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Jura-Referendariat in Bayern

Gerichtsbezirke

In Bayern gibt es drei OLG-Bezirke und zwar

  • den OLG-Bezirk Bamberg mit den Landgerichten Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Schweinfurt sowie Würzburg,
  • den OLG-Bezirk München mit den Landgerichten Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, München I, München II, Passau sowie Traunstein,
  • den OLG-Bezirk Nürnberg mit den Landgerichten Amberg, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Regensburg sowie Weiden in der Oberpfalz.

Bewerbung

Bewerbungen sind je nachdem an das OLG Bamberg, Nürnberg oder München zu richten. Bewerbungsunterlagen und Merkblätter für die einzelnen OLG-Bezirke findet ihr hier:

An den Präsidenten des
Oberlandesgerichts Bamberg
Wilhelmsplatz 1

96047 Bamberg

An den Präsidenten des
Oberlandesgerichts München
Prielmayerstraße 5

80335 München

An den Präsidenten des
Oberlandesgerichts Nürnberg
Fürther Straße 110

90429 Nürnberg

Einstellungstermine und Wartezeit

In Bayern werden jeden April und Oktober Referendare eingestellt. Eine Wartezeit besteht bislang nicht, wobei das Bayerische Justizministerium darauf hinweist, dass Ortswünsche der Bewerber zunehmend weniger berücksichtigt werden können, insbesondere wenn die Bewerber mit den Ausbildungsorten nicht durch längeren Familienwohnsitz oder sonstige engere Beziehungen verbunden sind.

Ablauf des Vorbereitungsdienstes

Das Referendariat läuft in Bayern wie folgt ab:

  • 5 Monate: Zivilrechtsstation
    • kann bis zu 2 Monaten bei einem Gericht in Familiensachen oder Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit absolviert werden.
  • 3 Monate: Strafrechtsstation
  • 4 Monate: Verwaltungsstation
    • kann bis zu 2 Monaten bei einem Verwaltungs-, Sozial oder Finanzgericht absolviert werden.
  • 9 Monate: Anwaltsstation
    • möglich bei 2 verschiedenen Kanzleien
    • kann bis zu 3 Monaten bei einem Notar, Unternehmen, Verband oder einer sonstigen Stelle absolviert werden, bei der eine entsprechende Ausbildung gewährleistet ist
    • Anrechnung einer Ausbildung an einer juristischen Fakultät möglich, sofern diese im Sinne des Vorbereitungsdienstes geeignet ist.
  • im 21. Monat: schriftliche Prüfungen des 2. Staatsexamens
  • 3-5 Monate: Pflichtwahlpraktikum im gewählten Berufsfeld (Wahlstation)
    • Ausbildungsstelle muss nach § 49 JAPO zugelassen sein
    • aunsw. auch bei 2 verschiedenen Stellen möglich
    • Anrechnung einer Ausbildung an einer juristischen Fakultät möglich, sofern diese im Sinne des Vorbereirungsdienstes geeignet ist.
  • 25.-27. Monat: mündliche Prüfung

Änderung der Stationsreihenfolge

Gem. § 48 II 3, 4 JAPO kann der jeweilige OLG-Präsident die Reihenfolge von Zivilrechts-, Strafrechts-, Verwaltungsrechts- und Anwaltsstation ändern, falls Belange der Ausbildung dies erfordern oder die Zivil- und Verwaltungsrechtsstation auf 3 Monate verkürzen, wenn das Ausbildungsziel auch in verkürzter Zeit erreicht werden kann.

Arbeitsgemeinschaften

Die Ausbildung in den Stationen wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet. Wie genau die AGs in Bayern organisiert sind und was euch inhaltlich sowie an zeitlichem Aufwand erwartet, könnt ihr hier nachlesen:

Ref-AGs Bayern

Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Die Ausbildung an der DUV Speyer ist in Bayern während der Verwaltungs-Anwalts- und Wahlstation (Pflichtwahlpraktikum) möglich bzw. kann im Rahmen dessen angerechnet werden.

Erfahrungsbericht DUV Speyer

Unterhaltsbeihilfe

Die Unterhaltsbeihilfe in Bayern beträgt derzeit 1.452,08€ (Stand 01. Januar 2021). Zusätzlich wird ein Familienzuschlag gewährt (Stufe 1: 145,56€) Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das 2. Kind um 124,46€, ab dem dritten Kind um 385,71€. Weitere Informationen dazu gibt es hier. Näheres zur Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit findet ihr hier.

Urlaub im Referendariat

Alle Fakten zum jährlichen Erholungsurlaub für Referendare in Bayern:

  • 29 Arbeitstage in jedem Kalenderjahr
  • Er wird nur in Blöcken von mind. 3 Arbeitstagen gewährt (Abweichung nur in Ausnahmefällen)
  • Nicht während:
    • der Einführungslehrgänge
    • der Lehrgänge über Arbeits- und Steuerrecht
    • der in Arbeitsgemeinschaft 3 stattfindenden Kurse „Intensivklausurenwoche“ und „Rechtsgestaltung“
    • der öffentlich-rechtlichen Ausbildung
  • Der Urlaub verfällt, wenn
    • er nicht bis zum 30. April des folgenden Jahres angetreten wird oder
    • im Zeitpunkt der Beendigung des Vorbereitungsdienstes nicht genommen wurde.

Sonderurlaub wird nur in besonderen ausbildungsbezogenen Ausnahmen gewährt. Weitere Informationen zum Erholungsurlaub und Details zum Sonderurlaub gibt es hier. (Lies hierzu auch § 53 IV JAPO.) Formulare zur Beantragung findet ihr hier.

Zweites Staatsexamen

Schriftliche Prüfung

Für den schriftlichen Teil des 2. Staatsexamens werden in Bayern jährlich zwei Termine angeboten: Einmal im Mai/ Juni und einmal im November/ Dezember. Die schriftliche Prüfung besteht aktuell aus 11 Klausuren:

  • 5x Zivilrecht (1x Arbeitsrecht)
  • 2x Strafrecht
  • 4x Öffentliches Recht (1x Steuerrecht)

Gem. § 64 II JAPO errechnet sich die Gesamtnote der schriftlichen Prüfungen aus der Summe der Punktzahlen der schriftlichen Arbeiten, geteilt durch 11.

Hinweis: Ab dem 01.03.2022 sind nur noch 9 Aufsichtsarbeiten anzufertigen (4x Zivil-, 2x Straf- und 3x Öffentliches Recht). Die Errechnung der Gesamtnote des schriftlichen Teils verändert sich entsprechend.

Mündliche Prüfung

Die mündlichen Prüfungen der Juni-Termine finden von Mitte Oktober bis Ende November/ Anfang Dezember statt, die der November/ Dezember -Termine von Mitte April bis Ende Mai/ Anfang Juni des Folgejahres.
Sie setzt sich aus der Prüfung des Berufsfelds sowie einem Prüfungsgespräch zum Zivil- und Arbeitsrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht zusammen. Die Gesamtnote der mündlichen Prüfung setzt sich aus den Einzelnoten dieser 4 Abschnitte zusammen. Die Note aus dem Berufsfeld wird zweifach gezählt. Diese werden addiert und die Summe durch 5 geteilt.

Gewichtung

Für die Prüfungsgesamtnote werden die Klausuren insgesamt zu 75%, die mündliche Prüfung zu 25% gewichtet. (Die Gesamtnote des schriftlichen Teils wird dreifach gezählt und zu der Gesamtnote der mündlichen Prüfung addiert. Die Summe wird durch 4 geteilt.)

Notenverbesserung

In Bayern ist ein Verbesserungsversuch kostenlos möglich. Der Antrag auf Zulassung ist beim Landesjustizprüfungsamt spätestens 2 Monate vor Prüfungsbeginn oder unverzüglich nach Ablegung der mündlichen Prüfung zu stellen. Bayern ist das einzige Bundesland, in dem die Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung kostenlos ist.

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Das juristische Referendariat