Frauen in der Juristerei – Ein Überblick anlässlich des Weltfrauentages
Sie tragen Paragraphenketten, haben Bizeps vom Schönfelderstemmen und waschen sich die Hände mit den Tränen ihrer Mandanten. Frauen in juristischen Berufen sind heutzutage keine Seltenheit mehr.
Zum Weltfrauentag wollen wir einen Blick auf das starke Geschlecht in der Welt der Juristerei werfen. Der Weltfrauentag selbst entstand in der Zeit um den Ersten Weltkrieg im Kampf um eine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Später wurde er von den vereinten Nationen als Tag für die Rechte der Frau und den Weltfrieden ausgelobt.
„Frauen dürfen studieren“
Seit Ende des 19. Jahrhunderts wurde nach und nach die Immatrikulation von Frauen an deutschen Universitäten erlaubt. Laut statistischem Jahrbuch der DDR stieg der Frauenanteil an den Universitäten von 1950 bis 1989 um 29,4 %.
Wenn man sich heute an juristischen Fakultäten umsieht, fällt auf, dass ein beachtlicher Teil der Studierenden weiblichen Geschlechts ist. So lag 2006 der Anteil an weiblichen Studienanfängerinnen im Jurastudium bei 57 %.
Nur 38 % der Promotionsstudenten sind Frauen
Dass Männer von Frauen in der juristischen Welt verdrängt werden, kann man allerdings noch nicht behaupten. An den Universitäten ist nur jede zehnte W3-Professur weiblich besetzt, auch wenn Berufungskommissionen sich stets darum bemühen, qualifizierte Bewerberinnen einzuladen. Aus 52 – 57 % Studienanfängerinnen werden im Promotionsstudium dann nur noch 38%.
Auch in Großkanzleien hängen an der Garderobe nach wie vor mehr Jacketts als Blazer. Frauen sind hier gern gesehen, doch ist die Position für Frauen weniger attraktiv als für Männer.
Dies belegt auch die Studie von Universum, welche die Attribute aufzeigt, auf welche männliche und weibliche Jurastudierende bei der Wahl ihres Arbeitgebers Wert legen.
Für Frauen sind hier gerade Sicherheit, Work-Life-Balance und die Vereinbarkeit von Karriere und Familie von Bedeutung. All das sind Werte, nach denen sich juristische Unternehmen mehr und mehr zu richten scheinen. Es ist also in den nächsten Generationen ein „Gender-Shift“ zu erwarten.
Doch was ist der Grund, warum trotz dem großen Anteil an Studienanfängerinnen seit mehr als 15 Jahren in Jura die Chefetagen und Professoren weiterhin überwiegend männlich besetzt sind?
Eine mögliche Ursache hierfür benennt eine Studie von Nomos aus dem Jahr 2014.
Dort wurden die Leistungen im ersten Staatsexamen von Examenskandidaten am OLG Hamm, die dort im Zeitraum von September 2007 bis Dezember 2010 ihre Prüfungen ablegten, analysiert und mit verschiedenen Faktoren in Beziehung gesetzt. (Hyperlink Studie: http://www.zdrw.nomos.de/fileadmin/zdrw/doc/2014/Aufsatz_ZDRW_14_01_Towfigh_u.a.pdf)
Es stellte sich nunmehr heraus, dass weibliche Rechtskandidaten mit einem signifikant höheren Abiturschnitt in die Prüfung gingen ( im Schnitt etwa 0,2 besser als die männlichen Kandidaten), dafür schnitten sie aber etwa 10 % schlechter ab als die Männer. Dieser Geschlechtseffekt wurde unabhängig von der Universität und anderen Faktoren beobachtet.
Oftmals habe sich ein schlechteres Abschneiden in der mündlichen darauf zurückführen lassen, dass Frauen sich im Gegensatz zu den männlichen Prüflingen oftmals nicht trauten, nonverbal ihre Bereitschaft zur Fragebeantwortung zu signalisieren.
Es besteht also eine gewisse Unsicherheit bezüglich der eigenen Fähigkeiten, welche sich vor Allem gegnüber Männern zeige. Männer scheint es leichter zu fallen, Selbstvertrauen zu entwickeln oder zumindest nach außen zu präsentieren.
Die rechtliche Position hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegeng gewandelt
Neben Gleichstellungs- und Quotendebatten hat sich auch die rechtliche Position der Frau in unserer Gesellschaft grundlegend in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Hier einige Beispiele:
→ Seit 1949 sind Frau und Mann im GG gleichberechtigt (Art.3, Abs. 2)
→ Seit dem 30. November 1918 steht Frauen ein aktives und passives Wahlrecht zu.
→ 1976 entschied das BverfG, dass es gegen Art. 3 GG verstoße, wenn die Frau bei der Eheschließung den Namen des Mannes anzunehmen habe.
→ 1977 wurde gleichwohl das Familienrecht geändert, ein erster Schritt in Richtung Berufstätigkeit von Frauen neben der Familie.
→ hierbei wurde auch das „Schuldprinzip“ bei Scheidungen abgeschafft und das „Zerrüttungsprinzip“ erhielt Einzug, um die Rechte der Frau bei einer Scheidung zu stärken.
→ Seit 1980 haben Frauen außerdem ein Recht auf gleichen Lohn.
→ Seit 1990 öffnet die Bundeswehr alle Laufbahnen des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes für Frauen.
→ Seit 1998 besteht kein rechtlicher Unterschied mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern, gleichzeitig wird die Amtspflege abgeschafft.
Abseits der Diskussion um Frauenquoten, Gleichstellungsbeiräten, Gendern und neue Familienmodelle ist eine Veränderung zu bemerken. Juristische Unternehmen folgen den Forderungen nach mehr Vereinbarkeit von Job und Privatleben und Universitäten bieten Mentorenprogramme an.
Die Jurist_in, Jurist/in, JuristIn, Jurist (w) ist mittlerweile mehr als ein seltenes Phänomen und es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklung auf die juristische Arbeits- und Ausbildungswelt auswirken wird.