Skip to main content

Berufsspecial

Urheber- und Medienrecht

Urheber- und Medienrecht

Praxis

Urheberrecht: Schütze die geistige Schöpfung!

Als Urheber*in genießt man nach deutschem Recht einen besonders starken Schutz. Der Schutz des geistigen Eigentums erstreckt sich dabei auf bestimmte Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Das Urheberrechtsgesetz schützt insbesondere die Urheber*innnen selbst in ihrem persönlichen und geistigen Verhältnis zum Werk und dessen Nutzung. Dazu gehören Texte, Fotos und Grafiken, Filme und Musik. Damit der Schutzbereich eröffnet ist, ist die Existenz einer eigenen geistigen Schöpfung erforderlich. Wird diese unerlaubt verwendet oder verwertet, ist die Hinzuziehung von Urheberrechtler*innen ratsam, da diese ganz genau wissen, was in solchen Fällen zu tun ist und für die Durchsetzung der Rechte des Urhebers/der Urheberin eintreten können.

Jede/r Urheber*in eines Werkes hat das Recht zur Verwertung seiner/ihrer persönlichen geistigen Schöpfung. Unter Verwertung sind die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung der Werke zu verstehen. Dritten kann ein Nutzungsrecht übertragen werden. Hier spricht man von einfachen und ausschließlichen Nutzungsrechten. An dieser Stelle kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen dem/der Urheber*in und dem/der Inhaber*in des Nutzungsrechts. Aber auch dann kann mithilfe von kompetenten Urheberrechtlern/-rechtlerinnen effektiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgegangen werden.

Tätigkeitsfelder

Der Arbeitsalltag von Spezialisten und Spezialistinnen im Urheberrecht setzt sich aus vielen verschiedenen Tätigkeiten zusammen, die sich mit den diversen Facetten des geistigen Eigentums befassen. Das Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen in Form von Abmahnungen steht dabei an erster Stelle. Bei außergerichtlichen Einigungen werden in der Regel Schadensersatz-, Unterlassungs- oder Auskunftsansprüche geltend gemacht. Kann keine außergerichtliche Einigung erzielt werden, vertritt der Anwalt bzw. die Anwältin die Mandanten und Mandantinnen auch vor Gericht.

Neben dem aktiven Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen werden Juristen und Juristinnen im Urheberrecht zudem bereits im Vorfeld beratend tätig. Sie erstellen und prüfen Nutzungsverträge für die Verwertung der Werke der jeweiligen Urheber*innen und stellen sicher, dass die rechtlichen Grenzen eingehalten werden. Doch nicht nur auf Seiten der Urheber*innen kann ein rechtlicher Beistand von Nöten sein. Auch Adressaten und Adressatinnen einer Abmahnung oder Anspruchsgegner*innen werden gute Anwälte/Anwältinnen benötigen. Eine geschickte Verhandlung kann langfristige Konsequenzen bei Urheberrechtsverletzungen abwenden.

Medienrecht: Bitte einmal auf „Aktualisieren“ drücken!

Ob es nun um den Herrenreiter-Fall oder die bekannte Rechtsprechung zum Fall von Caroline von Monaco geht, hat man bereits im Studium Berührungspunkte mit dem Medienrecht. Es entwickelte sich im Laufe der Zeit aus unterschiedlichen Rechtsgebieten heraus und gewann nach und nach an Eigenständigkeit. Im Wesentlichen gliedert sich der spannende Bereich in das Presse-, Rundfunk- und Multimediarecht. Eine besondere Bedeutung haben im letzten Jahrzehnt die sogenannten „neuen Medien“ gewonnen. Alles, was sich um Internet, Computer und digitale Datenträger dreht, ist wichtiger Bestandteil des Medienrecht. Die rasante Entwicklung dieser Medien stellt sowohl den Gesetzgeber, als auch die Medienrechtler*innen vor eine große Herausforderung. Als Spezialist*in im Medienrecht muss man mit dem rapiden Wandel und Wachstum der Medien mithalten können und stets auf dem aktuellsten Stand sein!

Tätigkeitsfelder

Insbesondere Prominente sehen sich oft skandalheischender Berichterstattung ausgesetzt. Um hier die Grenzen der Rechtsmäßigkeit zu wahren, kommen Medienrechtler*innen ins Spiel. Häufig geht es im Rahmen der Berichterstattung durch Klatschblätter, Zeitungen und Fernsehsendungen um Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Berichtigung, Nachtrag, Schadensersatz, Geldentschädigung oder die Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherungen. Hierbei ist stets zu beachten, dass je nachdem, ob es sich um eine Person des öffentlichen Lebens handelt oder nicht, unterschiedliche Maßstäbe anzulegen sind. Und je nachdem, von wem eine Äußerung stammt, gegen die vorgegangen wird, kann sich eine andere Gerichtsbarkeit als zuständig erweisen (Verwaltungs- oder Zivilgerichtsbarkeit). Bevor der Klageweg eingeschlagen wird, ist oftmals die einstweilige Verfügung gem. § 935 ZPO das Handlungsmittel der Medienrechtler*innen zur Durchsetzung der Rechte ihrer (prominenten) Mandanten und Mandantinnen. Gleichwohl können die Anwälte/Anwältinnen auch auf Seiten eines Journalisten/einer Journalistin oder Verlages stehen, die sich gegen eine einstweilige Verfügung oder Klage zur Wehr setzen möchten.

Medienrechtliche Verstöße treten oftmals durch Grundrechtsverletzungen zutage und müssen streng verfolgt werden. Vertiefte Grundrechtskenntnisse, allen voran in Bezug auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und Art. 5 GG, sind für Medienrechtler*innen somit unerlässlich. Aber auch zivilrechtliche Ansprüche können mit von der Partie sein. Im Medienrecht trifft alles aufeinander. Es ist ein Zusammenspiel von öffentlich-rechtlichen, zivil- und strafrechtlichen Regelungen: Von großer Relevanz sind die Rundfunkgesetze (ausgestaltet als Staatsverträge), das PresseG, BGB, StGB, UWG, UrhG und TMG.

Berufschancen & Gehälter

Berufsaussichten – Was sind meine Möglichkeiten?

Mit der Entwicklung der Technologien und der Entfaltung einer Mediengesellschaft kristallisierte sich die äußerst ertragreiche Nische des Urheber- und Medienrechts heraus. Entwicklung geschieht durch neue Erfindungen, die von ihren Erfinder*innen geschützt werden möchten. In Anbetracht der wachsenden Zahl von Erfindungen und der Tatsache, dass dieses Wachstum kein Ende haben wird, ist man mit einer Vertiefung im Urheberrecht mithin wohlbedient. Und auch im Medienrecht macht sich die rasante mediale Entwicklung bemerkbar: Die Schnelllebigkeit hat Einfluss auf die Berichtserstattung, Mitteilungen können sich rasend schnell verbreiten und es existieren immer mehr Plattformen zur Verbreitung medialer Inhalte jeglicher Form. Als Experte/Expertin im Urheber- und Medienrecht bewegt man sich daher stets mit der Zeit und innerhalb von anspruchsvollen und ebenso spannenden Aufgaben!

Gehaltsaussichten

Im Urheber- und Medienrecht kann man von guten Einstiegschancen und Gehältern sprechen. Als Anwalt/Anwältin verdient man mit durchschnittlich 98.000€ im Jahr ordentlich.** Dabei liegt der Durchschnittsverdienst im ersten Berufsjahr in Anwaltsboutiquen bei 108.500 €, in mittelständischen Kanzleien etwa bei knapp 84.000€ und in Großkanzleien bei stolzen 125.500€ jährlich.**

Bildung

Fachanwaltstitel im Urheber- und Medienrecht

Gerade einmal 417 Fachanwälte/-anwältinnen für Urheber- und Medienrecht sind nach jüngster Statistik verzeichnet. Der Erwerb des Fachanwaltstitels ist für die Karriere der jungen Spezialisten und Spezialistinnen auf jeden Fall empfehlenswert, da sie sich so besonders hervorheben können. Die zuständige Rechtsanwaltskammer, der der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin angehört, verleiht nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung. Voraussetzungen für diese Verleihung sind:

  • dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§3 FAO)
  • Antragstellung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (§22 FAO)
  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO)
  • Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen (§§ 5, 6 FAO)

Zudem muss er/sie die in §14j FAO besonderen Kenntnisse nachweisen.

Promotion und LL.M. im Urheber- und Medienrecht

Auch in diesem vielfältigen Berufsfeld besteht die Möglichkeit, zu promovieren oder einen Master of Laws zu erwerben. So bieten in Deutschland zB. die TH Köln den LL.M. „Medienrecht und Medienwirtschaft“ (Dauer: 4 Semester, Kosten: Semesterbeitrag), die Humboldt-Universität zu Berlin den LL.M. „Intellectual Property and Media Law“ (Dauer: 2 Jahre; Kosten: 8.800€) und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Kooperation mit dem Mainzer Medieninstitut den LL.M. „Medienrecht“ berufsbegleitend (Dauer: 2-4 Semester; Kosten: 4.750 bis 6.650€ plus Semesterbeitrag) an. Letzterer setzt zudem mindestens ein halbes Jahr Berufserfahrung voraus.

Im Ausland kann zB. an der Université de Luxembourg der englisch-französische Master „Space, Communication and Media Law“ (Dauer: 2 Jahre; Kosten: 800€ (200€ pro Semester)) und an der Pepperdine University School of Law in Malibu der Master „Enterntainment, Media & Sports Law“ (Dauer: 9 Monate; Kosten: ca. 46.700€) absolviert werden.

Nähere Details zum LL.M. im Urheberrecht bzw. Intellectual Property Law gibt es auf unserer Infoseite zum Gewerblichen Rechtsschutz. Dort findet ihr Informationen zu spannenden Partnerprogrammen von deutschen und ausländischen Universitäten!

Der Vorteil der ausländischen Programme und der deutschen Partnerprogramme mit ausländischen Universitäten besteht offenkundig darin, dass der Blick über den „deutschen juristischen Tellerrand“ hinausgeworfen wird und die eigenen Fremdsprachenkenntnisse währenddessen erweitert werden. Angesichts des breiten Angebots fällt die Entscheidung sicherlich nicht leicht! Aber wofür man sich auch letztendlich entscheidet, alle Programme klingen gleich vielversprechend!

** basierend auf unserer Umfrage von 143 Kanzleien.

Arbeitgeber im Bereich Urheber- und Medienrecht

Großkanzlei

Noerr PartGmbB

10 Standorte

3 Events

85 Jobs

Großkanzlei

DLA Piper UK LLP

DLA Piper - Be one of us. Be more of you.

42 Standorte

0 Events

14 Jobs


Jobs im Bereich Urheber- und Medienrecht

REFERENDARE (W/M/D) FÜR ALLE RECHTSGEBIETE

  • Düsseldorf
  • 1. Staatsexamen
  • Referendar (m/w/d)

REFERENDARE (W/M/D) FÜR ALLE RECHTSGEBIETE

  • Frankfurt a.M.
  • 1. Staatsexamen
  • Referendar (m/w/d)

REFERENDARE (W/M/D) FÜR ALLE RECHTSGEBIETE

  • Hamburg
  • 1. Staatsexamen
  • Referendar (m/w/d)

Es wurden keine passenden Events gefunden

Arbeitgeber aus dem Bereich Urheber- und Medienrecht im Gespräch

Das Schwerpunktstudium: Medienrecht

Die Vielfalt des Schwerpunktes: Im Rahmen von Interviews und Erfahrungsberichten geben wir euch Einblicke in die vielfältigen Bereiche des universitären Schwerpunkts im Jurastudium.

Als Jurist in der Medienbranche

Als Jurist in der Medienbranche

Das ITM (Institut für Informations- Telekommunikations- und Medienrecht) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster organisiert im jährlichen Turnus die Zusatzausbildung „Journalismus und Recht“. Alle Informationen hierzu erfahrt ihr in diesem Interview.