Jura-Referendariat in Hamburg
Gerichtsbezirke
Das Bundesland Hamburg besteht aus dem OLG-Bezirk Hamburg. Neben dem Hanseatischen OLG Hamburg dient das LG Hamburg als Ausbildungsgericht.
Bewerbung
Der Bewerbungsantrag und weitere erforderliche Bewerbungsunterlagen können hier heruntergeladen werden. Bewerbungen sind zu richten an:
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Personalstelle für Referendare
Dammtorwall 13
20354 Hamburg
Einstellungstermine und Wartezeit
Einstellungstermine finden in Hamburg alle zwei Monate statt (Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember). Pro Termin werden ca. 50 Bewerber eingestellt. Die Wartezeit berechnet sich nach der Note des ersten Staatsexamens (Grundpunktzahl) und bestimmten Faktoren. Die Grundpunktzahl erhöht sich um je einen Punkt bei
- Erfüllung des Wehr-, Zivil- oder Entwicklungsdienstes bzw. Ableistung des sozialen oder ökologischen Jahres
- Vorliegen einer Schwerbehinderung und die erste Prüfung wurde in Hamburg abgelegt
- familiärer Lebensgemeinschaft mit einem Kind und Ablegung der ersten Prüfung in Hamburg
- Ablegung der Ersten Prüfung in Hamburg
- Nach je sechs Monaten Wartezeit
In den letzten Einstellungsterminen (Dezember 2020 und Februar 2021) lag die niedrigste Gesamtpunktzahl bei 10,58 (12,36 inkl. Bonuspunkten) bzw. 11,15 Punkten (12,51 inkl. Bonuspunkten). Dementsprechend muss sich der Großteil der Absolventen, der nicht die Note „Vollbefriedigend“ oder „Gut“ in der Ersten juristischen Prüfung erreicht hat und keins oder nur eins der genannten Kriterien erfüllt, sich auf sehr lange Wartezeiten einstellen. (Hat man die erste juristische Prüfung mit der Note „Ausreichend“ bestanden, beträgt die Grundpunktzahl stets 6,49 Punkte.)
Ablauf des Vorbereitungsdienstes
Das Referendariat läuft in Hamburg wie folgt ab:
- 3 Monate: Strafrechtsstation
- 3 Monate: Zivilrechtsstation
- 3 Monate: Verwaltungsstation
- 9 Monate: Anwaltsstation
- Die Anwaltsstation ist teilbar, wobei ein Abschnitt nicht weniger als 3 Monate umfassen darf.
- 3 Monate der Station können bei einem Notar, Unternehmen, Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist, absolviert werden
Top 10 Arbeitgeber in Hamburg für das Referendariat 2022
- 3 Monate: Wahlstation I
- im 21. Monat: schriftliche Prüfungen des 2. Staatsexamens
- 3 Monate: Wahlstation II
- Anschließend: mündliche Prüfung
Änderung der Stationsreihenfolge
Gem. § 43 I HmbJAG bestimmen die Referendare die zeitliche Abfolge der Pflicht- und Wahlstationen nach Maßgabe von § 43 II, III HmbJAG.
Auszug aus § 43 HmbJAG:
(2) 1Die Ausbildung beginnt mit der Strafstation, an die sich die Zivilstation anschließt. 2Die Verwaltungsstation darf nicht unmittelbar vor der Wahlstation II liegen, die vom 22. bis zum 24. Ausbildungsmonat stattfindet. 3Eine abweichende Reihenfolge der Ausbildungsstationen kann in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. 4Eine Unterbrechung der Rechtsanwaltstation kann zugelassen werden, wenn eine Ausbildung bei der Europäischen Kommission oder anderen internationalen Organisationen im Rahmen der Wahlstationen sonst nicht ermöglicht werden kann.
(3) Die Ausbildung bei derselben Ausbildungsstelle soll nicht weniger als drei Monate betragen.
Arbeitsgemeinschaften
Die Ausbildung in den Stationen wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet. Wie genau die AGs in Hamburg organisiert sind und was euch inhaltlich sowie an zeitlichem Aufwand erwartet, könnt ihr hier nachlesen:
Referendariat im Ausland
In Hamburg bestehen für einen Auslandsaufenthalt während des Referendariats folgende Möglichkeiten:
- Anwaltsstation: Hier können bis zu maximal 6 Monate insgesamt bei einer über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle oder einem ausländischen Rechtsanwalt absolviert werden.
- Wahlstation I: Diese kann bei einer über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Verwaltungsbehörde absolviert werden.
- Wahlstation II: Diese kann ebenfalls bei einer über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle und zudem bei einem ausländischen Rechtsanwalt erfolgen.
Hinweis: Die Ausbildung bei derselben Ausbildungsstelle muss mindestens 3 Monate dauern.
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
- Anwaltsstation: Die Ausbildung an der DUV Speyer kann teilweise oder vollständig auf die Anwaltsstation angerechnet werden, wenn sie im Rahmen der Wahlstation I nicht ermöglicht werden kann.
- Wahlstation I: Im Rahmen der Wahlstation I kann die Ausbildung an der DUV Speyer absolviert bzw. diese auf die Wahlstation I angerechnet werden.
- Wahlstation II: Die Wahlstation II kann ebenfalls bei der DUV Speyer absolviert werden, soweit nicht bereits eine Anrechnung im Rahmen der Anwalts- oder Wahlstation I erfolgt ist.
Hinweis: Die Ausbildung bei derselben Ausbildungsstelle muss mindestens 3 Monate dauern.
Unterhaltsbeihilfe
Derzeit beträgt die Unterhaltsbeihilfe 1.192,51€. Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Kinderzuschlag gezahlt (Stufe 1: 126,68€; Stufe 2: 235,00 €). Für das zweites Kind gibt es zusätzlich 108,32€ und ab dem dritten Kind zusätzlich 334,73 €. Nähere Informationen dazu und zur Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit findet ihr hier
Urlaub im Referendariat
Alle Fakten zum Urlaub während des Referendariats in Hamburg:
- 30 Arbeitstage jährlich
- Erforderlich ist schriftlicher Antrag 3 Wochen vorher (einzureichen bei der Personalstelle für Referendare)
- Er wird nicht gewährt während
- der Einführungslehrgänge für die Straf-, Zivil- und Anwaltsstation
- der Pflichtarbeitsgemeinschaften für die Verwaltungsstation.
- Er verfällt, wenn er mit Ausscheiden aus dem Dienst nicht genommen wurde.
- Sonderurlaub wird für die Referendarfahrt und für Promotionszwecke gewährt.
Weitere Hinweise zum Erholungs- und Sonderurlaub gibt es hier. Die erforderlichen Anträge findet ihr hier.
Zweites Staatsexamen
Schriftliche Prüfung
Der schriftliche Teil des 2. Staatexamens im 21. Monat des Referendariats besteht in Hamburg aus 8 Klausuren:
- 4x Zivilrecht
- 2x Strafrecht
- 2x Öffentliches Recht
Das Ergebnis des schriftlichen Teils macht 70% der Gesamtnote aus, d.h. eine Klausur wird zu je 8,75% gewichtet.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung im Anschluss an die Wahlstation II besteht aus einem Aktenvortrag im vom Referendar gewählten Schwerpunktbereich, der zu 8% gewichtet wird, sowie einem Prüfungsgespräch zu den drei Pflichtfächern und dem Schwerpunktbereich. Das Prüfungsgespräch fließt insgesamt zu 22% in die Gesamtnote ein, d.h. ein Teil des Prüfungsgesprächs wird zu je 5,5% gewichtet.
Notenverbesserung
In Hamburg ist ein Verbesserungsversuch möglich. Die Prüfungsgebühr hierfür beträgt 800€. Eine Rückerstattung in Höhe von 385€ erfolgt bei
- Nichtteilnahme an den Aufsichtsarbeiten
- Unterbrechung der Prüfung ohne wichtigen Grund oder
- vorzeitiger Beendigung eine Woche nach den Aufsichtsarbeiten.
Eine Rückerstattung in Höhe von 112€ erfolgt bei
- Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder
- vorzeitiger Beendigung eine Woche nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse.
Weitere Details zur Organisation des Verbesserungsversuchs und den dafür erforderlichen Antrag findet ihr hier. Er ist spätestens 4 Monate nach der mündlichen Prüfung des Erstversuchs zu stellen.