Jura-Referendariat in Schleswig-Holstein
Gerichtsbezirke
Schleswig-Holstein besteht aus dem Bezirk des Schleswig-Holsteinischen OLG. Ausbildungsgerichte sind die Landgerichte Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck.
Bewerbung
Bewerbungsunterlagen und Merkblätter findet ihr hier. Zuständige Behörde für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst ist die
Präsidentin des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Referendarabteilung
Gottorfstr. 2
24837 Schleswig
Einstellungstermine und Wartezeiten
Referendare werden in Schleswig-Holstein alle 2 Monate beginnend ab Februar eingestellt. Hierbei erfolgt die Einstellung in den LG-Bezirken
- Kiel und Flensburg
im Februar, Juni und Oktober - Lübeck und Itzehoe
im April, August und Dezember.
Jährlich werden die bis zu 256 Ausbildungsplätze zu
- 45% nach Leistung (Leistungsliste nach Note der ersten juristischen Prüfung),
- 10% an Härtefälle (vgl. § 8 KapVOjVD) und
- im Übrigen nach Wartezeit (Warteliste) vergeben.
Zum Einstellungstermin 01.02.2021 benötigten Bewerber für die Einstellung über die Leistungsliste mindestens 8,03 Punkte im 1. Examen und für den Einstellungstermin 01.04.2021 mindestens 9,04 Punkte. Die Wartezeit für Bewerber, die ein freiwilliges soziales Jahr, Entwicklungs-, Wehr- oder Zivildienst abgeleistet haben, errechnet sich nach § 9 III KapVOjVD. Weitere Informationen dazu, zum Nachbesetzungsverfahren sowie zu Rückstellungsanträgen findet ihr hier.
Ablauf des Vorbereitungsdienstes
- 3,5 Monate: Strafrechtsstation
- 4,5 Monate: Zivilrechtsstation
- 4 Monate: Verwaltungsstation
- teilbar; kann bis zu 2 Monaten bei einem Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgericht absolviert werden
- 9 Monate: Anwaltsstation
- kann bis zu 3 Monaten bei einem Notar, Unternehmen, Verband oder einer sonstigen geeigneten Ausbildungsstelle absolviert werden
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- im 21. Monat: schriftliche Prüfung des 2. Staatsexamens
- 3 Monate: Wahlstation
- anschließend: mündliche Prüfung
Arbeitsgemeinschaften
Die Ausbildung in den Stationen wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet. Wie genau die AGs in Schleswig-Holstein organisiert sind und was euch inhaltlich sowie an zeitlichem Aufwand erwartet, könnt ihr hier nachlesen:
Referendariat im Ausland
Schleswig-Holsteinische Referendare haben folgende Möglichkeiten, Stationen im Ausland zu absolvieren:
- Verwaltungsstation: bis zu 4 Monaten bei einer geeigneten über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle, bei der die sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist
- Anwaltsstation: 3 Monate bei einem ausländischen Rechtsanwalt; ein Teilabschnitt der Station darf aber nicht kürzer als 3 Monate sein
- Wahlstation: bei einer über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle, bei der die sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist, ausgenommen Schwerpunktbereich Familienrecht
Hinweis: Insgesamt dürfen 7 Monate im Ausland nicht überschritten werden.
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Das Speyer-Semester ist in Schleswig-Holstein im Rahmen folgender Stationen möglich:
- Verwaltungsstation: kann bis zu 3 Monaten bei der DUV Speyer absolviert werden; der letzte Monat ist dann bei Verwaltungsbehörde abzuleisten
- Wahlstation: kann an der DUV Speyer absolviert werden, wenn der Referendar den Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung gewählt hat
Unterhaltsbeihilfe
Die Unterhaltsbeihilfe im Rahmen des Vorbereitungsdienstes in Schleswig-Holstein beträgt monatlich 1.394,79€. Zusätzlich erhalten Referendare einen Familienzuschlag (Stufe 1: 143,10€). Für das 2. Kind werden zusätzlich 122,42€ und ab dem 3. Kind 379,50€ gezahlt (Stand Januar 2021). Informationen dazu und zur Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit findet ihr hier.
Urlaub im Referendariat
Alle Fakten zum Urlaub für Referendare in Schleswig-Holstein:
- umfasst 30 Arbeitstage
- verfällt, wenn er nicht bis zum Ende
- des Referendariats oder
- des zulässigen Übertragungszeitraums (bis zum 30.9. des Folgejahres) genommen wurde.
Weitere Informationen findet ihr hier und in der EUVO (Erholungsurlaubsverordnung). Zum Urlaubsantrag geht’s hier. Für Sonderurlaub gilt die SUVO (Sonderurlaubsverordnung).
Zweites Staatsexamen
Schriftliche Prüfung
In Schleswig-Holstein besteht die schriftliche Prüfung des 2. Staatsexamens im 21. Monat des Referendariats aus 8 Klausuren:
- 4x Zivilrecht
- 2x Strafrecht
- 2x Öffentliches Recht
Das Ergebnis des schriftlichen Teils macht 70% der Gesamtnote aus, d.h. eine Klausur wird zu je 8,75% gewichtet.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung im Anschluss an die Wahlstation II besteht aus einem Aktenvortrag im vom Referendar gewählten Schwerpunktbereich, der zu 8% gewichtet wird, sowie einem Prüfungsgespräch zu den drei Pflichtfächern und dem Schwerpunktbereich. Das Prüfungsgespräch fließt insgesamt zu 22% in die Gesamtnote ein, d.h. ein Teil des Prüfungsgesprächs wird zu je 5,5% gewichtet.
Notenverbesserung
Ein Verbesserungsversuch ist in Schleswig-Holstein möglich. Die Kosten betragen 800€. Eine Rückerstattung in Höhe von 385€ erfolgt bei
- Nichtteilnahme an den Aufsichtsarbeiten
- Unterbrechung der Prüfung ohne wichtigen Grund oder
- vorzeitiger Beendigung eine Woche nach den Aufsichtsarbeiten.
Eine Rückerstattung in Höhe von 112€ erfolgt bei
- Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder
- vorzeitiger Beendigung eine Woche nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse.
Weitere Details zur Organisation des Verbesserungsversuchs und den dafür erforderlichen Antrag findet ihr hier. Er ist spätestens 4 Monate nach der mündlichen Prüfung des Erstversuchs zu stellen.