Berufsspecial
Private Equity und Venture Capital
Praxis
Private Equity und Venture Capital – ein Rechtsgebiet, mit dem man im Rahmen seiner juristischen Ausbildung wohl eher weniger Berührungspunkte hat.
Was ist also darunter zu verstehen?
Private Equity meint Beteiligungskapital. Eine Private-Equity-Gesellschaft (Kapitalbeteiligungsgesellschaft) investiert in nichtbörsennotierte Unternehmen mit Finanzierungsbedarf, um das Wachstum des Unternehmens zu fördern, es gegebenenfalls an die Börse zu bringen oder nach einigen Jahren gewinnbringend zu veräußern (sog. Exit).
Venture Capital – wörtlich Risiko- oder Wagniskapital – bezeichnet, ähnlich wie Private Equity, die Beteiligung von Investorinnen/Investoren mit Eigenkapital an Unternehmen, welche in der Regel noch nicht börsennotiert sind. Der Unterschied zum Private Equity besteht darin, dass die Unternehmen, in die investiert wird, noch zu gründende oder junge Unternehmen sind, weshalb das Risiko für die Investorinnen und Investoren hoch ist.
Aufgabe der Juristinnen und Juristen in diesem Rechtsgebiet ist es, beratend sowohl auf Seiten des Unternehmens als auch auf Seiten der Investorinnen und Investoren tätig zu werden.
Da sich oft unterschiedliche Interessen gegenüberstehen, sollten Expertinnen und Experten im Bereich Private Equity und Venture Capital Verhandlungs- und Kommunikationsgeschick mitbringen.
Zudem ist oftmals verhandlungssicheres Englisch gefragt, denn im Private Equity und Venture Capital-Bereich warten viele internationale Mandantinnen und Mandanten.
Berufschancen & Gehälter
Berufsaussichten – Was sind meine Möglichkeiten?
Als Spezialist*in im Bereich Private Equity und Venture Capital ist man vielerorts gefragt. So ist einerseits der klassische Weg als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin in einer Sozietät möglich, wobei der Schwerpunkt der Tätigkeit weniger auf der als Prozessanwalt/-anwältin liegt, sondern mehr auf einer rechtsberatenden Funktion.
Andererseits kann man als Berater*in in einem Unternehmen tätig werden.
Gehaltsaussichten
Expertinnen und Experten im Bereich Private Equity und Venture Capital erwarten lange Arbeitszeiten. Dafür werden sie aber auch reich entlohnt. 113.000 € zahlen die Kanzleien im Durchschnitt.* Das höchste Gehalt wartet dabei in den Großkanzleien mit stolzen 132.500 €, gefolgt von den Anwaltsboutiquen mit einem Durchschnittsgehalt von 114.000 €.* Aber auch das Gehalt in den mittelständischen Kanzleien lässt sich mit 90.500 € sehen.*
Bildung
Fachanwaltstitel
Zwar kann man keinen Fachanwaltstitel speziell für den Bereich Private Equity und Venture Capital erwerben, denkbar ist dies jedoch in für das Private Equity und Venture Capital-Geschäft bedeutenden Gebieten wie dem Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Steuerrecht. Mit dem Erwerb dieser Titel können Private Equity und Venture Capital-Berater*innen ihr Profil markant schärfen. Bis zu drei Fachanwaltstitel sind laut Fachanwaltsordnung (FAO) zulässig, sodass auch eine Zusammenführung von zwei Titeln oder mehr möglich ist. Die zuständige Rechtsanwaltskammer, der der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin angehört, verleiht nach Maßgabe der FAO die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung. Voraussetzungen für diese Verleihung sind:
- dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO)
- Antragstellung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (§ 22 FAO)
- Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO)
- Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen (§§ 5, 6 FAO)
Promotion und LL.M.
Auch in diesem Berufsfeld besteht die Möglichkeit, zu promovieren oder einen Master of Laws zu erwerben.
Zwar gibt es keinen LL.M. “Private Equity und Venture Capital”, möglich ist aber beispielsweise ein Master of Financial Law. Dieser kann an der Frankfurt School of Finance & Management berufsbegleitend in vier Semestern absolviert werden (Kosten: 33.000 €). Ebenfalls in Frankfurt am Institute for Law and Finance (ILF) der Goethe-Universität Frankfurt a. M. kann der LL.M. Finance absolviert werden (Vollzeit: 1 Jahr, 20.000 €, Teilzeit: 2 Jahre, 24.000 €). Dieser ist englischsprachig, weshalb ein Nachweis der Englischkenntnisse in Form des TOEFL, IELTS oder CAE erforderlich ist.
An der University of Westminster in London kann der Corporate Finance Law LL.M. in einem Jahr absolviert werden (Kosten: ca. 17.000 €). Die Boston University bietet den LL.M. in Banking and Financial Law in Voll- oder Teilzeit an (ca. 58.000 €).
Der Vorteil eines LL.M. im Ausland liegt darin, dass der Blick über den „deutschen juristischen Tellerrand“ hinausgeworfen wird und die eigenen Fremdsprachenkenntnisse erweitert werden. Das ist insbesondere im Bereich Private Equity und Venture Capital von Vorteil. Zudem sind die LL.M.-Studiengänge in Deutschland auch nicht gerade günstig. Der Vorteil besteht jedoch darin, dass der LL.M. in Deutschland durchweg berufsbegleitend absolviert werden kann.
Wie man sich auch entscheidet, lohnen wird es sich am Ende auf jeden Fall!
*basierend auf unserer Befragung von 143 Kanzleien.
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