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Die Förderung der Examensvorbereitung in der Anwaltsstation

Die Examensvorbereitung – sie ist ein essentielles Thema für Referendare, das vor allem in der Anwaltsstation, der letzten Stage vor den schriftlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens, aktuell ist. Wie die Arbeitgeber sie dabei unterstützen, erfahrt ihr hier.
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Die Förderung der Examensvorbereitung in der Anwaltsstation

Unterstützung durch den Arbeitgeber

Es ist für Referendare von besonderem Interesse, welche Unterstützung sie während der Examensvorbereitung von ihren Arbeitgebern erfahren können, um sich bestmöglich und effektiv parallel zu der Arbeit in der Kanzlei vorzubereiten. Ob man sich im Rahmen seiner Anwaltsstation nun für eine Großkanzlei, eine mittelständische oder Boutique-Kanzlei entschieden hat, ist dabei sekundär. Denn unter allen drei Formen gibt es viele Arbeitgeber, die ihren Referendaren – auf unterschiedliche Art und Weise – bei der Examensvorbereitung zur Seite stehen.

Die beiden großen Wirtschaftskanzleien GÖRG und Shearman & Sterling haben uns in diesem Rahmen zu ihrer jeweils ganz eigenen Art und Form der Unterstützung der Referendare in der Examensvorbereitung Auskunft gegeben. Bei GÖRG handelt es sich um eine mit insgesamt 32 über ganz Deutschland verteilten Standorten breit aufgestellte Sozietät. Die unabhängige Full-Service-Kanzlei verfügt darüber hinaus sowohl über einen Dutch-Desk als auch einen China-Desk. Shearman & Sterling LLP ist eine internationale, weltweit an über 20 Standorten tätige Rechtsanwaltssozietät. In Deutschland ist sie in Frankfurt am Main sowie München niedergelassen. Von ihrer Expertise profitieren große mittelständische Unternehmen ebenso wie internationale Konzerne.

Klausurenkurse

Schon im Rahmen des ersten Staatsexamens war das regelmäßige Klausurenschreiben ein wichtiger Bestandteil der Examensvorbereitung, u.a. um Techniken zu vertiefen und zu lernen, einen bestimmten Sachverhalt in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen. Da sich die geforderte Art der Klausurbearbeitung im Assessorexamen zu dem im ersten Examen unterscheidet, hat das Schreiben von Probeklausuren auch hier einen hohen Stellenwert. Nach bzw. neben den im Zuge der jeweiligen Arbeitsgemeinschaften geschriebenen Klausuren bieten 70% der befragten Großkanzleien daher einen Klausurenkurs an. Hierbei variiert die Intensität zum Teil jedoch stark. So bieten manche Großkanzleien die Kostenübernahme von einer bestimmten Anzahl an Klausuren und deren Korrektur oder gar ganze Klausurpakete bei einem Repetitor an, so auch Shearman & Sterling:

“Wir bieten unseren Referendaren einen Klausurenkurs über Kaiserseminare oder hemmer. [Er] beinhaltet Klausurenpakete in Höhe von jeweils 100€ [pro Referendar]. Jeder Referendar kann die Klausuren aussuchen, die für ihn persönlich am sinnvollsten sind. Die Kanzlei erhält die Rechnung unmittelbar zugesandt, so dass die Referendare die Kosten nicht auslegen müssen.”

Manche gewähren den Referendaren wiederum den Zugriff auf einen eigens zusammengestellten Klausurenkurs. Ähnlich verhält es sich bei den anderen beiden Kanzleiformen. Jedenfalls verfügen 47% der befragten mittelständischen Kanzleien und 41% der befragten Boutique-Kanzleien über ein Klausurenkursangebot.

Repetitorien

Auch hinsichtlich des Angebots von Repetitorien ist zu unterscheiden: So werden zum Teil die Kosten für den Besuch eines externen Repetitors übernommen, wobei die Wahl auf einen bestimmten Repetitor festgelegt sein kann. Zum Teil bieten die Kanzleien aber auch interne Repetitorien in Zusammenarbeit mit bekannten Repetitoren oder aber stellen ein gänzlich eigenes Repetitorium zur Verfügung wie Shearman & Sterling, wo das Augenmerk besonders darauf gelegt wird, den Referendaren Flexibilität zu bieten:

“Wir bieten unseren Referendaren 5 frei wählbare Wochenendseminare über Kaiserseminare zu einem Budget von 600€ pro Referendar. Die Referendare suchen sich die Seminare aus, die sie gerne besuchen möchten und geben uns als Rechnungsempfänger an. […] Wer das Budget nicht für Seminare nutzen möchte, darf auch Klausuren von dem gestellten Budget buchen. Damit bieten wir unseren Referendaren die größtmögliche Flexibilität. Wir bieten unseren Referendaren zudem ein kanzleiinternes Repetitorium durch eine Repetitorin und Richterin an (über Alpmann Schmidt). Die Terminierung ist flexibel und wird jeweils vorab mit den aktuellen Referendaren und der Repetitorin abgestimmt. Die Sitzungen sind zumeist ganztägig. In Kleingruppen werden die Referendare intensiv von der erfahrenen Repetitorin unterrichtet und angeleitet. Hierbei besprechen die Kursteilnehmer jeweils individuell den zu behandelnden Lernstoff. Klausurkorrekturen und individuelle Besprechungen sind inkludiert und werden vorab abgestimmt.”

Während sich bei Großkanzleien das Angebot von externen und internen, ggf. in Kooperation laufenden Repetitorien die Waage hält (24% der Großkanzleien bieten jeweils ein externes oder internes Repetitorium an), tendieren die Boutiquen deutlich dazu, ihren Referendaren eher die Teilnahme an einem externen Repetitorium zu ermöglichen (41%) als ein eigenes Repetitorium, ggf. in Kooperation mit einem bekannten Repetitor, zu erstellen (lediglich 12%). Von den mittelständischen Kanzleien haben dagegen 26% ein internes Repetitorium im Angebot und übernehmen nur in 16% der Fälle die Kosten für den Besuch eines externen Repetitoriums. Die Klausuren und Seminare von KAISERSEMINARE sind hierbei von allen der präferierte Anbieter. Im Vergleich dazu findet man bei Boutiquen nach KAISERSEMINARE (18%) relativ häufig die Repetitorien Alpmann Schmidt und Jura Intensiv mit je 12%, sehr selten dagegen hemmer.

Bei den Großkanzleien sticht, wenn auch mit deutlichem Abstand zu KAISERSEMINARE (62%), hemmer als zweitbeliebtestes Repetitorium bzw. Kooperationspartner mit 22% hervor. Etwas dahinter mit 11% liegt Alpmann Schmidt. Daneben werden auch, jedoch nur vereinzelt, Programme von Jura Intensiv, Lecturio und Jura Online eingebunden. Auch mittelständische Kanzleien, die ein Repetitorium in Kooperation oder die Kostenübernahme davon anbieten, konzentrieren sich auf Angebote von KAISERSEMINARE (37%), nur vereinzelt werden Alpmann Schmidt, jedenfalls noch etwas häufiger als das hemmer genannt. GÖRG beispielsweise kooperiert in diesem Rahmen mit vielen verschiedenen Anbietern, um ihren Referendaren ein möglichst breites Angebot beim Lernen bieten zu können:

“Zur bestmöglichen Unterstützung unserer Mitarbeiter bei der Vorbereitung auf Studium und Staatsexamen arbeiten wir mit verschiedenen externen Experten zusammen. Wir stellen jedem Nachwuchsjurist (Referendar, WissMit, Student) ein Budget von 500€ zur Verfügung, das nach Belieben und eigenem Bedarf für die Angebte unserer Kooperationspartner genutzt werden kann. Zusätzlich haben wir eine Kooperation mit dem E-Learning-Portal JURA ONINE, einem Online-Repetitorium. Hierbei zahlen wir einen Fixpreis pro Lizenz, die unseren Mitarbeitern (von Praktikant bis Ref/WiMi) vollen Zugriff auf das gesamte Angebot gibt, so dass es hier keine Einschränkungen hinsichtlich Budget oder Anzahl der Klausuren gibt.“

Aktenvortragstrainings

Auch das Üben von Aktenvorträgen darf nicht zu kurz kommen, stellt es doch einen wichtigen Teil der mündlichen Prüfung dar. Auch wenn der Aktenvortrag als Teil der mündlichen Prüfung erst nach der Wahlstation, aber noch nicht während der Anwaltsstation akut“ ist, bietet es sich an, frühzeitig mit dem Training zu beginnen, um Sicherheit im Umgang mit dem Sachverhalt und der Bearbeitung unbekannter Akten zu erlangen. Dies wird auch von den Kanzleien gesehen, die den Referendaren hierfür gerne eine Möglichkeit zum Üben bieten. Ausdrücklich bieten 35% der befragten Boutiquen, 45% der mittelständischen und 16% der Großkanzleien ein solches Training an. Auch hierbei ist zu beachten, dass dies in unterschiedlicher Intensität geschieht. Zum Teil sind regelmäßige Trainings über die gesamte Anwaltsstation vorgesehen, mal ist ein spezielles Programm für Aktenvortragstrainings zwar nicht eingeplant, kann aber auf Anfrage des Referendars durchgeführt werden. Gleiches gilt für die Simulation der mündlichen Prüfung. Vereinzelt bieten Kanzleien diese Übung nur an, wenn der Referendar neben der Anwaltsstation auch seine Wahlstation in der Sozietät absolvieren wird, weil die Relevanz sich vor allem nach den bestandenen schriftlichen Prüfungen, kurz vor der mündlichen Prüfung und damit während der Wahlstation zeigt. Dies ist aber, wie gesagt, eher der Einzelfall. Die Kanzleien, die ein Aktenvortragstraining anbieten, lassen den Referendaren diese Übung im Gros bereits während der Anwaltsstation zuteil werden, so auch die beiden Wirtschaftskanzleien: “Unsere Referendare können ein Aktenvortragstraining über unsere Kooperationspartner Kaiserseminare und Hemmer buchen, die Kosten werden von uns übernommen.”, erzählte uns GÖRG. Bei Shearman & Sterling kommt noch ein gemütliches Get-Together hinzu: “Auch die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (Aktenvortrag) ist Bestandteil des Repetitoriums. Nach jedem Repetitorium besteht bei Drinks & Häppchen die Möglichkeit, das Gelernte Revue passieren zu lassen und sich mit unseren Anwälten & Anwältinnen, die zum Abschluss dazu kommen, auszutauschen.”

Weitere Angebote

Als Referendar sollte man sich, kurz vor seinen Prüfungen stehend, auch tunlichst mit der aktuellen Rechtsprechung beschäftigen. Die Unterstützung hierbei ist bei allen drei Kanzleitypen mit je einem Viertel gleich stark oder schwach ausgeprägt. GÖRG zählt zu diesem Viertel unter den Großkanzleien: “Mit unserem wöchentlichen Online Magazin “GÖRG weekly” können wir unsere Mitarbeiter (von Praktikant bis Ref/WissMit) regelmäßig über aktuelle Rechtsprechungen und rechtspolitische Geschehnisse informieren. Darin werden prüfungsrelevante aktuelle Themen gefiltert und zielgerichtet für Studium oder Referendariat aufbereitet und per E-Mail weitergeleitet. Die Inhalte sind ganzheitlich mit den entsprechenden Lerneinheiten auf der Seite unseres Kooperationspartners Jura Online verknüpft, so dass neue Informationen entsprechend verortet werden können, damit unsere Mitarbeiter sich optimal auf Ihre Prüfungen vorbereiten können.”

Und auch Shearman & Sterling verfolgen ihr eigenes Programm mit Seminaren und Vorträgen: “Ein Bestandteil der internen Weiterbildung unserer Anwälte (m/w/d) ist der wöchentlich stattfindende Drop In Lunch. Regelmäßig finden Seminare, Vorträge und Präsentationen (von internen Anwälten oder externen Referenten aus Wissenschaft und Praxis) während des Drop In Lunches statt. Referendare und Wissenschaftliche Mitarbeiter nehmen selbstverständlich ebenfalls an allen Drop In Lunches und den entsprechenden Seminaren und Vorträgen teil. Wenn ein Seminar/ Vortrag verpasst wird, besteht die Möglichkeit, die Präsentation anschließend über unsere Library zu erhalten, wo alle Vorträge aufbewahrt werden und bei Interesse zur Verfügung stehen.”

Besonders stark steht dafür bei den Boutique-Kanzleien die Zurverfügungstellung von Gesetzestexten und Kommentaren für die Prüfungen im Vordergrund (77%). Bei mittelständischen Kanzleien übernehmen dies mit 55% etwa die Hälfte und bei den Großkanzleien 38%.

Zeit- und Geldmanagement

Erfährt der Referendar im Rahmen seiner Anwaltsstation diese Unterstützung bei seiner Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen, ist er schon sehr gut gerüstet, um die Prüfungen anzutreten. Nichtsdestotrotz ist das Eigenstudium unentbehrlich und eventuell möchte der Referendar die angebotene Förderung seiner Kanzlei durch weitere, davon unabhängige Angebote ergänzen. Dafür müsste ihm in der Regel genügend Zeit bleiben, denn die durchschnittliche Arbeitszeit der Referendare beträgt in ihrer Anwaltsstation drei Tage pro Woche. Darüber hinaus sind die Arbeitgeber sehr entgegenkommend, was das Zeitmanagement betrifft, und achten darauf, dass dem Referendar ausreichend Zeit zum Lernen verbleibt. Daneben lassen die meisten Kanzleien ihren Referendaren eine Zusatzvergütung zugutekommen, sodass auch die finanzielle Komponente der weitergehenden Vorbereitung abgedeckt sein sollte. Manche Kanzleien stellen den Referendaren von vornherein ein Budget zur Verfügung, das diese dann nach eigenem Belieben für Klausuren und Seminare verwenden können, wobei hier gegebenenfalls die Wahl des Anbieters beschränkt sein kann, wie eingangs erwähnt.

Fazit

Die Kanzleien bemühen sich definitiv um die Unterstützung ihrer Referendare bei der Vorbereitung auf ihr zweites Staatsexamen. Auch wenn das Angebot von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich ausgestaltet ist, haben 84% der befragten Sozietäten ihren Referendaren etwas in dieser Hinsicht zu bieten: Sei es ein eigener Klausurenkurs, das regelmäßige Üben von Aktenvorträgen vor dem Mentor, die Zurverfügungstellung von Gesetzestexten und Kommentaren für die Prüfungen oder die Kostenübernahme der Besuche von Wochenendseminaren. Das Spektrum ist weit und auch hinsichtlich der Arbeitszeiten sind die Kanzleien wohlwollend und entgegenkommend. Welches Programm für einen selbst am besten passt, muss jeder individuell für sich festlegen – ein vielfältiges Angebot besteht jedenfalls!

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