankrecht – wo es um die Geltendmachung von Forderungen aus gekündigten Krediten, die Verwertung von Grundschulden oder die Auslegung umstrittener AGB-Klauseln geht – hat sehr wohl viele direkte Bezüge zu dem, was man in der klassischen Juristenausbildung lernt. Gerade der Umstand, dass man also immer wieder viel Vertrautes in einem sich ständig wandelnden rechtlichen Umfeld vorfindet, hat mich am Bankrecht fasziniert. Außerdem schätze ich sehr die gute Mischung aus beratender und gerichtlicher Tätigkeit: Man bekommt in einem streitigen Gerichtsverfahren immer gleich ein Feedback für seine Arbeit und hat nach einem gewonnenen Prozess sofort ein tolles Erfolgserlebnis – und zugleich kann man sich bei einer Vertragsgestaltung oder Beratung auch immer wieder außerhalb eines streitträchtigen, von Konfrontation geprägten Bereichs bewegen.

Was hat Sie dazu bewogen, sich für eine Tätigkeit im Bereich des Bank- und Finanzrechts zu entscheiden? In welchem Karrierestadium fiel die Entscheidung, anwaltlich in diesem Bereich tätig zu werden?

Ehrlich gesagt war es erst reiner Zufall, wie ich zu diesem Rechtsgebiet gekommen bin: Ich suchte damals eine Nebentätigkeit neben meiner Promotion und bin im Rahmen eines „Law-Events“ der „European Law Students‘ Association“ (Elsa) bei VOELKER auf die Kanzlei aufmerksam geworden. Als ich mich damals hier beworben hatte, gab es nur eine freie Stelle im Erbrecht oder eine Stelle im Bankrecht. Da es in meiner Familie keine Cousins, Cousinen oder sonstige weit verzweigte Familienstrukturen gab, hatte ich im Studium immer Respekt vor erbrechtlichen Sachverhalten – weil ich mir partout nicht merken konnte, in welchem Verwandtschaftsgrad der A nun zum B steht, wenn A dessen Großneffe oder Schwippschwager ist etc. Deshalb dachte ich mir: Dann scheidet Erbrecht also aus, und Du nimmst besser mal die Stelle im Bankrecht. Das habe ich seither keinen Tag bereut!

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Womit müssen Jurist:innen an einem typischen Arbeitstag im Bank- und Finanzrecht rechnen?

VOELKER berät im Bank- und Finanzrecht primär Kreditinstitute und sonstige Anbieter von Finanzprodukten etc. – aber nur in wenigen und seltenen Ausnahmen einzelne Bankkunden im Konflikt mit ihrer Bank. Durch die Fokussierung auf diese eine Mandantenperspektive wird das Rechtsgebiet gleich deutlich überschaubarer und man hat die Möglichkeit, einen sehr vertrauensvollen und wertschätzenden Umgang mit unseren Dauermandanten (vor allem Sparkassen und Volksbanken in Süd-West-Deutschland) aufzubauen. 

Ein typischer Arbeitstag ist also z.B. davon geprägt, dass man mit dem/der seit Jahren bekannten Ansprechpartner:in X der Sparkasse Y einen neuen Fall am Telefon bespricht, die wichtigsten Unterlagen aus der Bankakte bekommt (meist von dem juristisch vorgebildeten X gut vorsortiert) und dann daraus einen gerichtlichen Schriftsatz erstellt. An anderen Tagen verbringt man die Zeit bei einer Gerichtsverhandlung (zumeist irgendwo in Baden-Württemberg; man ist aber in 95% der Fälle abends wieder daheim) oder mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens bzw. Vertragsentwurfs. 

Als sehr befriedigend empfinde ich dabei, dass unsere Ansprechpartner:innen meist auch gleich die maßgeblichen Verantwortlichen sind und man nicht – wie bei einem internationalen Großkonzern – immer erst viele weitere Hierarchieebenen durchlaufen muss, bevor man etwas entscheiden kann: Vielmehr besteht mit unseren jahrelangen Dauermandant:innen meist ein so gutes Vertrauensverhältnis, dass man mit ihnen „durch Dick und Dünn“ gehen kann. 

Wir versuchen in unserem Team auch alle jungen Kolleg:innen so schnell wie möglich in alle vorgenannten Bereiche des Kanzleialltags einzubeziehen (also das Führen von Besprechungen, die Teilnahme bei Gerichtsterminen oder die eigenständige Gestaltung von Verträgen) und suchen deshalb keine „Zuarbeitenden in Hinterzimmern“, sondern Menschen, die gerne mit anderen im Austausch stehen.

Inwieweit sind Ihre Erwartungen an die praktische Arbeit im Bank- und Finanzrecht erfüllt worden? Was waren Ihre größten Überraschungen?

Meine oben geschilderten Erwartungen an das Bankrecht wurden voll erfüllt: Ich musste bei meiner Arbeit nie wissen, was ein Großneffe oder ein Schwippschwager ist! 

Die größte Überraschung war, dass das Bankrecht auch nach 20 Jahren immer noch genauso viele spannende und neue Facetten bietet wie am ersten Tag – und dass man gleichzeitig immer wieder feststellt, wie weit man dabei kommt, wenn man „einfach nur“ sein in der Uni gelerntes Handwerkszeug beherrscht (allgemeines Zivilrecht, Sachenrecht, Prozessrecht). Denn wir kochen hier – wenn auch halt sehr gut – auch nur mit Wasser…

Erwarten Sie bei VOELKER von Anfang an eine starke Spezialisierung im Bereich Bank- und Finanzrecht? Oder findet hier auch ein „training on the job“ im Sinne eines Heranführens von kleinen zu großen Aufgaben und an die Besonderheiten des Gebiets statt?

Wir erwarten keinerlei Spezialisierung bei Berufseinsteiger:innen, sondern nur die oben bereits erwähnte Beherrschung des juristischen Grundhandwerkszeugs. Alle fachlichen Besonderheiten vermitteln wir „on the job“. 

Denn eine fundierte und nachhaltige Ausbildung der Berufseinsteiger:innen steht bei VOLKER ohnehin immer im Fokus: Wir haben nicht die Vorstellung, dass Berufseinsteiger:innen ab dem ersten Tag eigenständig ein „abgesoffenes Referat“ führen oder eine bestimmte Zahl von abrechenbaren Stunden produzieren müssten. Vielmehr geben wir zunächst kleine, klar umrissene Aufgaben vor (Recherchen, Gutachten, erste Schriftsatzentwürfe), bei denen Berufseinsteiger:innen sich so viel Zeit nehmen sollen, wie sie brauchen, und bei denen sie jederzeit alle Rückfragen stellen können, die sich ergeben. Auch nehmen wir uns dann viel Zeit für individuelles Feedback und taktische Hinweise – wodurch nach unserer Erfahrung sehr schnell das fachspezifische Know-How auf ein so hohes Niveau kommt, dass unsere Mitarbeitenden nach und nach (nahezu) selbständig Verfahren führen und Mandant:innen beraten können. 

Unser Ziel ist es also stets, die Mitarbeitenden nicht ins „kalte Wasser“ zu werfen, sondern zu kompetenten Beraterpersönlichkeiten zu entwickeln – und zwar immer dem individuellen Entwicklungstempo entsprechend.

Was sind Ihrer Meinung nach die spannendsten bzw. schwierigsten Herausforderungen im Bank- und Finanzrecht?

Die Prozessführung in Phishing-Fällen – worauf aktuell ein großer Schwerpunkt der Referatstätigkeit liegt – ist wohl aktuell eine der spannendsten Herausforderungen im Bankrecht: Hier kommt es nicht nur auf ein sehr gutes juristisches Vorwissen an, sondern auch auf ein genaues Verständnis der technischen Hintergründe und Sicherungsmechanismen. Man kann/muss auch immer ein bisschen „Detektiv spielen“, indem man stets individuell den zunächst völlig unklaren Sachverhalt mit den Mandant:innen gemeinsam aufklärt, um die Vorgehensweise der Betrügenden möglichst genau nachvollziehen zu können. 

Ansonsten sind schwierige und spannende Herausforderungen z.B. der Umgang mit umstrittenen Bank-AGB, die Rechtsdurchsetzung in Insolvenzfällen, die Vertragsgestaltung bei der Begleitung von M&A-Prozessen im Bankbereich oder die Bearbeitung von bankaufsichtsrechtlichen Fragen (so habe ich etwa kürzlich die bankrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit der Einwerbung von Kapital durch eine Bürger-KG begutachtet, welche ein Mehrgenerationenhaus errichten und dafür neue Kommanditisten anwerben wollte).

Welche Soft Skills sind für eine anwaltliche Tätigkeit im Bank- und Finanzrecht vorteilhaft bzw. notwendig? Auf welche Anforderungen der Branche müssen sich Bewerber:innen hier einstellen?

Wichtige Soft-Skills sind z.B. die Gabe zur Formulierung komplexer Sachverhalte in verständlicher Form (etwa in einem Schriftsatz bei einem Phishing-Fall), rhetorische Fähigkeiten (etwa bei einer Gerichtsverhandlung), die Fähigkeit zum Perspektivwechsel (Einnehmen der Perspektive der Bankvertretung oder der Verbrauchervertretung), die Fähigkeit zu einem empathischen und gleichsam professionellen Umgang mit Mandant:innen und Gegner:innen (auch nach einer hitzigen Gerichtsverhandlung sollte man mit dem/der Gegenanwalt:anwältin im Ideallfall noch ein Bier trinken können) oder die Fähigkeit zum Erschließen wirtschaftlicher Hintergründe. Obwohl es natürlich viel um Geld und Zahlen geht, sind weder eine abgeschlossene Bankausbildung noch ein wirtschaftswissenschaftliches Studium oder eine Eins im Mathe-Abi Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit im Bankrecht.

Anders gesagt: Manchmal braucht man beim Auftritt vor Gericht Eigenschaften einer „Rampensau“, manchmal braucht man beim Umgang mit Excel-Tabellen Eigenschaften eines „Nerds“, manchmal muss man im Umgang mit unter Druck stehenden Volksbank-Vorständen die Eigenschaft eines beruhigenden „Coachs“ haben – ohne, dass deshalb alle Mitarbeitenden in unserem Referat jeweils zu 100% diese Eigenschaften mitbringen müssten: Alle Mitarbeitenden sind charakterlich unterschiedlich und deshalb finden wir auch immer Wege, wie man welche Soft Skills optimal einsetzen kann.

Würden Sie anderen Interessent:innen eine Promotion in diesem Bereich als Vorbereitung auf eine spätere praktische Tätigkeit empfehlen?

Eine Promotion ist – generell bei VOELKER und auch bei uns im Bankrecht – ein „good to have“-Kriterium für eine Einstellung und Berufstätigkeit – aber weder unbedingt erforderlich noch unbedingt empfehlenswert. Wer sich von einem passenden Promotionsthema angesprochen fühlt, kann entweder vor oder während der Tätigkeit bei VOELKER gerne ein Promotionsvorhaben umsetzen und dann ist es natürlich im Erfolgsfall auch ein schöner Kompetenznachweis gegenüber Mandant:innen und dem Arbeitgeber – aber es muss vor allem für die jeweilige Person selbst eine passende und erstrebenswerte Option sein. Anders gesagt: Man muss „Lust haben“, ein Promotionsvorhaben anzugehen und dann auch durchzuziehen; sonst hat es keinen Wert. Daher wollen wir das als Arbeitgeber auch nicht vorgeben.

Sie haben den Fachanwaltstitel im Bank- und Kapitalmarktrecht erworben. Wie wichtig ist Ihrer Meinung nach die Erlangung dieses Fachanwaltstitels? Wie hat er Ihnen bei der praktischen Tätigkeit weitergeholfen?

Der Fachanwaltstitel ist für die praktische Arbeit sehr wichtig, da in dem Fachanwaltskurs die vielen Facetten des Bankrechts gut beleuchtet werden und man tatsächlich in kurzer Zeit noch viel Neues dazulernt. Deshalb streben wir auch bei Berufseinsteiger:innen die Absolvierung des Lehrgangs bereits recht kurz nach Tätigkeitsbeginn an – und übernehmen dafür natürlich auch die Kosten. Auch gegenüber Mandant:innen, Gerichten und der Gegenseite ist das Führen des Titels ein wichtiger Kompetenznachweis – wenn man so spezialisiert für bestimmte Branchen auftreten will, wie wir dies bei VOELKER umsetzen.

Welche Zukunftsaussichten sehen Sie für Berufseinsteiger:innen im Bank- und Finanzrecht?

Ich sehe sehr gute Zukunftsaussichten für Berufseinsteiger:innen im Bank- und Finanzrecht, da die Erfahrung zeigt, dass hier die juristischen Themen und Herausforderungen nie ausgehen werden. Die zunehmende Regulierung, eine immer ausdifferenziertere Rechtsprechung und die ausgeprägte Neigung der Verbraucheranwaltschaft zur Vermarktung von streitigen Rechtsfragen führen dazu, dass es hier nie langweilig wird und dass der Beratungsbedarf bei den von uns vertretenen Sparkassen und Volksbanken immer hoch bleiben wird.

Welchen Ratschlag würden Sie an diesem Rechtsgebiet interessierten Nachwuchsjurist:innen mit auf den Weg geben? Welche Schwerpunkte sollten sie bei ihrer Ausbildung setzen?

Genießen Sie einfach die Vielfalt des Jurastudiums und erlernen Sie möglichst gut Ihr Grundhandwerkszeug (allgemeines Zivilrecht, Sachenrecht, ZPO). Alles andere kommt dann von allein. Nutzen Sie die Zeiten der Praktika und des Referendariats, um möglichst viele Eindrücke von unterschiedlichen juristischen Tätigkeitsfeldern zu sammeln und entscheiden Sie über die weiteren Karriereschritte nicht primär danach, welches Rechtsgebiet Ihnen abstrakt im Studium am meisten zugesagt hat, sondern eher danach, wie Sie dann wirklich konkret arbeiten werden und wollen: Als Topverdiener:in mit hoher Arbeitslast in einer Großkanzlei? Als selbstbestimmte(r) Einzelkämpfer:in? In einem überschaubaren Team in einer mittelständischen Kanzlei? Als gänzlich unabhängig entscheidende(r) Richter:in? Als Prozessanwalt:anwältin in streitigen Verfahren oder eher als Vertragsgestalter:in? Als Seelentröster:in für natürliche Personen im Familienrecht oder als Sparringspartner für juristisch vorgebildete Dauermandant:innen aus Firmen-Rechtsabteilungen? 

Vor diesem Hintergrund freuen wir uns natürlich immer, wenn sich jemand bei uns im Bankrecht bewirbt, der/die z.B. auch schon eine Bankausbildung oder einen entsprechenden Studienschwerpunkt mitbringt – aber noch leichter fällt uns eine Einstellungsentscheidung dann, wenn wir die Person schon aus einer wissenschaftlichen Mitarbeit oder dem Referendariat kennen und wenn sowohl VOELKER als auch die betreffende Person wissen, worauf sie sich tatsächlich (fachlich und persönlich) einlassen. Deshalb haben wir schon oft Berufseinsteiger:innen engagiert, noch bevor diese ihr zweites Examen absolviert hatten – so dass ich Ihnen nur raten kann, diese Zeit intensiv zu nutzen und möglichst viele Erfahrungen zum ganz konkreten Jobprofil zu sammeln.

Vielen Dank für Ihre Zeit und das Interview, Herr Dr. Jansing!


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