Skip to main content

Der juristische Berufseinstieg

Der juristische Berufseinstieg markiert den Start in eine spannende Karriere, die höchste Fachkompetenz, Engagement und Integrität erfordert. Ob in der Rechtsberatung, in der Justiz oder in der Wirtschaft – Jurist:innen sind überall gefragt. Wir begleiten Sie auf diesem Weg und stellen die wichtigsten Informationen rund um den Berufsstart bereit. Lassen Sie sich inspirieren und entdecken Sie Ihren individuellen Weg ins Rechtswesen.

hunters race MYbhN8KaaEc unsplash 1 scaled

Die Schritte nach dem Examen

ENDLICH geschafft! Aber was jetzt?

STEP 1: Rechtzeitig Arbeitslosengeld beantragen!

Das hört sich erstmal total frustrierend an: Ewig geschuftet und dann erstmal arbeitslos. Ist aber völlig normal. Die Wenigsten bekommen ein Einstellungsangebot in der Anwalts- oder Wahlstation. Andere erhalten ein solches, sind aber froh, wenn sie den Laden verlassen dürfen. Auch ist es völlig legitim, erst einmal nichts machen zu wollen. 2 bis 3 Monate verschnaufen, bevor es dann wieder ernst wird. Schließlich hat man ein Marathon hinter sich und ist erstmal körperlich und geistig erschöpft.

Nichtsdestotrotz sollte man aber auch in dieser Zeit nicht verhungern müssen. Um das nicht herauszufordern und weiterhin gesetzlich kranken- und pflegeversichert zu bleiben, ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Arbeitslosengeld auseinander zu setzen, denn ein Anspruch hierauf besteht!

Was bedeutet nun rechtzeitig?

Rechtzeitig bedeutet, dass man sich 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden muss. In der Referendarssprache sind das dann 3 Monate vor dem Monat, in dem die mündliche Prüfung stattfindet. Das ganze stellt sogar eine Obliegenheit nach § 38 SGB III dar und sollte nicht vernachlässigt werden. Darüber hinaus können bei einer nicht fristgemäßen Meldung Leistungsansprüche gemindert werden.

Da man als Referendar jedoch nicht im Vorfeld weiß, ob man bestanden hat oder nicht (im letzteren Falle würde das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis nämlich weiterlaufen und es bedürfte keiner Arbeitslosmeldung), wird eine Sonderstellung gewährt, sodass die Behörde eine Arbeitslosmeldung unverzüglich nach der bestandenen mündlichen Prüfung ausreichen lässt.

Die genaue Regelung hierzu lautet:

Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Zur Wahrung der Frist nach den Sätzen 1 und 2 reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.

Arbeitslosmeldung nach der mündlichen Prüfung

Am besten Ihr setzt keine Feier unmittelbar nach der mündlichen Prüfung an, denn die Agentur für Arbeit wartet da bereits auf Euch!

Auch wenn es nicht ganz so dramatisch ist, ist die Frist tatsächlich super eng. Spätestens 3 Tage nach der bestandenen mündlichen Prüfung müsst ihr persönlich bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, um Euch arbeitslos zu melden. An diesem Tag findet dann auch das erste Vermittlungsgespräch statt. Dieses beinhaltet die sog. Eingliederungsvereinbarung nach den §§ 6 I S. 3, 35 IV SGB III. Es folgt ein Bürokratietraum. Tatsächlich bekommt man auch bei der Agentur für Arbeit kein Geld fürs Nichtstun. Man muss stetig Bemühungen und Bewerbungen nachweisen.

Höhe des Arbeitslosengeldes

Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich nach Deinem letzten Nettogehalt. Man erhält 60 % des ehemaligen Nettogehalts. Zusätzlich sind Verdienste aus einer Nebentätigkeit zeitlich auf 15 Stunden die Woche und der Höhe nach auf 165 € begrenzt.

Zu beachten ist jedoch § 155 Abs. 2 i.V.m § 138 Abs. 3 SGB III, welcher bestimmt, dass wenn ein Minijob für mindestens 12 Monate innerhalb von 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit ausgeführt wurde, dieser nicht angerechnet wird. Diejenigen, die während des Referendariats konstant gejobbt haben, profitieren von dieser Regelung demnach.

STEP 2: Bewerben

An all diejenigen, die nicht mit Direktflug von der mündlichen Prüfung in die Arbeitswelt flattern, sondern in der Arbeitslosigkeit einen Zwischenstopp ablegen müssen, gilt folgendes: Bewerbungen schreiben!

Hierbei solltet ihr nicht verhalten sein, sondern volle Kraft voraus, ohne Scheu vor Ablehnungen (denn diese werdet Ihr mit Sicherheit erhalten), so viele Bewerbungen wie es nur geht, rausschicken! Auch mit hervorragenden Punkten kann es sein, dass Euer Profil gerade nicht zu dem Wunscharbeitgeber passt. Daher ist es geraten, viele Bewerbungen in einem Zug abzuschicken, um die Chance, schnellstmöglich eine Anstellung zu bekommen, zu erhöhen.

Wichtig ist dabei, Eure eigenen Stärken zu kennen und diese hervorzuheben. Standardisierte Sätze und Floskeln haben insbesondere, wenn es um eine potenzielle Festanstellung geht, keinen Mehrwert. Der Arbeitgeber muss Euch mit den Bewerbungsunterlagen individualisieren können, um sich so für oder gegen ein Bewerbungsgespräch entscheiden zu können. Er muss Euch wollen, nicht Max Mustermann!

Zahlreiche Stellenangebote von attraktiven Arbeitgebern findet Ihr natürlich auch bei uns:

Jobs

Perspektive Berufseinstieg: Anwaltschaft

Einstellungsvoraussetzungen

Neben dem Abschluss des juristischen Vorbereitungsdienstes (alle Infos zum Referendariat hier: Das juristische Referendariat) und dem Ablegen des zweiten Staatsexamens, ist die einzig formelle Voraussetzung für die Arbeit als Anwalt, die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Dies erfordert regelmäßig (teilweise von Bundesland zu Bundesland variabel) einen Nachweis über die bestehende Arbeitsstelle sowie über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung. Dieser Antrag kann also ohnehin erst nach der Unterschrift auf dem Arbeitspapier gestellt werden und hier werden Berufseinsteiger auch regelmäßig von der jeweiligen Kanzlei unterstützt.

Welche Kanzlei ist die richtige für mich?

Die Kanzleienlandschaft in Deutschland ist riesig. Zunächst sollte man sich darüber bewusst machen, wo man überhaupt arbeiten möchte. Das zweite Examen markiert einen idealen Zeitpunkt, um neue Wege zu gehen – sei es durch einen Tapetenwechsel oder die bewusste Entscheidung, der Heimat treu zu bleiben. Ganz gleich, wohin die Reise führt: Kanzleien gibt es in ganz Deutschland in Hülle und Fülle – speziell natürlich in den Großstädten.

Großkanzleien

Für viele Berufseinsteiger ist die Großkanzlei der Inbegriff eines erfolgreichen Karrierestarts.

Vorteile:

Hier locken ein exzellentes Gehalt, ein renommierter Ruf, der sich gut auf dem Lebenslauf macht sowie spannende Mandate, häufig mit namhaften DAX-Konzernen und internationalen Unternehmen. Dazu kommen attraktive Benefits und Zusatzleistungen, die das Gesamtpaket abrunden.

Nachteile:

Gerade für Berufseinsteiger kann die Arbeitsbelastung enorm sein: lange Arbeitszeiten, hoher Druck und die Gefahr, in einer großen, manchmal unpersönlichen Struktur nur ein kleines Rädchen zu sein. Der Weg zur Partnerschaft ist oft lang, anspruchsvoll und mit viel Stress verbunden. Außerdem setzen viele Großkanzleien hohe Notenanforderungen voraus.

Mittelständische Kanzleien

Für viele könnte sicherlich auch eine mittelständische Kanzlei der richtige Karrierestart sein.

Vorteile:

Hier gibt es übersichtliche Strukturen, kleinere Teams und eine kollegiale, fast schon familiäre Arbeitsatmosphäre. Der persönliche Kontakt bleibt erhalten und auch die Hierarchien sind meist flacher und transparenter. Zu den Vorteilen zählen vor allem auch überschaubare Arbeitszeiten, ein freundlicher und nahbarer Umgang miteinander sowie realistischere und oft schnellere Chancen, selbst Partner zu werden.

Nachteile:

Das Gehalt – vor allem beim Einstieg – fällt im Vergleich zur Großkanzlei deutlich geringer aus. Auch in Sachen Benefits und Zusatzleistungen muss man meist kleinere Brötchen backen.

Anwaltsboutiquen

Anwaltsboutiquen unterscheiden sich von anderen Kanzleitypen dadurch, dass sie sich nicht auf ein breites juristisches Dienstleistungsspektrum stützen, sondern auf ein oder wenige Rechtsgebiete spezialisiert sind.

Vorteile:

Genau diese Fokussierung ermöglicht es, tief in bestimmte Fachbereiche einzutauchen und dort echte Expertise aufzubauen. Zu den Vorteilen gehören häufig namhafte und spannende Mandanten, ein attraktives Gehalt und die Möglichkeit, schon früh große Verantwortung zu übernehmen. Wer hier arbeitet, wird schnell zu einem echten Spezialisten in seinem Bereich.

Nachteile:

Teilweise müssen lange Arbeitszeiten in Kauf genommen werden und Zusatzleistungen sind oft nicht so umfangreich wie in einer Großkanzlei. Zudem werden auch hier nicht selten hohe Notenanforderungen gestellt.

Perspektive Berufseinstieg: Richteramt

Bewerbung und Einstellung

Bewerber:innen für das Richteramt müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Darüber hinaus sind fachliche Kompetenz, Menschenkenntnis, Flexibilität und Entscheidungsfreude die persönlichen Voraussetzungen, die man mitbringen muss.

Wie in unserem Beitrag „Pensionierungswelle in den Gerichten“ nachzulesen ist, wird richterlicher Nachwuchs dringend gesucht. Aus diesem Grund sind die Notenvoraussetzungen nicht mehr ganz so streng wie bisher. Oft wird nicht mehr ein „Vollbefriedigend“ verlangt, es reicht auch ein „Befriedigend“.

Im Übrigen wird auch mehr auf zusätzliche Qualifikationen geachtet, da nur wenige Juristen ein „Prädikat“ erreichen und viele von ihnen dann eher eine Karriere in einer Großkanzlei bevorzugen, sodass nicht genügend Prädikats-Absolventen für das Richteramt zu finden wären.

Auf den Internetseiten der verschiedenen Bundesländer und deren Gerichtsbezirken finden sich die jeweiligen Bewerbungsvoraussetzungen. Erfolgt eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, kann dieses je nach Bundesland einem Assessment-Center ähneln, bei dem man zunächst ein ausführliches Einzelgespräch führt, bei dem auch fachliche Fragen möglich sind, und anschließend an einer Gruppendiskussion zu einem juristischen Thema teilnimmt. Eine Auswahlkommission bewertet die erbrachten Leistungen.

Erst Richter auf Probe, dann Richter auf Lebenszeit

Liegen die Notenvoraussetzungen vor und hat der Absolvent sich für eine Richterlaufbahn entschieden, wird er zum „Richter auf Probe“ ernannt. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfolgt der erste Einsatz regelmäßig innerhalb eines bestimmten Landgerichtsbezirks, bei den Fachgerichtsbarkeiten bei einem bestimmten Gericht (zB. Verwaltungsgericht, Sozialgericht).

Als Richter auf Probe kann man jederzeit versetzt werden. Erst, wenn ein Richter auf Lebenszeit ernannt wird, muss für eine Versetzung seine Zustimmung vorliegen. In ihrem ersten Jahr auf Probe dürfen jungen Richter auch gewisse Aufgaben noch nicht wahrnehmen. So dürfen sie zB. keine Familiensachen entscheiden und keine Geschäfte eines Betreuungsrichters übernehmen. Ansonsten sind sie in ihrer Rechtsprechung sachlich unabhängig, also auch weisungsunabhängig, werden aber regelmäßig in ihrer Leistung beurteilt. Nach erfolgreichem Verlauf der Probezeit, die zumeist drei Jahre dauert, erfolgt die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit.

Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten

Die Besoldung richtet sich nach der Besoldungsgruppe R, beginnend bei R1 auf Landes- bzw. R2 auf Bundesebene bis hin zu R10. Die genaue Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Bundes- oder jeweiligen Landesbesoldungsgesetz. Richter unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.

Aufstiegsmöglichkeiten ergeben sich vor allem innerhalb des Instanzenzugs: Eine „Beförderung“ an ein höherinstanzliches Gericht ist nach mehrjähriger Berufserfahrung, guter Leistung und auf Bewerbung hin möglich. Während am Amtsgericht die Tätigkeit durch Einzelrichter ausgeübt wird, ergibt sich bspw. an Landgerichten durch die Einteilung in Kammern und an Oberlandesgerichten durch die Einteilung in Senate die Möglichkeit, zum Vorsitzenden Richter einer Kammer oder eines Senates aufzusteigen.

Für Richter gibt es darüber hinaus aber auch außerhalb des Gerichts liegende, berufliche Perspektiven: In Betracht kommen zB. Abordnungen an Ministerien oder Zuweisungen an europäische oder internationale Institutionen. Es können Aufgaben in der Aus- und Fortbildung übernommen werden, etwa als Leiter einer Referendararbeitsgemeinschaft oder als Dozent in der Justizakademie, in der Deutschen Richterakademie oder auch in der Fachhochschule für Rechtspflege.

Die ersten Tage am Gericht

In den ersten Arbeitstagen erfolgt meist eine Führung durch das entsprechende Gericht, bei der sich der Berufseinsteiger bei seinen Kollegen vorstellen kann. In der Regel erhalten neue Richter von ihrem Justizministerium beim Berufseinstieg eine Informationsmappe oder ein Merkblatt, um die beruflichen Anfänge zu erleichtern.

Der Deutsche Richterbund (DRB) NRW hat eine Informationsmappe zum Download auf seiner Internetseite bereitgestellt. Darin finden sich Tipps zum Verhalten in den ersten Arbeitstagen gegenüber den Kollegen sowie Hinweise zum täglichen Dezernat. Dabei wird vor allem immer wieder darauf hingewiesen, dass die jungen Richter keine Scheu haben sollen, ihre Kollegen um Hilfe zu bitten und Fragen zu stellen. Es finden sich kurze Einführungen zur Bearbeitung der Akten und zum richterlichen Eildienst. Die „Tipps für den Anfang“ erleichtern die Orientierung im Gericht und die Merkblätter bieten Hilfestellung bei Sitzungen und Dezernatsarbeit.

Die Arbeitsbelastung ist gerade zu Beginn wegen der Einarbeitung recht hoch. Die meisten Richter an Amts- und/ oder Landgerichten können aus Erfahrung allerdings berichten, dass sich dies mit der Zeit einpendelt und sie in der Regel einen Arbeitstag von 8 bis 9 Stunden haben. Hierbei gilt aber als Faustregel: Je höher die Instanz, desto höher die Arbeitsbelastung des Richters, sprich als Richter an einem OLG oder Bundesgericht wird man sich auf längere Arbeitszeiten einstellen müssen, als das zB. an einem Amtsgericht der Fall ist.

Perspektive Berufseinstieg: Staatsanwaltschaft

Voraussetzungen und Bewerbung

Die Voraussetzungen für eine Einstellung als Staatsanwalt sind in der Regel dieselben wie die für das Richteramt. Auf den Internetseiten der verschiedenen Bundesländer und deren Gerichtsbezirken finden sich die jeweiligen Bewerbungsvoraussetzungen. In der Regel sind zwei vollbefriedigende Examina erforderlich, mittlerweile ist bei entsprechenden Qualifikationen auch ein befriedigend genügend.

Aufgaben eines Staatsanwalts

Während Richter im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden sind, müssen sich Staatsanwälte nach §146 Gerichtsverfassungsgesetz grundsätzlich an Weisungen ihrer Vorgesetzten halten. Einem Staatsanwalt obliegt in erster Linie die verantwortungsvolle Leitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, die Erhebung und Vertretung der Anklage vor Gericht sowie die Strafvollstreckung. Die Hauptaufgaben der Staatsanwaltschaft liegen in den Bereichen der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Hierbei wird sie von den anderen Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Polizei, unterstützt.

Nach Abschluss der Ermittlungen stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein oder erhebt Anklage. Wird das Verfahren eröffnet, nehmen Vertreterinnen bzw. Vertreter der Staatsanwaltschaft an der Verhandlung teil und beantragen schließlich im Plädoyer einen Freispruch oder Verurteilung.

In der Regel gibt es in den Staatsanwaltschaften Sonderabteilungen, etwa zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Einzelne Staatsanwaltschaften nehmen darüber hinaus weitere Aufgaben wahr, beispielsweise als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen.

Die ersten Tage im Beruf

Idealerweise stellt man sich zu Beginn nicht nur der Behördenleitung, den Abteilungsleitern und Kollegen vor, sondern auch den Rechtspflegern, die im Dezernat arbeiten sowie der Serviceeinheit, bei der man sich zB. erklären lässt, wie bestimmte Akten zu finden sind. In einigen Behörden besteht auch die Möglichkeit, sich über von der Behördenleitung benannte Ansprechpartner mit allen Arbeitsbereichen (Fahndung, Asservatenverwaltung, Kosten) vertraut zu machen.

Der Einstieg wird den Berufseinsteigern dadurch erleichtert, dass man die erste Zeit in der Gegenzeichnung ist. Der Gegenzeichner ist ein dienstälterer und erfahrener Kollege, der den jungen Staatsanwälten in den ersten Wochen zur Unterstützung zugeordnet wird und in der Anfangszeit jede ihrer Verfügungen kontrollieren und abzeichnen wird. Nach ca. 3 Monaten (nach Erhalt des sog. „kleinen Zeichnungsrechts“) werden dann nur noch die Anklagen zur großen Strafkammer sowie die Einstellungsverfügungen kontrolliert.

Für den Start als Staatsanwalt hat der Deutsche Richterbund (DRB) eine Informationsmappe mit Merkblättern und Hinweisen für die Einführung in den Berufsalltag bereitgestellt.

Besoldung

Für Staatsanwälte gilt die Besoldungsordnung R, die je nach Bundesland unterschiedlich und im jeweiligen LBesG festgesetzt ist. Die Zugehörigkeit zu einer der Besoldungsgruppen R1 (bzw. beginnt die Bundesbesoldung bei R2) bis R10 und damit auch die Höhe des Grundgehalts eines Staatsanwalts richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie dem Aufgabenbereich, dem Ort des Arbeitsplatzes, der Größe des Gerichtes, der Verantwortung und Berufserfahrung.

Perspektive Berufseinstieg: Syndikusanwalt

Besonderheiten und Aufgaben

Der Syndikusanwalt ist ein Anwalt iSd. § 46 II BRAO und unterliegt daher den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die Beratung von nicht-anwaltlichen Arbeitgebern in allen rechtlichen Fragen. Potenzielle Arbeitgeber sind Unternehmen, Vereine oder Verbände.

Um eine Tätigkeit als Syndikusanwalt aufzunehmen, ist eine Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer erforderlich, in deren Bezirk der Anwalt seine Beschäftigung ausüben wird. Zunehmend wird eine Doppelzulassung als freier, niedergelassener Rechtsanwalt beantragt. Da der Syndikus eine Kanzlei unterhalten muss, kommt als Syndikuskanzlei der jeweilige Arbeitgeber in Betracht. Als Angestellter unterliegt er jedoch dem Direktionsrecht seines Arbeitgebers. Eine anwaltliche Tätigkeit liegt nach § 46 III BRAO vor, wenn das Arbeitsverhältnis fachlich weisungsfrei und eigenverantwortlich ausgeübt wird sowie folgende Merkmale vorliegen:

  • Prüfung von Rechtsfragen
  • Erteilung von Rechtsrat
  • Befugnis, nach außen verantwortlich aufzutreten
  • Ausrichtung der Tätigkeit auf die Verwirklichung von Rechten oder die Gestaltung von Rechtsverhältnissen, insbesondere durch das selbstständige Führen von Verhandlungen

In gerichtlichen Prozessen darf der Syndikusanwalt seinen Arbeitgeber in verwaltungs-, finanz- und sozialgerichtlichen Verfahren vertreten. In zivil- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist das jedoch nur möglich, soweit kein Anwaltszwang vorliegt. Ein generelles Vertretungsgebot liegt bei Bußgeld- und Strafverfahren vor. Insbesondere hat er kein Recht zur Verweigerung des Zeugnisses nach § 53 I Nr. 3 StPO. Als Rechtsanwalt hat er bei der Ausführung seiner Arbeit die anwaltlichen Grundpflichten zu beachten. Dazu gehören unter anderem Sorgfalt, Fortbildung, das Sachlichkeitsgebot sowie die Verschwiegenheitspflicht.

Herausforderungen

Der Syndikusanwalt wird in der Regel geregeltere Arbeitszeiten als der klassische Rechtsanwalt haben. Während Letzterer bisweilen um seine Mandanten kämpfen muss und unter dem Druck steht, Umsatz zu erzielen und wirtschaftlich zu arbeiten, findet sich ein Syndikusanwalt nicht dieser Herausforderung gegenüber. Doch auch Syndikusanwälten stehen bei Veränderungen der Unternehmensstruktur meist auch Veränderungen in den Rechtsabteilungen bevor. Die beruflichen Perspektiven innerhalb des Unternehmens sind zudem schwierig und oft mit Hindernissen verbunden. So ist zum Beispiel ein gewünschter Wechsel ins Management ohne berufliche Erfahrung oder spezielle zusätzliche Abschlüsse unmöglich. Das Gehalt kann zudem stark je nach Unternehmensgröße schwanken.

Perspektive Berufseinstieg: Verwaltungsjurist

Voraussetzungen und Bewerbung

Neben der Ersten juristischen Prüfung wird für eine Tätigkeit als Verwaltungsjurist meist auch die Zweite juristische Staatsprüfung vorausgesetzt, mit der der Vorbereitungsdienst abgeschlossen wird. Für den Beruf des Verwaltungsjuristen sind Kernkompetenzen in der juristischen Fachterminologie erforderlich. Außerdem ist Fachwissen im öffentlichen Recht, insbesondere im Verwaltungsrecht und in den Verwaltungswissenschaften gefragt. Für die Tätigkeit werden Belastbarkeit und Kommunikationsfähigkeit ebenso vorausgesetzt wie Verhandlungsgeschick und Verantwortungsbereitschaft.

Aufgabenfeld eines Verwaltungsjuristen

Verwaltungsjurist*innen finden Beschäftigung im höheren Dienst bei Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden. Dort übernehmen sie verwaltende, rechtsberatende und gestaltende Aufgaben und führen in juristischen Streitfällen Klärung herbei. Dabei prüfen und beurteilen sie Sachverhalte anhand rechtlicher Regelungen, etwa auf den Gebieten Finanzen, Wirtschaftsförderung, Kultur, Daten- oder Umweltschutz. So nehmen sie beispielsweise Anträge auf Leistungen oder Zulassung zu Veranstaltungen entgegen, entscheiden über Ansprüche und setzen das Ergebnis in entsprechende Bescheide um.

Darüber hinaus bearbeiten Verwaltungsjuristen Einspruchs- und Widerspruchsverfahren oder vertreten die Behörde vor Gericht. Sie entwerfen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften oder entscheiden über Grundsatzfragen. Dazu gehört auch eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Gesetzgebung. Hierfür erarbeiten sie Vorhaben, die – je nachdem, ob es sich um eine Bundes- oder Landesbehörde handelt – der Bundes- oder Landesregierung vorgeschlagen werden, die diese dann in den Bundes- oder Landtag einbringen. Innerhalb ihrer Abteilung oder Dienststelle nehmen Verwaltungsjurist*innen auch personelle und organisatorische Führungsaufgaben wahr. In erster Linie wird in Büro- und Besprechungsräumen gearbeitet, gelegentlich auch in Gerichten, wenn der Verwaltungsjurist dort die Interessen seiner Behörde vertritt.

Besoldung

Wird ein Beamtenverhältnis begründet, richtet sich das Einkommen nach dem Bundes- bzw. Landesbesoldungsgesetz. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt. Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zu den Besoldungsgruppen A 16 und B 2 verliehen werden. Das monatliche Grundgehalt beim Bund beträgt aktuell (Stand: 01. April 2021)

  • A 13; Stufe 1 4.511,11€ bis Stufe 8: 5.799,96€
  • A 16, Stufe 1: 6.255,58€ bis Stufe 8: 7.935,38€
  • B 2: 8.274,75€

Die ersten Tage im Beruf

Da es in der Verwaltung ein breit gefächertes Spektrum an Tätigkeitsfeldern und Einsatzstellen gibt, lässt sich ein allgemeiner Berufsstart in den ersten paar Tagen nur schwer beschreiben. In der Regel erhält der Berufseinsteiger eine kurze Führung durch die entsprechende Abteilung und lernt Kollegen kennen. Dann folgt eine Einführung in die zu bearbeitende Tätigkeit. Die Kollegen sind hierbei in der Regel hilfsbereit und offen für Fragen.

Quelle: berufenet.arbeitsagentur.de

Für Berufserfahrene

Auch berufserfahrene Jurist:innen haben die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln und neue Horizonte zu entdecken. Eine fachliche Spezialisierung ist für viele Anwält:innen ein zweckmäßiger Karriereschritt, um sich Expertenwissen in einem bestimmten Rechtsbereich anzueignen. Langfristig ist auch der Beruf des Notars, der neben dem Anwaltsberuf ausgeübt werden kann, ein vielversprechender und profitabler Karriereweg.

Spezialisierung Anwaltsberuf Der Beruf des Notars Berufsspecials

Interviews zum öffentlichen Dienst

Nicht zuletzt bietet auch der öffentliche Dienst vielfältige Karrieremöglichkeiten – von der Verwaltung bis hin zu spezialisierten Fachbehörden und Ministerien. Welche Herausforderungen und Chancen erwarten Jurist:innen in diesem Bereich? In unserer Interviewreihe „Karriere im öffentlichen Dienst“ werden spannende Einblicke gegeben!

Öffentlicher Dienst: Interview aus dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus

Öffentlicher Dienst: Interview aus dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus

In unserer neuen Interviewreihe „Karriere im Öffentlichen Dienst“ fühlen wir verschiedenen Ministerien in allen Bundesländern auf den Zahn, um einen Einblick in ihre Struktur und Angebote zu geben, denn auch im Öffentlichen Dienst gibt es attraktive Perspektiven für Referendare und Berufseinsteiger.

Öffentlicher Dienst: Interview aus dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V

Öffentlicher Dienst: Interview aus dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V

In unserer neuen Interviewreihe „Karriere im Öffentlichen Dienst“ fühlen wir verschiedenen Ministerien in allen Bundesländern auf den Zahn, um einen Einblick in ihre Struktur und Angebote zu geben, denn auch im Öffentlichen Dienst gibt es attraktive Perspektiven für Referendare und Berufseinsteiger.

Öffentlicher Dienst: Interview aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz BB

Öffentlicher Dienst: Interview aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz BB

In unserer neuen Interviewreihe „Karriere im Öffentlichen Dienst“ fühlen wir verschiedenen Ministerien in allen Bundesländern auf den Zahn, um einen Einblick in ihre Struktur und Angebote zu geben, denn auch im Öffentlichen Dienst gibt es attraktive Perspektiven für Referendare und Berufseinsteiger.

Öffentlicher Dienst: Interview aus dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Öffentlicher Dienst: Interview aus dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

In unserer neuen Interviewreihe „Karriere im Öffentlichen Dienst“ fühlen wir verschiedenen Ministerien in allen Bundesländern auf den Zahn, um einen Einblick in ihre Struktur und Angebote zu geben, denn auch im Öffentlichen Dienst gibt es attraktive Perspektiven für Referendare und Berufseinsteiger.