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Gesundheitsrecht: Interview mit Rechtsanwältin Pia Koller (OPPENLÄNDER)

Im Rahmen unserer Interviewreihe "Berufsspecials" berichtet Pia Koller von OPPENLÄNDER über die Anforderungen und Perspektiven einer anwaltlichen Tätigkeit im Gesundheitsrecht und teilt ihre Erfahrungen.

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Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich die Marburger Gespräche zum Pharmarecht und den Apothekenrechttag empfehlen.

Rechtsanwältin Pia Koller

Können Sie sich zunächst kurz vorstellen?

Mein Name ist Pia Koller, ich komme aus dem Raum Stuttgart und habe in Heidelberg Jura studiert. Schon während meiner Schulzeit habe ich mich für den Beruf der Rechtsanwältin und für Medizin interessiert, Jura und Medizin führten die Liste meiner Wunschstudiengänge an. 

Im Rahmen des Studiums entschied ich mich für den Schwerpunktbereich Medizin- und Gesundheitsrecht, da ich durch diese Entscheidung die Möglichkeit sah, die beiden Interessengebiete zu verbinden. Diese Entscheidung hat mich auch in meinem späteren beruflichen Werdegang geprägt, für die Anwaltsstation habe ich nach einer Kanzlei gesucht, die im Bereich Medizin- und Gesundheitsrecht tätig ist und mich für Oppenländer entschieden, wo ich dann nach dem Referendariat 2023 als Rechtsanwältin angefangen habe. 

Womit müssen Jurist:innen an einem typischen Arbeitstag im Gesundheitsrecht rechnen?

Mit vielen neuen und spannenden Fragestellungen und Fallgestaltungen, für die es eine Lösung zu finden gilt. Es kommt sehr selten vor, dass Mandanten mit den gleichen Problemen auf uns zukommen. Die Arbeit ist thematisch sehr vielfältig, da das Gesundheitsrecht sowohl das Zivilrecht, das öffentliche Recht und sogar das Strafrecht beinhaltet. Typisch für einen Arbeitstag sind Gespräche mit Mandanten (oftmals im Rahmen von Videomeetings) und die Arbeit an Schriftsätzen. 

Was hat Sie dazu bewogen, sich für eine Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet zu entscheiden? In welchem Karrierestadium fiel die Entscheidung, anwaltlich in diesem Bereich tätig zu werden?

Letztlich lässt sich alles auf mein Interesse für Medizin und Biologie zurückführen. Die Entscheidung, dass ich Anwältin im Gesundheitsrecht werden möchte, fiel im Rahmen der Anwalts- und Wahlstation während des Referendariats. 

Inwieweit sind Ihre Erwartungen an die praktische Arbeit im Gesundheitsrecht erfüllt worden? Was waren Ihre größten Überraschungen?

Ich wusste, dass das Gesundheitsrecht eine große Bandbreite aufweist, wie groß sie tatsächlich ist, wurde mir aber erst nach dem Berufsstart bewusst. Teil des Gesundheitsrechts ist u. a. das Arzthaftungsrecht, das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, das Berufsrecht der Heilberufe, das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, das Arzthaftungsrecht, das Apothekenrecht etc. Auch das Straf- und Betäubungsmittelrecht spielen eine Rolle. 

Was sind Ihrer Meinung nach die aktuell spannendsten Fragen im Bereich des Gesundheitsrechts? 

Wie in vielen anderen Rechts- und Lebensbereichen der Umgang und die Auswirkungen von KI, die Digitalisierung im Gesundheitswesen, das E-Rezept und speziell im Apothekenbereich die Auswirkungen des ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Retaxation auf Null.

Was sind Ihrer Meinung nach die schwierigsten Herausforderungen in diesem Bereich?

Den Überblick hinsichtlich der relevanten gesetzlichen Regelungen nicht zu verlieren. Für viele Fragestellungen ist nicht nur eine gesetzliche Materie, z. B. das Arzneimittelrecht zu beachten, sondern eine Gesamtschau der einschlägigen Regelungen erforderlich. 

Welche Soft Skills sind für eine anwaltliche Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet vorteilhaft bzw. notwendig?

Neugier hinsichtlich der immer wieder neuen Frage- und Problemstellungen sowie ein grundlegendes Interesse an Medizin bzw. dem Gesundheitssektor. Andere Soft Skills, auf die es auch in anderen Rechtsbereichen ankommt, sind Empathie, Sozialkompetenz und analytisches Denken. Man muss sich in die Mandanten und deren Ziele hineinversetzen und ihnen die relevanten juristischen Fragestellungen und Lösungen in einer für juristische Laien verständlichen Art und Weise erläutern, sodass die Mandanten ihre unternehmerischen Entscheidungen gut beraten treffen können. Erfolgt die Kommunikation über die Rechtsabteilung, bedarf es in der Regel keiner solchen „Übersetzung“. 

Welche Aus- und Weiterbildung in dem Rechtsgebiet würden Sie Junganwält:innen ans Herz legen?

Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich die Marburger Gespräche zum Pharmarecht und den Apothekenrechttag empfehlen. Insbesondere die Marburger Gespräche zum Pharmarecht bieten neben interessanten Vorträgen über aktuelle Themen eine tolle Möglichkeit Kolleg:innen aus der Pharmabranche kennenzulernen und Kontakte zu knüpfen.

Welche Zukunftsaussichten sehen Sie für Berufseinsteiger:innen in diesem Gebiet?

Ich denke, dass der Rechtsbereich Gesundheitsrecht künftig weiter wachsen wird und sich angesichts des medizinischen Fortschritts und der zunehmenden Digitalisierung immer weitere neue spannende Rechtsfragen stellen werden. Die Zukunftsaussichten für Berufseinsteiger:innen würde ich also als gut bezeichnen. 

Sie haben sich in Ihrem Referendariat und Schwerpunktbereich schon auf das Gesundheitsrecht spezialisiert. Würden Sie diese Vorgehensweise Nachwuchs:juristinnen ebenfalls ans Herz legen? Erwartet OPPENLÄNDER schon spezielle Kenntnisse in diesem Gebiet oder findet hier ein “training on the job” statt?

OPPENLÄNDER erwartet keine Vorkenntnisse in diesem Bereich. Sowohl während des Referendariats als auch in meinem ersten Berufsjahr habe ich genügend Zeit bekommen, mich in neue Themen einzuarbeiten. Nach meiner Einschätzung helfen Vorkenntnisse jedoch, um den Einstieg in das Rechtsgebiet zu erleichtern. 

Für den Berufsstart war vor allem das Wissen, das ich mir während der Referendariatsstationen aneignen konnte, sehr hilfreich. Die Inhalte meines universitären Schwerpunktbereichs unterscheiden sich dagegen stark von den Fragestellungen, die in meinem Berufsalltag relevant sind. Der universitäre Schwerpunkt in Heidelberg behandelte vor allem die „Patientenseite“ des Gesundheits- und Medizinrechts im Rahmen von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsfragen, während unsere Mandanten in der Regel Arzneimittelgroßhändler, pharmazeutische Unternehmer, Apotheken, Ärzt:innen etc. sind.

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Welchen Ratschlag würden Sie am Gesundheitsrecht interessierten Nachwuchsjurist:innen mit auf den Weg geben?

Probiert es aus! Testet im Rahmen eines Praktikums oder einer Referendariatsstation, ob der Rechtsbereich euch interessiert und euch die Arbeit Spaß macht. 

Vielen Dank für die Zeit und das Interview, Frau Koller!


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