Für viele geht es nach dem erfolgreichen Bestehen des ersten Examens erst einmal in den Urlaub. Reisen, die lange auf der Agenda standen, aber wegen des teuren Reps und vor allem der aufwändigen Examensvorbereitung nicht zu realisieren waren, werden unternommen. Man belohnt sich für die Strapazen und erholt sich von Stress, Druck und Versagensängsten.
Warum dieser Zeitpunkt? Weil das (für die meisten nach dem ersten Examen folgende) Referendariat nicht die Möglichkeiten bietet. Präsenzzeiten, wechselnde Stationen, Pflicht-AGs, Klausuren. Der Plan ist voll und ehe man sich versieht, ist man Ende 20. Durch die mindestens siebenjährige juristische Ausbildung kann auch die Familiegründung oft zu kurz kommen.
Juristische Ausbildung lässt kaum Platz für wichtige Lebensentscheidungen
Die juristische Ausbildung lässt leider nicht viel Platz für eine individuelle Lebensplanung, wer sich entscheidet, früh eine Familie zu gründen, kann dies trotz Zuschüssen in manchen Bundesländern leider nur schwer realisieren.
Wer gerne in der Kanzlei, in der er schon als studentischer Mitarbeiter angefangen hat, bleiben möchte, kann das nur noch im Rahmen einer Nebentätigkeit verwirklichen – in manchen Bundesländern ist nicht einmal das möglich.
Was so schlimm klingt, ist eigentlich einfach zu begründen. Das Referendariat wird als eine Art “Vollzeitstelle” angesehen, deswegen gibt es dafür schließlich auch eine Unterhaltsbeihilfe.
Bundesrat beschließt Novellierung des Deutschen Richtergesetzes
Trotzdem schließt das System damit viele Türen für diejenigen, die nicht den klassischen Weg gehen. Deswegen steht nun die Idee der Einführung eines Teilzeitreferendariats im Raum.
Am 16.12.2016 hat der Bundesrat eine Novellierung des Deutschen Richtergesetzes beschlossen.
Niedersachsen und Brandenburg werden einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen, der die Einführung eines Teilzeitrefs vorsieht,
Ref bald familienfreundlicher?
Diese Entscheidung ist vor allem eines: Familienfreundlich.
Deswegen begrüßte auch Antje Niewisch-Lennartz von den Grünen das Ergebnis der Abstimmung. Ihrer Auffassung nach dürfe niemand vor die Entscheidung zwischen Familie und Ausbildung gestellt werden. Betroffene sollen künftig entscheiden können ob die Belastung durch familiäre Pflichten neben dem Ref tragbar ist oder sich der Vorbereitungsdienst entsprechend verlängern soll,, was aber zeitliche Flexibilität gewährleisten würde.
Wir begrüßen die Gesetzesinitiative. Sie ist ein weiterer Schritt in die Richtung der Individualisierung der juristischen Ausbildung. Nachdem der Schwerpunktbereich auf die persönlichen Lerninteressen der Studierenden eingeht, könnte nun im Referendariat auch auf die privaten Bedürfnisse Rücksicht genommen werden. Dies ist äußerst sinnvoll, ist die juristische Ausbildung doch einer der längsten und steinigsten Pfade in die Berufswelt.