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Jura-Referendariat in Niedersachsen

Gerichtsbezirke

Niedersachsen besteht aus

  • OLG-Bezirk Braunschweig mit den Landgerichten Braunschweig und Göttingen,
  • OLG-Bezirk Celle mit den Landgerichten Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden sowie
  • OLG-Bezirk Oldenburg mit den Landgerichten Aurich, Oldenburg und Osnabrück.

Bewerbung

Die drei OLG-Bezirke nehmen die Zulassung und Auswahl der Bewerber in voneinander unabhängigen Verfahren vor. Hier geht’s zu den Bewerbungen:

Die Bewerbung erfolgt zunächst online (s. Anweisung unter obenstehenden Buttons) und ist dann als Ausdruck je nachdem zu senden an

Oberlandesgericht
Braunschweig
Postfach 3627

38026 Braunschweig

Oberlandesgericht Celle
Postfach 1102

29201 Celle

Oberlandesgericht Oldenburg
Postfach 2451

26014 Oldenburg

Einstellungstermine und Wartezeit

In Niedersachsen werden Referendare zum 01.März, 01.Juni, 01. September und 01. Dezember eines jeden Jahres eingestellt. Die Einstellungen erfolgen nach Leistung (Punktzahl des 1. Staatsexamens) und nach Wartezeit (1 Wartepunkt je erfolgloser Bewerbung). Eine konkrete Aussage zur momentanen Wartezeit wird nicht getroffen, sie soll aber in der Regel kurz sein.

Ablauf des Vorbereitungsdienstes

  • 5 Monate: Zivilrechtsstation
  • 3 Monate: Strafrechtsstation
  • 3 Monate: Verwaltungsstation
  • 9 Monate: Anwaltsstation
    • teilbar in bis zu 3 Abschnitte; ein Teilabschnitt muss aber mindestens 3 Monate umfassen.
    • Die letzten 3 Monate der Station können bei einem Notar, Unternehmen, Verband oder einer sonstigen geeigneten Stelle absolviert werden.

Top 10 Arbeitgeber im Norden für das Referendariat 2022

  • im 20. Monat: schriftliche Prüfung des 2. Staatsexamens
  • 4 Monate: Wahlstation
    • keine Unterteilung möglich außer bei Speyer-Semester (s.u.)
    • Die Ausbildung ist auch an einer juristischen Fakultät in einem auf den Wahlbereich ausgerichteten, praxisbezogenen Programm für Referendare möglich.
  • anschließend: mündliche Prüfung

Änderung der Stationsreihenfolge

Die Reihenfolge der Stationen kann auf Antrag durchs OLG geändert werden, „wenn dies der Ausbildung förderlich ist“, vgl. § 30 I NJAVO.

Arbeitsgemeinschaften

Die Ausbildung in den Stationen wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet. Wie genau die AGs in Niedersachsen organisiert sind und was euch inhaltlich sowie an zeitlichem Aufwand erwartet, könnt ihr hier nachlesen:

Ref-AGs in Niedersachsen

Referendariat im Ausland

Referendare können in Niedersachsen folgende Stationen im Ausland absolvieren:

  • Zivil-, Strafrechts- und Verwaltungsstation: bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für 3 zusammenhängende Monate bei einer über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle möglich, soweit eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist
  • Anwaltsstation: für 3 zusammenhängende Monate bei einer über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle möglich, soweit eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist
  • Wahlstation: bei einer über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle möglich, soweit eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist

Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Eine Ausbildung in Speyer ist im Rahmen der

  • Verwaltungsstation, wobei der Wahlbereich dann aber bei einer Verwaltungsbehörde absolviert werden muss, oder der
  • Wahlstation in den Wahlbereichen Staats- und Verwaltungsrecht sowie Europarecht möglich; dann muss der 4. Monat der Station aber bei einer Behörde absolviert oder Erholungsurlaub genommen werden.

Erfahrungsbericht DUV Speyer

Unterhaltsbeihilfe

In Niedersachsen erhalten Referendare eine Unterhaltsbeihilfe von 1.191,63€. Zudem erhält man bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Familienzuschlag (Stufe 1: 145,86€; Stufe 2: 270,53€). Für das 2. Kind werden zusätzlich 124,67€ und für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind je 341,40€ gezahlt (Stand 01. März 2021). Nähere Informationen dazu findet ihr in §§ 34, 35 NBesG. Weiteres zur Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit gibt es hier.

Urlaub im Referendariat

Hier sind alle wesentlichen Fakten zum Urlaub für niedersächsische Referendare:

  • 30 Arbeitstage pro Ausbildungsjahr
  • nur auf Antrag
  • Urlaubssperre grundsätzlich zu den Zeiten
    • der verdichteten Eingangsphasen
    • in den 2-3 Wochen der Examensklausuren
  • An allen Tagen der AG-Klausuren kann grundsätzlich vom AG-Leiter/ der AG-Leiterin Urlaub gewährt werden, allerdings nur so, dass eine Bewertungsgrundlage bestehen bleibt, sodass immer eine gewisse Anzahl an Klausuren geschrieben werden muss.

Informationen zum Sonderurlaub gibt es in der Sonderurlaubs-VO. Zu den Urlaubsanträgen geht es hier:

Zweites Staatsexamen

Schriftliche Prüfung

Der schriftliche Teil des 2. Staatsexamens findet in Niedersachsen im letzten Monat der letzten Pflichtstation statt und besteht aus 8 Klausuren:

  • 4x Zivilrecht
  • 2x Öffentliches Recht
  • 1x Strafrecht
  • 1x Öffentliches Recht oder Strafrecht nach Wahl des Kandidaten

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag im Wahlbereich des Kandidaten mit Vertiefungsgespräch und einem Prüfungsgespräch zu den 4 Pflichtstationen.

Gewichtung

In die Prüfungsgesamtnote gehen die Bewertungen

  • der Aufsichtsarbeiten mit je 7,5%,
  • des Aktenvortrags mit 12% und
  • der Prüfungsgespräche mit je 7% ein.

Notenverbesserung

Ein Verbesserungsversuch ist möglich. Der Antrag auf Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung ist innerhalb von 3 Monaten nach der mündlichen Prüfung zu stellen, vgl. § 19 I NJAG. Die Kosten hierfür betragen 400€. Der Notenverbesserungsversuch kann schriftlich abgebrochen werden. Eine Rückerstattung erfolgt in Höhe von

  • 370€ bei Abbruch vor der ersten Aufsichtsarbeit,
  • 150€ bei Abbruch nach der ersten Aufsichtsarbeit, aber vor der mündlichen Prüfung.

Den Antrag und weitere Informationen findet ihr hier.

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Das juristische Referendariat