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Jura-Referendariat in Sachsen

Gerichtsbezirke

Der Freistaat Sachsen besteht aus dem OLG-Bezirk Dresden. Ausbildungsgerichte sind die Landgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig.

Bewerbung

Bewerbungen sind an das OLG Dresden zu richten. Bewerbungsunterlagen und Merkblätter findet ihr hier.

Oberlandesgericht Dresden
Referat Rechtsreferendare
Schloßplatz 1

01067 Dresden

Einstellungstermine und Wartezeit

In Sachsen werden immer Referendare immer zum 01. Mai und 01. November eingestellt. Momentan bestehen keine Wartezeiten. Vorrangig werden jedoch Bewerber in den Vorbereitungsdienst aufgenommen, wenn

  • die Versagung der Zulassung eine besondere Härte darstellen würde, vgl. § 63 SächsJAPO
  • Wehr-, Zivildienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Entwicklungshilfe iSd. Entwicklungshilfegesetzes geleistet wurden

Referendare haben die Wahl, ob sie den Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder im Beamtenverhältnis auf Widerruf ableisten wollen. Die Unterschiede könnt ihr in dieser Übersicht einsehen.

Ablauf des Vorbereitungsdienstes

Top 10 Arbeitgeber im Osten für das Referendariat 2022

  • im 20. Monat: schriftliche Prüfung des 2. Staatsexamens
  • 3 Monate: Wahlstation
    • ganz oder teilweise als Studium an einer Universität oder anderen staatlichen anerkannten Ausbildungsstätte möglich, sofern die Voraussetzungen gem. § 36 III SächsJAPO erfüllt sind.

Auszug aus § 36 SächsJAPO:
(3) Auf Antrag kann der Rechtsreferendar die Wahlstation ganz oder teilweise durch ein Studium an einer Universität oder anderen staatlich anerkannten Ausbildungsstätte der Aus- und Weiterbildung ableisten. Dies setzt voraus, dass der Rechtsreferendar einen Ausbildungsplan vorlegt, der eine Förderung der Ausbildung erwarten lässt, und dass der Rechtsreferendar nicht von der Möglichkeit des § 35 Absatz 4 Satz 1 Gebrauch gemacht hat.

Änderung der Stationsreihenfolge

Gem. § 35 III SächsJAPO kann der OLG-Präsident die Reihenfolge der Pflichtstationen ändern.

Arbeitsgemeinschaften

Die Ausbildung in den Stationen wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet. Wie genau die AGs in Sachsen organisiert sind und was euch inhaltlich sowie an zeitlichem Aufwand erwartet, könnt ihr hier nachlesen:

Ref-AGs in Sachsen

Referendariat im Ausland

Referendare können in Sachsen in folgenden Stationen ins Ausland:

  • Anwaltsstation: bis zu 3 Monate bei einer über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle möglich, sofern dort die sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist
  • Wahlstation: gesamte Station bei einer über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle möglich

Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Bis zu 3 Monate der Verwaltungs-Anwalts- und Wahlstation können an der DUV Speyer absolviert werden.

Erfahrungsbericht DUV Speyer

Unterhaltsbeihilfe

Die Unterhaltsbeihilfe für sächsische Referendare liegt unabhängig vom Anstellungsverhältnis bei 1.595,10€ (Stand 01. Januar 2020). Zusätzlich wird ein Familienzuschlag gewährt (Stufe 1: 149,22€; Stufe 2: 314,12€). Für das 2. zu berücksichtigende Kind werden 164,90€ und ab dem 3.Kind 434,77€ zusätzlich gezahlt (Stand 01. Januar 2021). Nähere Informationen dazu und zur Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit findet ihr hier.

Urlaub im Referendariat

Alle Fakten zum Urlaub für sächsische Referendare:

  • 30 Arbeitstage jährlich
  • bereits während der ersten 6 Monate nach der Einstellung möglich
  • Dauer soll 1/3 des Ausbildungsabschnitts nicht übersteigen
  • wird nicht gewährt während:
    • der Einführungslehrgänge
    • des Anwaltskurses I in der Anwaltsstation
    • der Aufsichtsarbeiten (Stationsabschlussklausuren, Probeexamen)
  • verfällt, wenn er nicht innerhalb von 9 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres genommen wurde
  • Sonderurlaub wird nur in besonderen Ausnahmefällen gewährt.

Weitere Informationen findet ihr hier. Den Antrag gibt es hier.

Zweites Staatsexamen

Schriftliche Prüfung

In Sachsen werden im 2. Staatsexamen 8 Klausuren geschrieben:

  • 4x Zivilrecht
  • 2x Strafrecht
  • 2x Öffentliches Recht

Die Gesamtnote der schriftlichen Prüfung wird auf 2 Dezimalstellen ohne Rundung aus der Summe der Klausurergebnisse geteilt durch 8 errechnet.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung erfolgt für den Einstellungstermin 01. Mai im Mai und Juni sowie für den Einstellungstermin 01. November im November und Dezember. Sie besteht aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch zum Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht sowie der Prüfung des Wahlfaches. Der Prüfling kann wählen, welchem der 3 Rechtsgebiete der Aktenvortrag entnommen wird. Für die somit insgesamt 5 Prüfungsteile wird je eine Note vergeben. Die Gesamtnote errechnet sich ohne Rundung auf 2 Dezimalstellen aus der Summe der Einzelnoten geteilt durch 5.

Gewichtung

Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses wird die Durchschnittspunktzahl der schriftlichen Prüfung verdoppelt und anschließend mit der Durchschnittspunktzahl der mündlichen Prüfung addiert; das Ergebnis wird durch 3 geteilt. Die sich daraus ergebende Gesamtdurchschnittspunktzahl ist auf 2 Dezimalstellen ohne Rundung festzusetzen.

Notenverbesserung

Ein Verbesserungsversuch ist in Sachsen möglich. Die Kosten betragen 450€. Der Antrag ist an das Sächsische Staatsministerium der Justiz, Landesjustizprüfungsamt zu richten und muss dort spätestens 2 Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfung eingehen. Die Wiederholung ist in dem nächsten oder übernächsten Prüfungstermin nach Abschluss des laufenden Prüfungstermins abzulegen. Nach Zulassung zur Prüfung ist ein Verzicht auf die Fortführung des Prüfungsverfahrens bis zum Beginn der mündlichen Prüfung möglich. Weitere Informationen findet ihr hier.

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Das juristische Referendariat