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Berufsspecial

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz

Praxis

„Was genau macht man denn im gewerblichen Rechtsschutz?“

Eine Frage, mit der man oft konfrontiert wird, wenn man als Anwalt/Anwältin im gewerblichen Rechtsschutz tätig ist. Zwar gehört es nicht zu den klassischen Rechtsgebieten, mit denen man in der Juraausbildung zu tun hat, dennoch hat der Bereich in den letzten Jahrzehnten eine große Reichweite erlangt. Allein schon aufgrund der ewig währenden Patentstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung ist der gewerbliche Rechtsschutz regelmäßig Teil aktueller Nachrichten. 

„Man schützt dabei die geistig gewerbliche Betätigung“, würde der/die fachkundige Jurist*in auf die wohlbekannte Frage antworten.

Ob es die Ähnlichkeit des Lindt-Bären mit dem Haribo-Bären ist oder die Behauptung eines Mobilfunkanbieters, er habe das beste Netz. Überall dort, wo es um Immaterialgüterrechte geht, ist auch der/die Spezialist*in im gewerblichen Rechtsschutz gefragt. In diesem spannenden Bereich gilt es also, die Rechte eines/einer Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern zu schützen.

Tätigkeitsfelder im gewerblichen Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz ist Teil des Rechts des geistigen Eigentums (Intellectual Property, kurz: IP). Er umfasst in erster Linie fünf Rechtsgebiete. Diese sind das Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Wettbewerbsrecht. Dabei werden im Markenrecht die Namen der Produkte geschützt; das Patent- und Gebrauchsmusterrecht befasst sich mit dem Schutz technischer Erfindungen und im Designrecht geht es um den Schutz der ästhetischen Gestaltung von Produkten. Das Wettbewerbsrecht schützt vor unlauterem Wettbewerb. Auch ergeben sich Schnittstellen zum Urheber- und Medienrecht.

Die Spezialisierung im gewerblichen Rechtsschutz bringt neben dem Erwerb vertiefter Kenntnisse in fünf bedeutenden Rechtsgebieten auch einen facettenreichen Arbeitsalltag mit sich. Aufgrund der Vielfältigkeit der genannten Bereiche gleicht kein Arbeitstag dem anderen. Nicht nur geistige Flexibilität muss dem/der Berater*in zu eigen sein, sondern auch kreatives Denken. Schließlich befindet sich die Technologie in stetiger Entwicklung.

Schutz des geistigen Eigentums im In- und Ausland

Der Schutz des geistigen Eigentums im geschäftlichen Verkehr erfolgt nicht nur auf nationaler Ebene. Vielmehr ist das Rechtsgebiet in hohem Maße international ausgerichtet. Wenn deutsche Mandanten/Mandantinnen ihr geistiges Eigentum auch im Ausland oder umgekehrt ausländische Mandanten/Mandantinnen ihre Werke im Inland geschützt wissen möchten, sollten sie eine*n Anwalt/Anwältin für gewerblichen Rechtsschutz konsultieren. Unterstützend tätig sind hinsichtlich des grenzüberschreitenden Schutzes das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie das Europäische Patentamt.

Berufschancen & Gehälter

Berufsaussichten – Was sind meine Möglichkeiten?

Mit einer Spezialisierung im gewerblichen Rechtsschutz ist man sowohl bei wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Großkanzleien als auch bei mittelständischen Kanzleien und Anwaltsboutiquen gefragt. Auch bei supranationalen Organisationen wie dem Europäischen Patentamt oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum kann der Experte im gewerblichen Rechtsschutz seinen Karriereweg einschlagen.

Gehaltsaussichten

Aufgrund der rasanten Entwicklung der Forschung und Technik ergeben sich stets neue Fragen hinsichtlich technischer und ästhetischer Leistungen. Neue Erfindungen bringen in kürzester Zeit kostengünstigere und meist qualitativ geringwertigere Plagiate mit sich. Die sogenannte Produktpiraterie ist allgegenwärtig und muss zurückgedrängt werden. Damit wächst der Bedarf an Juristen und Juristinnen mit der Spezialisierung im gewerblichen Rechtsschutz. Die Verdienstmöglichkeiten können sich mit einem durchschnittlichen Jahresbruttogehalt von knapp 100.500 € sehen lassen.* Am lukrativsten ist die Anstellung in Großkanzleien, die im Schnitt mit 121.500 € pro Jahr locken.* Dahinter liegen die Kanzlei-Boutiquen und mittelständischen Kanzleien mit einer durchschnittlichen Vergütung in Höhe von knapp 101.000 € und 82.000 € jährlich.* Möchtest du also den Puls der Zukunft fühlen und dabei eine*r der Top-Verdiener*innen unter den Anwälten/Anwältinnen werden? Dann setze den Fuß in die Welt des gewerblichen Rechtsschutzes!!

Bildung

Fachanwaltstitel im gewerblichen Rechtsschutz

1.292 der zugelassenen Anwälte und Anwältinnen führen den Titel des/der Fachanwalts/Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. Die Nachfrage nach Spezialisten und Spezialistinnen in diesem Gebiet steigt von Tag zu Tag. Dies ist die Chance für Junganwälte/Junganwältinnen, sich in einem zukunftsorientierten und lukrativen Bereich zum Experten zu machen. Die zuständige Rechtsanwaltskammer, welcher der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin angehört, verleiht nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung. Voraussetzungen für diese Verleihung sind:

  • dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO)
  • Antragstellung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (§ 22 FAO)
  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO)
  • Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen (§§ 5, 6 FAO)

Zudem muss er/sie besondere Kenntnisse in den in § 14h FAO genannten Bereichen nachweisen.

Promotion oder LL.M. im gewerblichen Rechtsschutz

Auch in diesem vielfältigen Berufsfeld besteht die Möglichkeit, zu promovieren oder einen Master of Laws zu erwerben. In Deutschland bieten zum Beispiel die Humboldt-Universität zu Berlin („Intellectual Property and Media Law“; Dauer: zwei Jahre; Kosten: 8.800 €) und die Universität Göttingen („European and Transnational IP and IT Law“; Dauer: ein Jahr; Kosten: 7.800 €) teils englischsprachige Masterprogramme in Vollzeit an.

Besonders interessant sind die LL.M.-Programme der TU Dresden und der Leibniz Universität Hannover, die mit ausländischen Partneruniversitäten kooperieren.

  • TU Dresden: Der deutsch-englische LL.M. „International Studies in Intellectual Property Law“ dauert 12 Monate und wird im ersten Semester an einer der Partnerunis in Exeter, London, Krakau, Prag, Seattle, Straßburg oder Szeged absolviert (Kosten abhängig von der Uni) und im zweiten Semester an der TU Dresden (Kosten: 2.500 €). Das Programm ist nur in Vollzeit möglich.
  • Leibniz Universität Hannover: Der LL.M. „IT Law and IP Law“ dauert zehn Monate, wird im ersten Semester in Hannover und im zweiten Semester an einer der Partnerunis zum Beispiel in Oslo, Bologna, Wien oder Buenos Aires absolviert (Kosten: Semesterbeitrag in Höhe von 439,73 € plus Kosten der Partneruni). Auch dieses Programm ist nur in Vollzeit möglich.

Darüber hinaus bieten beispielsweise noch die Stockholms Universitet (Dauer: neun Monate; Kosten: circa 9.000 €) sowie die Uppsala Universitet in Schweden (Dauer: ein Jahr; Kosten: circa 10.000 €) den englischsprachigen LL.M. in „Intellectual Property Law“ in Vollzeit an, ebenso wie die Ankara Üniversitesi in der Türkei (Dauer: zehn Monate; Kosten: circa 2.500 €).

Masterprogramme, die auch in Teilzeit absolviert werden können, gibt es beispielsweise an der KU Leuven in Belgien und der Queen Mary University of London:

  • KU Leuven: Der LL.M. „IP and ICT Law“ wird auf Englisch, Niederländisch und Französisch angeboten, dauert ein bis zwei Jahre (Voll-/ Teilzeit) und kostet 3.900 €.
  • QMUL: Der LL.M. „Intellectual Property Law“ dauert ein Jahr und kostet je nachdem, ob er in Voll- oder Teilzeit belegt wird, umgerechnet circa 25.600 € beziehungsweise knapp 13.000 €.

Der Vorteil der ausländischen Programme und der deutschen Partnerprogramme mit ausländischen Universitäten besteht offenkundig darin, dass der Blick über den „deutschen juristischen Tellerrand“ geworfen wird und die eigenen Fremdsprachenkenntnisse währenddessen erweitert werden. Angesichts dieses breiten Angebots fällt die Entscheidung sicherlich nicht leicht. Aber wofür man sich auch letztendlich entscheidet, alle Programme klingen vielversprechend!

*basierend auf unserer Umfrage von 143 Kanzleien.

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