Jura-Referendariat in Rheinland-Pfalz
Gerichtsbezirke
Rheinland-Pfalz besteht aus dem
- OLG-Bezirk Koblenz mit den Landgerichten Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier sowie dem
- OLG-Bezirk Zweibrücken mit den Landgerichten Frankenthal, Kaiserslautern, Landau und Zweibrücken.
Bewerbung
Bewerbungen sind an das Oberlandesgericht Koblenz zu richten, das zentral für die Vergabe der Ausbildungsplätze in Rheinland-Pfalz zuständig ist. Bewerbungsunterlagen und Merkblätter findet ihr hier.
Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz
– Referendarabteilung –
Stresemannstraße 1
56068 Koblenz
Einstellungstermine und Wartezeit
Referendare werden jedes Jahr zum 01. Mai und zum 01. November eingestellt. Es gibt schon seit mehreren Jahren in Rheinland-Pfalz keine Wartezeiten. Die Vergabe der Ausbildungsplätze erfolgt
- bis zu 20% an Härtefälle
- in Höhe von 60% der dann verbleibenden Plätze nach dem Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung
- im Übrigen nach Wartezeit.
Sollte es dennoch einmal zu Wartezeiten kommen, könnt ihr hier die Kriterien einsehen, die zur Vergabe der Plätze herangezogen werden.
Ablauf des Vorbereitungsdienstes
- 5 Monate: Zivilrechtsstation
- 4 Monate: Verwaltungsstation
- 3 Monate bei einem Gericht der allgemeinen oder besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit möglich
- 3 Monate: Strafrechtsstation
- 9 Monate: Anwaltsstation
- teilbar, wobei ein Abschnitt nicht kürzer als 3 Monate sein darf
- 3 Monate bei einem Notar, Unternehmen oder einer sonstigen geeigneten Ausbildungsstelle
- Anrechnung einer Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät mit 3 Monaten
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- im 18. Monat: schriftliche Prüfung des 2. Staatsexamens
- 3 Monate: Wahlstation
- Anrechnung einer Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät mit 3 Monaten
- anschließend: mündliche Prüfung
Änderung der Stationsreihenfolge
Die abweichende Dauer und Reihenfolge der Pflichtstationen ist in besonderen Einzelfällen möglich, § 19 II JAPO.
Die Wahlstation kann um 3 Monate vorverlagert werden, wenn der Referendar die DHV Speyer besuchen möchte. Dann schließt sich an das Speyer-Semester für 3 Monate eine weitere Ausbildung in der Anwaltsstation und daran die mündliche Prüfung des 2. Examens an, § 33 IV JAPO.
Arbeitsgemeinschaften
Die Ausbildung in den Stationen wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet. Wie genau die AGs in Rheinland-Pfalz organisiert sind und was euch inhaltlich sowie an zeitlichem Aufwand erwartet, könnt ihr hier nachlesen:
Referendariat im Ausland
Referendare haben in Rheinland-Pfalz folgende Möglichkeiten, ihren Vorbereitungsdienst im Ausland abzuleisten:
- Verwaltungsstation: kann für 2 (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 4) Monaten im Ausland absolviert werden
- Anwaltsstation: bis zu 6 Monaten bei einem ausländischen Rechtsanwalt möglich, wobei ein Abschnitt aber mindestens 3 Monate lang sein muss
- Wahlstation: vollständig bei über-, zwischenstaatlicher oder ausländischer Ausbildungsstelle oder einem ausländischen Rechtsanwalt möglich; darf aber nicht kürzer als 3 Monate sein
Hinweis: Die Ausbildungszeit im Ausland darf insgesamt nicht mehr als 10 Monate betragen.
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Ein Studium in Speyer kann auf die Verwaltungs-, Anwalts- oder Wahlstation mit 3 Monaten angerechnet werden. Wird die Verwaltungsstation in Speyer absolviert, ist dies im Rahmen der Wahlstation nicht mehr möglich.
Unterhaltsbeihilfe
Die Unterhaltsbeihilfe für Referendare in Rheinland-Pfalz beträgt 1.354,86€ (Stand 01. Juli 2020). Darüber hinaus erhalten sie einen Familienzuschlag (personenstandsbezogen: 75,01€). Für das 1. und 2. Kind werden je 210,43€ und ab dem 3. Kind je 413€ gezahlt (Stand 01. Januar 2021). Nähere Informationen dazu und zur Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit findet ihr in §41 LBesG sowie hier.
Urlaub im Referendariat
Das sind die Fakten zum Urlaub für Referendare in Rheinland-Pfalz:
- umfasst 30 Arbeitstage im Jahr
- wird nicht gewährt während
- der Ausbildungslehrgänge
- einer Ausbildung an der DHV Speyer
- Sonderurlaub von mehr als 3 Monaten ist vom OLG-Präsidenten zu bewilligen.
Weitere Informationen findet ihr hier und in der Urlaubsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Das Formular zur Urlaubsbeantragung gibt es hier.
Zweites Staatsexamen
Schriftliche Prüfung
In Rheinland-Pfalz besteht der schriftliche Teil des 2. Staatsexamens aus 8 Klausuren:
- 4x Zivilrecht
- 2x Strafrecht
- 2x Öffentliches Recht
Das Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfung errechnet sich aus der Summe der Punktzahlen aller Klausuren geteilt durch 8. Eine 3. Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag aus dem Wahlbereich und einem Prüfungsgespräch, das sich auf die gesamte Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung anwaltlicher Aufgabenstellungen und des Wahlfachs bezieht und somit aus 4 Abschnitten besteht. Es werden 5 Einzelbewertungen erteilt (eine Note für jeden Abschnitt und den Aktenvortrag). Aus der Summe dieser Einzelbewertungen geteilt durch 5 wird das Ergebnis der mündlichen Prüfung auf 2 Dezimalstellen ohne Rundung errechnet.
Gewichtung
Für die Bildung der Gesamtnote wird das Ergebnis der schriftlichen Prüfung mit 70% und das der mündlichen Prüfung mit 30% gewichtet. Eine 3. Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.
Notenverbesserung
Ein Verbesserungsversuch ist in Rheinland-Pfalz möglich. Die Aufsichtsarbeiten sind spätestens innerhalb eines Jahres nach dem ersten Bestehen anzufertigen., vgl. § 42 I Nr. 2 JAPO iVm. §§ 7 VII, 5 VI JAG. Die Kosten betragen 400 €. Der Betrag reduziert sich bei Rücknahme des Antrags
- vor Zulassung in voller Höhe,
- nach Zulassung, aber vor Beginn der schriftlichen Prüfung auf 100€,
- bis 3 Tage nach der schriftlichen Prüfung auf 200€,
- bis 3 Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses des schriftlichen Teils auf 300€.