Richtig Jura lernen durch mentale Übung
Um das wichtigste Rüstzeug – die Beherrschung der Gesetze – zu erlangen und regelmäßig aufzufrischen, sollte man es mit mentalen Übungen versuchen. Mit mentalen Übungen bezeichnet man systematisches Lernen, so wie es der Neuroplastologe Alvaro Pasqual-Leone herausfand, der 1991 in Valencia, Spanien, geboren wurde und heute in den Vereinigten Staaten lebt und forscht. Pascual-Leone machte ein Experiment mit Leuten, die Klavier spielen lernen sollten. Die eine Gruppe lernte direkt am Klavier und die andere stellte sich vor, die Tonfolgen zu spielen und zu hören. Nach fünf Tagen gab es eine ziemlich große Überraschung – die Gehirnkarten und Bewegungssignale hatten sich bei sämtlichen Teilnehmern in gleicher Weise gewandelt – die eingebildeten Pianisten spielten nach fünf Tagen fast genauso gut, wie die „tatsächlichen“ Pianisten am dritten Tage. Sie bekamen dann noch eine zweistündige physische Lehrstunde und erreichten innerhalb dieser Zeit das Niveau, das die physische Gruppe ihrerseits nach fünf Tagen hatte. Offenbar sind mentale Übungen sehr wirkungsvolle Vorbereitungen, um tatsächliche Fähigkeiten mit minimalem Aufwand zu erlernen (wenn Sie hierzu mehr wissen wollen, dann lesen Sie das hervorragende Sachbuch von Norman Doidge, Neustart im Kopf, Campus- Verlag, 2. Aufl. 2014). Sehr ähnlich bereiten sich große Schach-Spieler auf die Wettkämpfe vor. Sie stellen sich das Brett und die Figuren vor und spielen „Blind Schach“. Auch der berühmte Pianist Glenn Gould verließ sich, wie Norman Doidge berichtet (S. 204) gegen Ende seiner Karriere fast ausschließlich auf mentale Übungen, um sich auf seine Plattenaufnahmen vorzubereiten.
Die Erfolge systematischer mentaler Übungen sind, das zeigen die Versuche der Forscher, frappierend. Das Instrument, auf dem Juristen/innen spielen (müssen), sind die in Gesetze gegossenen Regeln. Man kann sich das BGB also gut auch als „Klavier“ vorstellen. Hinter den Tasten liegen ganz bestimmte Regelungen – einige von ihnen sind besonders wichtig, andere werden seltener gebraucht, wie etwa die Quinte oder die Septime. Aber: Genauso wie beim Klavierspiel ist eines absolut essentiell: Wenn man nicht weiß, welcher Ton sich hinter einer Taste verbirgt, kann man beim allerbesten Willen nicht Klavier spielen. Wenn man nicht weiß, welche Regeln es im BGB eigentlich gibt, so wird man nie in der Lage sein, auch nur irgendeinen Fall zu lösen, egal, wie einfach oder schwer er ist. Beherrscht man aber umgekehrt die Tastatur, weiß man, wo sich die Töne des Bürgerlichen Rechts befinden, so kann man nun beginnen, erste kleine Sonaten oder Tonleitern oder Fugen oder Akkordfolgen zu spielen oder auch zu improvisieren.
Für den Pianisten ist es also zunächst einmal von grundlegender Bedeutung zu wissen, welche Töne sich hinter welchen Tasten an welcher Stelle befinden. Dann muss er diese Töne noch den Noten zuordnen können, die vor ihm stehen und danach kann er erstmals beginnen etwas zu spielen, was im Juristendeutsch Falllösung heißen würde. Für die Juristen sind die Regeln – beispielsweise im Bürgerlichen oder im Strafgesetzbuch oder im Grundgesetz – die Tasten. Hinter den einzelnen Normen verbergen sich Gebote oder Verbote oder Rechtsfolgen oder Ordnungsprinzipien. Der Pianist subsumiert die Note, indem er den dazu gehörenden Ton erklingen lässt und die Art und Weise, mit welcher Kraft, mit welcher Geschwindigkeit, mit welcher Rhythmik und mit welcher Emotionalität er dies tut, gibt uns einen Hinweis auf seine Virtuosität. Am Anfang klingt alles holprig und hölzern, später dann elegant und einschmeichelnd.
Sehr ähnlich ist es bei den Juristen. Der Blick auf den Sachverhalt eröffnet die Möglichkeit der Subsumtion unter die Normen und die Art und Weise, wie diese Unterordnung und Subsumtion erfolgt, legt Zeugnis über das Stadium ab, in dem sich der Rechtsanwender jeweils befindet. So sind die Formulierungen zu Beginn der ersten Falllösungen noch unbeholfen, tastend. Später, wenn man eine Vielzahl von Fällen gelöst und sie beispielsweise in Schriftsätze oder Urteile umgegossen hat, entsteht eine Sicherheit und Eleganz, die nur noch schwach erahnen lässt, wie mühselig es war, sich zunächst einmal die Tastatur zu erarbeiten.
Eines aber steht fest: Die Tasten des Klaviers sind für den Pianisten das ein und alles. Ohne diese Tastatur entsteht keine Klaviermusik. Die Tastatur muss stimmig sein und je besser das Piano ist, in dem die Saiten verankert sind, desto schöner wird später die Musik klingen.Für den Pianisten ist völlig klar, dass er bestimmte Töne sehr oft benutzt, andere seltener, aber beherrschen muss er jeden Ton und jede Taste, sonst kann er/sie nicht spielen.
Genauso ist es nach meinem Eindruck in der Rechtswissenschaft. Wir können Fälle lösen, aber nur dann, wenn wir die zugrunde liegenden Regeln und die sie ausfüllenden Tatbestandsmerkmale kennen. Fehlt uns eine Regel, so wird die Falllösung automatisch falsch sein. Es ist so, als wenn beim Piano einige Töne einfach fehlen würden. Der virtuoseste Pianospieler kann auf einem Klavier, bei dem einige Töne fehlen, einfach nicht gut spielen – es kommt nur Mist heraus.
Und genauso ist es auch in der Juristerei. Der schönste Intelligenzquotient hilft nicht darüber hinweg, wenn Sie eine oder zwei Regeln nicht kennen, die Sie für die Falllösung brauchen. Sie können auf der Grundlage unvollständiger Regelsysteme wundervolle Theorien und Lösungsgebäude entwickeln – tatsächlich wird das Gebäude aber sofort zusammenstürzen, wenn Sie auch nur ein einziges mal drantippen, einfach deshalb, weil einige Stützpfeiler fehlen.
Die richtige Grundlage aufbauen
Diese Erkenntnis ist so grundlegend, dass man eigentlich gar nicht darüber reden muss. Nur: In der Juristerei hat sich eine Art Lernkodex (mit Hilfe von Repetitorien) durchgesetzt, bei dem allgemein davon ausgegangen wird, dass jeder die Tastatur des Rechtes kennt. Ausgehend von dieser Annahme kann man dann in Form von Repetitorien Fälle miteinander lösen. Dummerweise haben nur diejenigen, die die Tastatur nicht oder nur bruchstückhaft beherrschen, praktisch gar keine Chance die Fälle zu verstehen. Sie beginnen zu schwimmen, sie fühlen sich überfordert, je länger und je öfter sie Fälle versuchen zu lösen, desto schwieriger wird es, den Lernstoff irgendwie sinnvoll im Gehirn zu verankern – man findet die Stelle nicht, an der man ankern sollte und müsste. Man kann sie auch nicht finden, weil man die Tastatur nicht kennt, die man gerade bedienen muss.
Hieran können Sie ermessen, wie wichtig das Handwerkszeug für Ihre Arbeit ist. Sie können so viele Fälle lösen, wie Sie wollen und so viele Theorien lernen, wie sie möchten – sie werden dadurch nicht zu einem guten Juristen oder zu einer guten Juristin werden. Erst dann, wenn Sie die Tastatur des Handwerks, also die Regeln beherrschen, die Sie anwenden sollen und müssen, wird sich das Blatt grundlegend wenden.
Zunächst einmal werden Sie sicher sein, in dem was sie tun. Niemand kann Ihnen mehr ein X für ein U vormachen, denn Sie wissen ja, dass Sie mit dem Handwerkszeug arbeiten, das für die Fallbearbeitung nötig ist. Wenn jemand behauptet, irgendetwas in Ihrer Lösung sei nicht richtig, dann werden Sie ihn fragen, ob er möglicherweise eine Regel, die Sie verwenden, übersehen hat oder eine hinzugefügt hat, die es gar nicht gibt. Sie werden auch sehr schnell wissen, an welcher Stelle jemand Ihre Lösung in Frage stellt und sie werden innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums abschätzen können, ob das Argument tatsächlich Ihre gesamte Falllösung zum Einsturz bringen könnte oder ob Ihr Kritiker sich das nur einbildet. Vor allem aber werden Sie in der Lage sein, eine Fülle von Details in das Handwerkszeug einzuordnen, die zur Zeit noch in Ihrem Gehirnskasten frei herumschweben und nach irgendeinem Zuordnungspunkt suchen.Wenn Sie erst einmal das Grundtatbestandsmerkmal ausfindig gemacht haben, um das es jeweils geht, dann werden Sie die daraus folgenden Ableitungen und Differenzierungen ohne Schwierigkeiten entwickeln und aufrufen können.
Sie werden zum ersten Mal erleben, dass Sie mit dem System, in dem Sie sich bewegen „spielerisch“ umgehen können. Wenn Sie den einen Systembaustein nach links und den anderen nach rechts verrücken, dann werden Sie sofort merken und wissen, welche Auswirkungen das auf die anderen Systembausteine hat, die Sie für Ihre jeweilige Falllösung aufrufen. Je länger Sie auf diese Weise arbeiten, desto einfacher wird es Ihnen fallen, die Muster von Falllösungen wie selbstverständlich in Ihrem Kopf aufzurufen. Ihr Kopf speichert diese Muster nämlich ab. Aber: Bevor Sie beginnen zu spielen, bevor Sie beginnen Muster zu bilden, bevor Sie mit Argumenten Ihre Tatbestandsmerkmale hin- und herschieben und verändern, müssen Sie als allererstes die Tastatur erlernen, auf der Sie spielen wollen, das heißt es bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig, als das BGB oder das Strafgesetzbuch oder das Grundgesetz oder die Zivilprozessordnung oder irgendein anderes Gesetz aufzuschlagen und sich selbst zu fragen, ob Sie wohl wissen, was dort alles so geregelt ist.
Normen kennenlernen
Es ist schon klar, dass Sie von den 80.000 Normen, die wir zur Zeit in unserer Rechtsordnung haben, nur einen Bruchteil präsent haben müssen. Ich vermute, dass Sie für das Staatsexamen etwa 4.000-5.000 Normen aktiv benötigen und eine der nicht ganz unwichtigen Fragen ist die, wie man die Auswahl so trifft, dass Sie am Schluss sagen können, ich kann im Staatsexamen genau die Regeln in mir abrufen, die man benötigt, um ein Staatsexamen möglichst gut abzuschließen.Meine Antwort hierauf ist relativ schlicht. Nehmen Sie bitte den Standardkommentar des Rechtsgebietes in die Hand, das Sie vorbereiten wollen. Ich mache das jetzt mal mit den ersten drei Büchern im BGB und zwar anhand des Palandt. Sie schlagen das Inhaltsverzeichnis auf und schauen nach den Normen mit einer umfangreichen Kommentierung. Normen, die umfangreich kommentiert wurden, müssen wichtig sein, sonst gäbe es diese Kommentierungen nicht. Das ist ein sehr formales und mit Sicherheit auch nicht völlig richtiges Kriterium, aber es hilft Ihnen sehr beim Einstieg in das Tastensystem. Natürlich ist mir klar, dass Normen sehr kurz und inhaltlich sehr klar und trotzdem sehr bedeutend für das Rechtssystem sein können. Aber ich glaube mit einem formalen Kriterium, wie dem, das ich Ihnen gerade vorgeschlagen habe, kommen Sie weiter.Ich würde Ihnen drei Kategorien vorschlagen:
- Kategorie 1: Die Normen, die absolut unverzichtbar sind
- Kategorie 2: Die Normen, die für viele Fälle wichtig sind
- Kategorie 3: Alle verbleibenden Normen
Die erste Frage lautet: Zu welchem Regelungsbereich (Gebietsbezug) gehört die Norm? Die zweite Frage will klären, worin der Regelungszweck der Norm (oder des Absatzes, um den es geht) besteht. Wenn Ihnen der Regelungszweck klar ist, dann bedeutet das, dass Sie die Norm verstanden haben, dass Sie wissen, welcher „Ton“ das ist, mit dem Sie gerade zu tun haben. Der Regelungszweck erschließt sich oft nur schwer aus dem Wortlaut der Norm, deshalb ist er so wichtig für das Verständnis.
Wenn Sie den Wortlaut einer Norm lesen, dann hören Sie den „Ton“ meist noch nicht oder zumindest nur ansatzweise und vielleicht sogar verzerrt (ohne es zu wissen). Der Ton, der die Bedeutung der Regel wiedergibt, erschließt sich, wenn man sich fragt, welchen Regelungszweck die Norm eigentlich hat. Manchmal erschließt sich der Regelungszweck direkt aus der Norm – aber manchmal auch nicht. In vielen Fällen sind Regeln sehr abstrakt formuliert und ihre Tragweite erschließt sich erst dann, wenn man sich mit den sehr abstrakten Begriffen und den Zusammenhängen innerhalb von tatsächlichen Sachverhalten und Interessenkonflikten beschäftigt. Das macht das Erschließen, das Erklingenlassen des Gesetzbuches etwas schwieriger.
Ich weiß nicht, ob Sie vielleicht schon einmal versucht haben Geige oder Gitarre zu spielen. Wenn Sie auf diesen Instrumenten versuchen einen Ton zu greifen, dann werden Sie mit Sicherheit irgendeinen Ton erzeugen, aber er wird oft am Anfang sehr unklar, verschwommen, manchmal auch verzerrt klingen. Wer auf der Geige oder der Gitarre einen schönen Ton erzeugen will, braucht viel Übung und vor allem auch verhornte Fingerkuppen, die nicht mehr schmerzen, wenn man sehr kräftig auf eine Saite drückt, um sie so zu verkürzen, dass der gewollte Ton entsteht.
Der erste Blick in eine Rechtsnorm ist so, als würden Sie gerade zum ersten Mal eine Geige oder eine Gitarre in der Hand halten und versuchen einen Ton zu erzeugen. Es wird erbärmlich klingen und Ihre Finger werden nach kurzer Zeit ziemlich weh tun.
Genauso erbärmlich ist die Resonanz in Ihrem Kopf auf die erste Rechtsnorm. Selbst so eine einfache Regel wie die, die Sie in § 1 BGB finden: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt“ wird kein ästhetisches Klangerlebnis in Ihrem Gehirn hervorrufen. Sie werden im ersten Moment vielleicht sagen „Aha, hätte ich’s mir doch fast gedacht“ und im nächsten Moment denken „Was soll der Blödsinn? Das weiß doch jeder!“, aber die erstaunliche Kraft dieser Regel werden Sie erst sehr viel später bemerken, z.B. wenn Ihnen klar wird, dass die Rechtsfähigkeit Voraussetzung dafür ist, dass man Ansprüche einklagen oder erben kann.
Sie merken, man kann über die Rechtsfähigkeit schon sehr viel mehr sagen, wenn man einen Augenblick nachdenkt, als beim ersten Hinschauen auf die Norm erkennbar wurde.
Die Norm verändert sich also, wenn man sie im Regelungszusammenhang betrachtet und – das ist besonders wichtig – sie passt sich auch zeitlichen und sozialen Veränderungen ohne Probleme an. Das Wesen abstrakter Begriffe ist die Anpassungsfähigkeit, das heißt ihre Dynamik auf sich verändernde Umstände und Zustände. Das ist besonders gut und wichtig, weil Sie sonst permanent das Gesetzbuch ändern müssten, wenn irgendjemand einen Begriff, den Sie im Gesetzbuch benutzt haben, plötzlich umdefiniert. Daraus folgt etwas sehr Wichtiges, nämlich die Erkenntnis, dass sich das Gesetz durch seine begriffliche Abstraktion permanent inhaltlich ändert, ohne dass der Gesetzgeber tätig werden muss.
Regelungszweck kennen, ohne nur auswendig zu lernen
Ich hoffe, ich habe Ihnen hinreichend klar machen können, warum die Frage nach dem Regelungszweck der Norm grundlegend wichtig ist. Man kann eine Norm (den Ton im Gefüge der Tonarten) nur sinnvoll anwenden, wenn man ihren Regelungszweck begriffen hat.
Umgekehrt folgt daraus: Halten Sie den Regelungszweck in der Hand, so sind Sie in der Lage mit der Norm im Falllösungszusammenhang sinnvoll umzugehen. Sie sind mit anderen Worten staatsexamenstauglich.Die dritte Frage will im Grunde nur noch kontrollieren, ob Sie den Regelungszweck möglicherweise nur zufällig richtig erraten haben oder ob Sie wirklich wissen, wovon Sie reden. In dieser Frage geht es um die „wichtigsten Tatbestandsmerkmale“ der Norm (oder des Absatzes), um die oder den es geht. Es ist nicht so, dass Sie die Regeln alle auswendig lernen sollen und müssen, so wie man das etwa in China oder Japan von den Jurastudenten/innen verlangt. Auch in Italien und Spanien wird im Examen sehr viel auswendig gelernt.
Ein solches Auswendiglernen ist für die deutsche Rechtsausbildung überraschend und wirkt fast ein wenig antiquiert. Wenn Sie später aber einmal zum Beispiel in einer Internationalen Organisation mit Juristen/innen aus anderen Ländern dieser Welt diskutieren, werden Sie merken, dass Sie allesamt auf hohem Niveau Interessenkonflikte in die jeweilige Rechtsordnung Ihres Landes einordnen und daraus abgeleitet Schlüsse ziehen können. Aus der Perspektive der Didaktik müsste man fragen, wie es eigentlich kommen kann, dass Menschen, die so unterschiedlich ausgebildet wurden, trotzdem miteinander kommunizieren können und offenbar auch nicht unterschiedlich intelligent sind. Der Grund hierfür kann nur darin liegen, dass diejenigen, die zunächst einmal ihr Rechtssystem „auswendig“ lernen, eine Grundlage bilden, auf der sie später dann die konkreten praktischen Fälle zu- und unterordnen können. Das, was man in Deutschland mit den Studierenden vom ersten Semester an tut, nämlich zwischen der Norm und dem Sachverhalt (dem sozialen Geschehen) eine permanente Wechselwirkung herzustellen, geschieht in anderen Ländern der Welt oft zeitlich versetzt und in unterschiedlichen Lebensabschnitten.
Jedenfalls: Auch chinesische, japanische, italienische, spanische und französische Studierende, die sich allesamt primär mit dem Normengefüge, aber weniger mit praktischen Fällen beschäftigt haben, sind später im praktischen Leben in der Lage juristischen Rat genauso zu geben, wie es deutsche Juristen/innen tun. Daraus folgt zumindest eines ganz sicher: diejenigen, die ihr Handwerkszeug beherrschen, die wissen, wo die Töne des Rechtes zu finden sind, die die Zwecke der Regelungen kennen, machen ganz bestimmt keinen Fehler mit Blick auf ihr zukünftiges Berufsleben. Im Gegenteil, sie sorgen dafür, dass sie ihr Handwerkszeug kennen und jeder, der sein Handwerkszeug beherrscht, ist in der Lage im Staatsexamen zu glänzen. Das ist der Grund, warum es in der dritten Frage darum geht, welche (wichtigen) Tatbestandsmerkmale die Regel eigentlich enthält, über die Sie gerade nachdenken.
Diese Merkmale sollten Ihnen (auch, wenn das Gesetzbuch geschlossen ist) im Großen und Ganzen vor dem geistigen Auge stehen. Wenn Sie dann allerdings tatsächlich einen Fall lösen, einen Schriftsatz bearbeiten oder ein Urteil formulieren, dann schlagen Sie bitte in jedem Falle das Gesetzbuch auf und prüfen noch einmal nach, ob Sie die Tatbestandsmerkmale auch wirklich absolut zutreffend zitieren. Das ist schon deshalb nötig, weil jeder, der das Recht anwendet, an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) gebunden ist.
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