Jura-Referendariat in Sachsen-Anhalt
Gerichtsbezirke
Sachsen-Anhalt besteht aus dem OLG-Bezirk Naumburg. Ausbildungsgerichte sind die Landgerichte Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal.
Bewerbung
Bewerbungsunterlagen und Merkblätter findet ihr hier. Bewerbungen sind ans OLG Naumburg zu richten und zwar an:
Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts
Domplatz 10
06618 Naumburg
Einstellungstermine und Wartezeit
Referendare werden immer zum 01. März und 01. September eingestellt. Wartezeiten bestehen nicht.
Einstellungstermine und Wartezeit
Referendare werden immer zum 01. März und 01. September eingestellt. Wartezeiten bestehen nicht.
Ablauf des Vorbereitungsdienstes
- 4 Monate: Zivilrechtsstation
- 4 Monate: Strafrechtsstation
- 4 Monate: Verwaltungsstation
- teilbar; kann 2 Monate am Verwaltungsgericht absolviert werden, wobei die restlichen 2 Monate dann bei einer Behörde der allgemeinen Verwaltung abzuleisten sind
- 9 Monate: Anwaltsstation
- ab dem 17. Monat bis zu 3 Monaten bei einem Notar, Unternehmen, Verband oder einer sonstigen geeigneten Ausbildungsstelle möglich, sofern die Voraussetzungen gem. § 37 IV JAPRVO erfüllt sind
- Anrechnung bestimmter Lehrgänge iSv. § 37 IV JAPRVO möglich
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- im 20. Monat: schriftliche Prüfung des 2. Staatsexamens
- 3 Monate: Wahlstation
- Die in § 38 JAPrVO genannten Ausbildungsstellen sind nicht abschließend.
- Anrechnung einer Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät möglich, soweit von der Fakultät ein auf den jeweiligen Schwerpunktbereich ausgerichtetes, für die Referendarausbildung geeignetes, praxisbezogenes Ausbildungsprogramm durchgeführt wird, vgl. § 38 III JAPrVO
- im 25. Monat: mündliche Prüfung
Änderung der Stationsreihenfolge
Gem. § 37 V JAPrVO kann die Reihenfolge der Stationen im Einzelfall verändert werden, wenn dies aus besonderen Gründen förderlich und mit der Teilnahme an der schriftlichen Prüfung vereinbar ist.
Arbeitsgemeinschaften
Die Ausbildung in den Stationen wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet. Wie genau die AGs in Sachsen-Anhalt organisiert sind und was euch inhaltlich sowie an zeitlichem Aufwand erwartet, könnt ihr hier nachlesen:
Referendariat im Ausland
Ein Auslandsaufenthalt ist für Referendare aus Sachsen-Anhalt in folgenden Stationen möglich:
- Anwaltsstation: im Einzelfall ab dem 20. Ausbildungsmonat und nach Beendigung der schriftlichen Prüfung bei einer über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist, vgl. § 37 IV JAPrVO
- Wahlstation: je nach Schwerpunkt bei den in § 38 II JAPrVO genannten Stellen, wobei der OLG-Präsident weitere Ausbildungsstellen im Ausland zulassen kann, § 38 IV JAPrVO
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Das Speyer-Semester kann mit einer Dauer von 3 Monaten absolviert/ angerechnet werden im Rahmen der:
- Verwaltungsstation; dann muss die Wahlstation aber bei einer Behörde der allgemeinen Verwaltung absolviert werden
- Anwaltsstation; hier ist die Anrechnung bestimmter Lehrgänge der DUV Speyer ab dem 21. Ausbildungsmonat möglich, vgl. § 37 IV JAPrVO
- Wahlstation
Unterhaltsbeihilfe
Die Unterhaltsbeihilfe für Referendare beträgt in Sachsen-Anhalt 1.211,75€. Zusätzlich wird ein Familienzuschlag gezahlt (Stufe 1: 145,34 €); für das 2. Kind gibt es darüber hinaus 124,33€ und ab dem 3. Kind 399,01€ (Stand 01. Januar 2021). Mehr Informationen zur Unterhaltsbeihilfe und zur Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit findet ihr hier.
Urlaub im Referendariat
Alle Fakten zum Erholungsurlaub für Referendare in Sachsen-Anhalt:
- umfasst 30 Arbeitstage im Jahr
- darf in der Regel 1/3 des jeweiligen Ausbildungsabschnitts nicht überschreiten
- wird nicht gewährt während:
- der ersten 3 Monate nach Einstellung
- der verdichteten Eingangsphasen zu Beginn der Arbeitsgemeinschaften der Pflichtstationen
- des Semesters an der DHV Speyer
- verfällt, wenn er nicht innerhalb von 9 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres genommen wurde
- für Urlaub aus anderen Anlässen vgl. §§ 11-22a UrlVO LSA
Weitere Informationen findet ihr hier. Den erforderlichen Antrag gibt’s hier.
Zweites Staatsexamen
Schriftliche Prüfung
In Sachsen-Anhalt besteht die schriftliche Prüfung des 2. Staatsexamens aus 8 Klausuren:
- 2x Zivilrecht
- 2x Strafrecht
- 2x Öffentliches Recht
- 2x Anwaltsklausuren aus einem dieser Rechtsgebiete
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung im 25. Monat besteht aus einem Aktenvortrag und 5 Prüfungsgesprächen (eins zu jedem Abschnitt der Ausbildung). Die Aufgaben für den Aktenvortrag sind den Gegenständen der ersten 4 Ausbildungsabschnitte zu entnehmen.
Gewichtung
Die Prüfungsgesamtnote errechnet sich auf die Weise, dass
- jede Aufsichtsarbeit zu 7,5%,
- der Aktenvortrag und das Prüfungsgespräch zum anwaltlichen Teil der Ausbildung zu je 10% und
- alle übrigen Leistungen der mündlichen Prüfung zu je 5% berücksichtigt werden.
Somit wird die schriftliche Prüfung mit 60%, die mündliche mit 40% gewichtet.
Notenverbesserung
Ein Verbesserungsversuch ist in Sachsen-Anhalt möglich. Der schriftliche Antrag hierfür kann erst nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses und nur für den nächsten oder übernächsten Prüfungstermin gestellt werden. Er muss dem LJPA spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin vorliegen. Die Kosten belaufen sich auf 400€. Eine Rückerstattung der Gebühr erfolgt bei Erklärung des Rücktritts von der Prüfung
- nach Zulassung, aber vor Beginn der schriftlichen Prüfung in voller Höhe,
- nach Prüfungsbeginn, spätestens aber bis zum Ende des Tages, der auf den Abschluss der schriftlichen Prüfung folgt, iHv. 80%,
- nach Ende des Tages, der auf den Abschluss der schriftlichen Prüfung folgt, aber vor Bekanntgabe des Ergebnisses dieser iHv. 40%,
- innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung bzw. bei Erklärung des Verlangens der Rückerstattung innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens iHv. 20%.