Die Anzahl der Plagiate in rechtswissenschaftlichen Arbeiten haben in der letzten Zeit erschreckend zugenommen. Auch die Lösung, sich an einen Ghostwriter zu wenden, scheint verlockend – doch die Konsequenzen beim Auffliegen sind hart. In einem Gespräch mit Dr. Denis Basak, Akademischer Rat an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, versuchen wir, die Gründe für ein solches Verhalten zu ermitteln.
Ghostwriting als Nebenverdienst
„Ghostwriting“ bedeutet, dass die Studenten in ihrer Verzweiflung ihre Arbeit von einer anderen Person schreiben lassen und die Leistung dann als ihre eigene ausgeben. Besonders oft passiert dies mittlerweile auch im Fach Jura. Dabei sind die Ghostwriter meistens Kommilitonen, die nebenbei Geld verdienen wollen und sogar offensichtlich damit werben, dass sie als Ghostwriter tätig werden wollen.
Mitstudenten, vor allem diejenigen, die bereits in höheren Semestern sind, haben oft schon mehr Erfahrung und wissen, was die Prüfer in einer Hausarbeit verlangen – so vermuten zumindest die hoffenden Auftraggeber. Denis Basak ist jedoch anderer Ansicht. „Es birgt ein viel zu hohes Risiko, sein Geld und die Kontrolle aus der Hand zu geben, ohne eine Erfolgsgarantie zu haben. Man sollte sich vor allem die Frage stellen, ob und warum gerade Mitstudenten solch eine Arbeit besser schreiben können als man selbst.“
Meistens ist es der Wunsch nach besseren Noten und höheren Abschlüssen, der zum Täuschen verleitet. „Oft ist es eine Mischung aus allem: Zeitdruck, Bequemlichkeit, mangelndes Selbstvertrauen, Unsicherheit und bei den wichtigen Arbeiten vor allem Erfolgsdruck“, so vermutet Basak.
Schummeln birgt hohe Risiken
Wenn man jedoch erwischt wird, kommt alle Hilfe umsonst. Eine wissenschaftliche Arbeit ist eine eigene Prüfungsleistung. Wer also eine Leistung einreicht, die von einem Ghostwriter geschrieben wurde, begeht damit eine vorsätzliche Täuschung. In den Hochschulgesetzen mancher Bundesländer gilt eine solche Täuschung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro und dazu kommen noch die Sanktionen, die in den einzelnen Prüfungsordnungen der Hochschulen. Je nach Schwere des Verstoßes kann hierdurch der Student von zukünftigen Versuchen ausgeschlossen werden, im schlimmsten Fall droht sogar die Exmatrikulation.
Ein größeres praktisches Problem ist aber noch etwas ganz anderes: Das Risiko, einen schlechten Ghostwriter zu erwischen, ist für den Studenten sehr hoch. Da es den Beauftragten hauptsächlich um ihr Geld geht, finden sich oft Fehler und Plagiate in den Arbeiten wieder, bei denen der Auftraggeber zu seinem Prüfer jedoch schlecht sagen kann „Das war ich ja gar nicht“. Die Verstöße fallen dennoch auf den angeblichen Verfasser zurück.
Die Ghostwriter selbst haben momentan hingegen wenig zu befürchten, denn Internetplattformen, die solche Aufträge vermitteln, sind nicht verboten. Meist argumentieren die Anbieter damit, dass sie bloß Ideen liefern und ob der Student diese Ideen als eigene ausgibt, sei seine Verantwortung. Eine Lücke im Strafrecht wird außerdem dort gesehen, wo Kommilitonen gegen Bezahlung ihre Schreibdienste anbieten.
Der Deutsche Hochschulverband möchte dies durch Einführen des Straftatbestandes des Wissenschaftsbetrugs lösen. Damit könnten Ghostwriter künftig mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belangt werden.
Keine Lösung in Sicht?
Seitens der Universitäten ist ein Vorgehen gegen die Täuschungen wohl nur in wenigen Situationen möglich. Je mehr die Aufgaben eine typische Fallbearbeitung enthalten und nicht individualisiert werden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Prüfer dem Studenten auf die Schliche kommt. „Wenn ein intensiverer Kontakt zum Studenten hergestellt wird und der Entstehungsprozess einer wissenschaftlichen Arbeit besser begleitet wird, kann eher festgestellt werden, ob wirklich der Student selber die Arbeit schreibt.
Vor allem im Schwerpunktbereich ist so etwas gut umsetzbar“, meint Denis Basak, der auf diese Weise bereits mit Studenten gearbeitet hat. „Mögliche Fragen können so mit dem Betreuer geklärt und eventuelle Zweifel beseitigt werden.“
Vor allem, wenn die Prüflinge abschließend einen Vortrag zu ihrem Thema halten müssen, merkt man schneller, ob sie sich wirklich mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Im typischen Pflichtfachbereich des Grundstudiums, wo es hauptsächlich darum geht, Scheine zu sammeln, wird eine solche Methodik jedoch eher schwierig sein.
Eins ist jedoch sicher: Wer in einem wissenschaftlichen Fach wie Jura seine Arbeiten von Fremden schreiben lässt, ist in diesem Bereich definitiv falsch. Denn Studieren bedeutet, eigene Gedanken zu entwickeln und wer bereits diese Leistung auf andere abwälzt, der ist in seinem Studium sowieso schon gescheitert.