Grund für uns die Frage zu beleuchten, wie man ein Richter bzw. eine Richterin am Bundesverfassungsgericht wird.
Die Wege als Richter/-in ans Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit, gemäß Art. 94 GG und den §§ 2-11 BVerfGG. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Nach § 3 BVerfGG ist jeder wählbar, der mindestens 40 Jahre alt ist und nach dem Deutschen Richtergesetz die Befähigung zum Richteramt besitzt.
Das Bundesministerium der Justiz ist beauftragt, eine Liste der Bundesrichter, die die nötigen Qualifikationen besitzen, zu führen. Ebenso ist eine Liste der Kandidaten zu führen, die durch die Bundesregierung, eine Landesregierung oder eine Fraktion des Bundestages für die Wahl vorgeschlagen wurden und die nötigen Qualifikationen besitzen. Die Listen sind eine Woche vor einer Wahl den Präsidenten von Bundestag und Bundesrat zuzuleiten, § 8 BVerfGG.
Auch die amtierenden Verfassungsrichter pflegen auf die Richterwahl Einfluss zu nehmen.
Geschlechterparität – Vierte Frau im achtköpfigen Zweiten Senat
Die Regierungschefs der Länder haben die 53-jährige Göttinger Hochschullehrerin Christina Langenfeld ausgewählt, die den Vorsitz des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration inne hat. Langenfeld tritt in Karlsruhe die Nachfolger von Herbert Landau an, der aus Altersgründen aus dem Amt ausscheidet.
Christina Langenfeld hat sich schon früh in ihrer akademischen Laufbahn mit Integration, Europa und Gleichberechtigung befasst und war deshalb für die Grünen wählbar, die in der Union mehr Einfluss fordern. Dass die Grünen mit der Kandidatin einverstanden sind, war wichtig. Denn koordiniert haben die Wahl des Bundesrats am kommenden Freitag der hessische Ministerpräsident Bouffier, der einer schwarz-grünen Koalition vorsteht, und der grüne Ministerpräsident Baden-Württembergs, Kretschmann.
Die Zahl der Hochschullehrer am Bundesverfassungsgericht ist in den letzten Jahren gestiegen, sie machen mittlerweile eine Mehrheit am gesamten Gericht aus. Praktiker haben es schwer, nach Karlsruhe gewählt zu werden. Die Anwaltsverbände forderten bisher vergeblich, einen Rechtsanwalt zum Richter einzusetzen. Dem wird entgegengehalten, es habe sich als kaum möglich erwiesen, einen erfolgreichen Anwalt für das Amt zu gewinnen.
Die am 08.07.2016 einstimmig gewählte Christina Langenfeld wird die vierte Frau im achtköpfigen Zweiten Senat.