Jura-Referendariat in Hessen
Gerichtsbezirke
Die Ausbildung findet in Hessen im OLG-Bezirk Frankfurt am Main statt. Dazu gehören die Landgerichten Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden.
Bewerbung
Bewerbungen sind in Hessen an die Behördenleitung des Landgerichts zu richten, in dessen Bezirk man seinen ständigen Wohnsitz hat. Bewerbungsunterlagen und Merkblätter findet ihr hier. Die Bewerbung ist zu senden an die Landgerichte
- Darmstadt: Mathildenplatz 13 und 15, 64283 Darmstadt
- Frankfurt: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
- Fulda: Am Rosengarten 4, 36037 Fulda
- Gießen: Ostanlage 15, 35390 Gießen
- Hanau: Nussallee 17,63450 Hanau
- Kassel: Frankfurter Straße 7, 34117 Kassel
- Limburg: Schiede 14, 65549 Limburg a.d. Lahn
- Marburg: Universitätsstraße 48, 35037 Marburg
- Wiesbaden: Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
Interessierte ohne ständigen Wohnsitz in Hessen haben den Antrag an die Behördenleitung des Landgerichts zu richten, dessen Bezirk sie (als Erstwunsch) zugewiesen werden möchten. Jeder Antrag muss mindestens drei Zuweisungswünsche enthalten. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Einstellungstermine und Wartezeit
In Hessen werden alle zwei Monate Referendare eingestellt. Je nach Monat erfolgt die Zuweisung zu bestimmten LG-Bezirken:
- Januar, März, Mai, Juli, September, November:
LG-Bezirke Darmstadt, Frankfurt a.M., Gießen, Kassel und Wiesbaden - Januar, Mai, September:
LG-Bezirke Fulda und Limburg a.d. Lahn - März, Juli, November:
LG-Bezirke Hanau und Marburg
Eine genaue Aussage zu Wartezeiten gibt es nicht, es wird aber darauf hingewiesen, dass angesichts der aktuellen Bewerberlage unter Umständen mit Wartezeiten zu rechnen sei. Werden mehr Anträge gestellt, als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, werden diese wie folgt vergeben:
- 50% nach Eignung und Leistung der Bewerber,
- 35% nach Zahl der Wartepunkte, die dem Bewerber je nach Wartezeit zugeteilt werden und
- 15% an Härtefälle.
Ablauf des Vorbereitungsdienstes
- 4 Monate: Zivilrechtsstation
- 4 Monate: Strafrechtsstation
- 4 Monate: Verwaltungsstation
- kann bis zu maximal 2 Monaten beim Verwaltungsgericht absolviert werden
- 9 Monate: Anwaltsstation
- kann bis zu 3 Monaten bei einem Notar, Unternehmen, Verband oder sonstiger geeigneter Ausbildungsstelle absolviert werden
- im 21. Monat: schriftliche Prüfung des 2. Staatexamens
- 3 Monate: Wahlstation
- wissenschaftliches Vertiefungsstudium bei einer rechtswissenschaftlichen Fakultät einer Universität möglich
- anschließend: mündliche Prüfung
Arbeitsgemeinschaften
Die Ausbildung in den Stationen wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet. Wie genau die AGs in Hessen organisiert sind und was euch inhaltlich sowie an zeitlichem Aufwand erwartet, könnt ihr hier nachlesen:
Referendariat im Ausland
Referendare können im Rahmen des hessischen Vorbereitungsdienstes während folgender Stationen ins Ausland:
- Straf-, Verwaltungs- oder Anwaltsstation: Maximal die Hälfte der jeweiligen Station kann bei einer geeigneten über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle oder bei einem ausländischen Rechtsanwalt absolviert werden.
- Wahlstation: bei einer über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle, einer sonstigen geeigneten Stelle oder bei einem ausländischen Rechtsanwalt möglich
Hinweis: Beachte hierfür die Voraussetzungen in § 22 JAO.
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Die Ausbildung an der DUV Speyer kann im Rahmen jeder Station ausgenommen der Zivilstation im Umfang von 3 Monaten nach Wahl auf eine der Stationen angerechnet werden.
Unterhaltsbeihilfe
Die Unterhaltsbeihilfe beträgt in Hessen 1.523,13€ (Stand 01. Januar 2021). Ein zusätzlicher Familienzuschlag wird gezahlt (Stufe 1: 140,91€; Stufe 2: 261,42€). Der kinderbezogene Anteil beträgt für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder jeweils 120,51€ und ab dem dritten Kind je 375,48€. Nähere Informationen dazu und zur Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit findet ihr hier.
Urlaub im Referendariat
Alle Fakten zum Urlaub für hessische Referendare:
- umfasst 30 Arbeitstage
- wird nicht gewährt während:
- der ersten drei Monate des Vorbereitungsdienstes,
- der Einführungsarbeitsgemeinschaften,
- der Ausbildungslehrgänge,
- des Arbeitsrechtslehrgangs und
- der für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten vorgesehenen Zeit.
- verfällt, wenn er nicht
- innerhalb von 9 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres angetreten worden ist;
- bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes genommen wurde.
- Sonderurlaub ist ggf. aufgrund der Ausbildung bei einer ausländischen Stelle oder zu Promotionszwecken möglich.
Weitere Informationen zu Erholungs-, Sonderurlaub und Dienstbefreiung findet ihr hier.
Zweites Staatsexamen
Schriftliche Prüfung
In Hessen werden im 2. Staatsexamen 8 Klausuren geschrieben:
- 3x Zivilrecht
- 1x Arbeits- oder Wirtschaftsrecht
- 2x Strafrecht
- 2x Öffentliches Recht
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch. Letzteres setzt sich aus drei Abschnitten zusammen. Hinweise sowie eine Liste zu beispielhaften Kurzvorträgen hält das Justizprüfungsamt Hessen hier bereit.
Gewichtung
Für die Gesamtnote wird zunächst für jede Aufsichtsarbeit, den Aktenvortrag und jeden Abschnitt des Prüfungsgesprächs jeweils die Durchschnittspunktzahl ermittelt. Sodann werden die Durchschnittspunktzahlen
- für jede Aufsichtsarbeit mit 7,5,
- für den Aktenvortrag mit 10 und
- für jeden Abschnitt des Prüfungsgesprächs mit 10
vervielfältigt und die Gesamtsumme durch 100 geteilt. Das Ergebnis wird auf zwei Dezimalstellen ohne Rundung berechnet.
Notenverbesserung
Ein Verbesserungsversuch ist in Hessen möglich, vgl. § 52a JAG. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach der mündlichen Prüfung zu stellen. Die (vollständige) Prüfung ist zum nächstmöglichen Termin erneut abzulegen. Die Kosten betragen 500 €. Bis zum Beginn der mündlichen Prüfung kann schriftlich der Rücktritt von der Prüfung erklärt werden. Eine Rückerstattung der Gebühr erfolgt
- in voller Höhe, wenn der Rücktritt von der Prüfung vor Beginn der schriftlichen Prüfung erklärt wird,
- iHv. 80%, wenn der Rücktritt bis zum Ende des Werktages nach dem Abschluss der schriftlichen Prüfung erklärt wird,
- iHv. 40%, wenn der Rücktritt vor Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erklärt wird,
- iHv. 20%, wenn der Rücktritt innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erklärt wird.