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Journal / Studium / Schwerpunktbereiche

Das Schwerpunktstudium: Medizin- und Pharmarecht

Die Vielfalt des Schwerpunktes: Im Rahmen von Interviews und Erfahrungsberichten geben wir euch Einblicke in die vielfältigen Bereiche des universitären Schwerpunkts im Jurastudium.
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Diskussion um den Schwerpunktbereich

Vor einiger Zeit gab es Aufregung unter Studierenden und Lehrenden. Die Diskussion um den Schwerpunktbereich an der Uni und dessen Sinnhaftigkeit wurde erneut aufgenommen. Es wurden Stimmen laut, die den universitären Schwerpunkt abschaffen wollten, es wird über eine Reduktion der Wertung gesprochen; von 30 auf 20 Prozent der Gesamtnote. Während einige Studierende den Schwerpunkt als verbesserungsbedürftig ansehen, steht ein großer Teil hinter ihm, fordert eine Angleichung zur besseren Vergleichbarkeit und sieht die Universitäten in der Pflicht, Mankos auszubügeln. So auch der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften, der offen in den Dialog geht und seine Meinung deutlich vertritt.

Das gesamte Studium über lernen wir das Gleiche, eine Möglichkeit, Alleinstellungsmerkmale zu erwerben, besteht meist nur außerhalb der universitären Veranstaltungen, die Prüfungsinhalt der ersten Pflichtfachprüfung sind. Der Schwerpunkt bietet die Möglichkeit, praxisnah neue Fertigkeiten zu erwerben und sich intensiv mit einem neuen (Rand-)Gebiet zu befassen. Aus diesem Grund werden wir euch in dieser Reihe exotische und interessante Schwerpunktbereiche an verschiedenen Universitäten vorstellen.

Der Schwerpunkt „Medizin- und Pharmarecht“ an der Universität Marburg

In diesem Interview gibt Carina Blümel Einblicke in ihren Schwerpunktbereich „Medizin- und Pharmarecht“.

iurratio: Welchen Schwerpunkt hast du gewählt und aus welchem Grund?

Carina: Mein Schwerpunktbereichsstudium befasst sich mit dem Thema Medizin- und Pharmarecht. Auf diesen Schwerpunkt bin ich zuerst nur durch Zufall gekommen. In der Vorbereitung auf die Festlegung des SPB habe ich mehrere Vorlesungen, natürlich auch von anderen SPB, besucht. Angeboten wurde in dem Semester unter anderem Arzt- und Krankenhaushaftungsrecht und Medizinproduktrecht. Diese Themen fand ich von Beginn an interessant. Zudem wurde mir die Wahl des SPB dann zusätzlich erleichtert, da ich zusätzlich eine Zusatzqualifikation im Pharmarecht über 3 Semester ablegen konnte. So erhielt mein Studium einen „roten Faden“. Letztlich fand ich die einzelnen Themengebiete des SPB inhaltlich so interessant, dass ich mich für diesen Bereich entschieden habe.

iurratio: Welche Leistungen muss man an deiner Fakultät erbringen, um das Schwerpunktzeugnis zu erhalten? Was sind die Erfordernisse?

Carina: Dieser Schwerpunktbereich besteht aus zwei Modulen. Um den Schwerpunkt zu bestehen, muss man aus jedem Modul zwei Aufsichtsarbeiten von unterschiedlichen Lehrveranstaltungen einbringen, also insgesamt vier Klausuren. Zusätzlich ist ein Seminar, welches aus einer 6-wöchigen Seminararbeit und einem mündlichen Vortrag über diese Arbeit besteht, zu absolvieren. Voraussetzung, um die Schwerpunktbereichsprüfung ablegen zu können, ist das Bestehen der Zwischenprüfung.

iurratio: Wie beliebt ist dein Schwerpunkt?

Carina: Grundsätzlich gehört der Schwerpunkt Medizin- und Pharmarecht nicht zu den meist besuchten SPB. Kursgrößen von 10 bis max. 30 Personen sind hier der Standard. Jedoch gibt es auch Veranstaltungen, wie z. B. Arztstrafrecht, welche zusätzlich auch für den SPB Strafrecht angeboten werden. In dem Fall ist die Veranstaltung meist sehr voll – bis zu 200 Studierende. Grundsätzlich wird der SPB, aufgrund der eher „exotischen“ Materie, meist auch nur von den Studierenden gewählt, die sich für die Themen interessieren – die breite Masse wählt die Standardschwerpunktbereiche.

iurratio: Wie ist die Betreuungssituation? Sind Praktiker eingebunden?

Carina: Die Betreuung erfolgt sowohl durch Professoren, als auch Praktiker, welche als Privatdozenten (PD) angestellt sind. Darunter finden sich Richter/innen am Sozialgericht, Anwälte aus speziellen Medizinrechtskanzleien oder auch ein Justiziar einer Krankenkasse. Der Praxisbezug wird durch manche Anekdoten, die die PD´s gerne zum Besten geben, näher gebracht und anschaulich gestaltet. Die Dozenten geben sich viel Mühe, auch komplizierte Inhalte verständlich zu vermitteln und stehen uns bei Fragen immer zur Verfügung.

Vielen Dank Carina Blümel für dieses Interview!

iurratio: Wie schätzt du den Praxisbezug ein/ wie die Examensrelevanz und wie die Relevanz für das Referendariat?

Carina: Den Praxisbezug würde ich eher hoch einschätzen. Dadurch, dass viele Praktiker in die Lehrveranstaltungen eingebunden sind, erfährt man viel aus dem juristischen Alltag, sei es bei Gericht oder in einer medizinrechtlich geprägten Kanzlei. Man erarbeitet auch aktuelle Fälle, die vor Gericht entschieden wurden und diskutiert, ob man ebenso entschieden hätte.

Die Examensrelevanz ist aufgrund der Spezialität zu vernachlässigen. Dies schreckt auch viele Studenten ab, die der Meinung sind, nur, weil sie einen Schwerpunkt aus den üblichen Bereichen (ZR, StR, ÖffR) wählen, seien sie besser vorbereitet. Dies ist meiner Meinung nach ein weit verbreiteter Irrglaube. Denn gerade diese Tiefe der Materie, die dort vermittelt wird, wird im Examen gar nicht abgeprüft. Schön, wenn man das Zusatzwissen hat, es darf jedoch nicht zur „Wissensprostitution“ verleiten. Dadurch, dass der SPB Medizin- und Pharmarecht die Kernbereiche des Zivil-, Strafrechts und des Öffentlichen Rechts abdeckt, bekommt man einen guten Überblick über die Verzahnung der einzelnen Rechtsgebiete. So ist z.B. die Veranstaltung Arzt- und Krankenhaushaftung aufgrund des Behandlungsvertrages nach §§ 630a ff. BGB sehr zivilrechtsbezogen, Vertragsarztrecht dagegen eher öffentlich-rechtlich. Dies mag für das Examen das Wissen der Systematik vertiefen, kann jedoch in den Examensklausuren selbst nicht angewendet werden.

Im Referendariat jedoch sehe ich eine größere Relevanz, vor allem in Bezug auf die Wahlstation. Hier bietet sich die Möglichkeit, sein Wissen bei spezifischen Institutionen einzubringen und vor allem zu erweitern. Ich selbst hatte im Rahmen eines Praktikums für die Zusatzqualifikation die Möglichkeit, 5 Wochen im Deutschen Bundestag – Ausschuss für Gesundheit – zu verbringen. Bereits in der ersten Woche war ich positiv überrascht, wie viel Wissen aus den Veranstaltungen ich direkt anwenden konnte. Natürlich konnte ich von dort auch viele Eindrücke und Erfahrungen mitnehmen. Der Nutzen für die übrigen Stationen hält sich hingegen auch eher in Grenzen, wenn man nicht durch Zufall eine Akte vorgelegt bekommt, wo das Wissen im Medizinrecht gefragt ist.

iurratio: Was gefällt dir an deinem Schwerpunktbereich? Wo siehst du Verbesserungsbedarf?

Carina: Mir persönlich gefällt der Schwerpunktbereich in Bezug auf die vielfältigen Inhalte. Dort wird Wissen vermittelt, welches fachübergreifend anzuwenden ist. Und das nicht nur im Studium und dem juristischen Alltag, sondern auch im Privatleben.

Besonders sinnvoll sehe ich diesen Schwerpunkt aber in Bezug auf die weitere Berufsplanung. Vor allem in Verbindung mit der Zusatzqualifikation im Pharmarecht ist es für die Studierenden möglich, ihrem Studium eine Richtung, wie bereits gesagt, einen roten Faden, zu geben. Doch auch die Studierenden, die sich diese Last nicht zusätzlich aufbürden möchten, erhalten so die Möglichkeit, sich von der breiten Masse etwas abzuheben, denn man wird dadurch immerhin zu einer Art „Spezialist“ ausgebildet.

Ein Problem sehe ich in Bezug auf die fachliche Literatur. Für manche Veranstaltungen fehlt es auf dem Markt fast vollständig an Lehrbüchern. Dies versuchen die Dozenten zwar durch ihre Skripte und Vorlesungsfolien aufzufangen, um die Materie aber vertieft nachzulesen, gibt fast keine Möglichkeiten.

iurratio: Vielen Dank für das Interview!

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