Arbeitgeber investieren in die Weiterbildung ihrer Berufseinsteiger
Beinahe jeder Arbeitgeber – unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine mittelständische Kanzlei, eine Großkanzlei oder eine Anwaltsboutique handelt – bietet Unterstützung an, wenn es um die Weiterbildung seiner Associates geht. Doch erschöpft sich dies schon lange nicht mehr allein in der Zurverfügungstellung eines Budgets für externe Fortbildungsveranstaltungen oder die Freistellung hierfür. Es ist weit verbreitet, dass zum Zwecke des Erwerbs einer Zusatzqualifikation wie einer Promotion, eines LL.M. oder MBA individuelle Absprachen und Zeitmodelle zwischen dem Berufseinsteiger und seinem Arbeitgeber getroffen und gefunden werden können.
Darüber hinaus haben viele Arbeitgeber ihre internen Weiterbildungsangebote ausgebaut, um nicht nur attraktiver für Nachwuchsjuristen im Generellen zu sein, sondern auch und vor allem um den kanzleieigenen Nachwuchs in beiderseitigem Interesse zu fördern. 70% der befragten Arbeitgeber bieten hierfür eigene Akademien, Institute und Programme an. Diese richten sich in erster Linie an Associates in deren ersten Berufsjahren. Daneben gibt es aber – wenn auch selten – Angebote, an denen bereits Wissenschaftliche Mitarbeiter und Referendare teilnehmen können, bzw. solche, die sich neben Associates in ihren beruflichen Anfängen auch an Senior Associates, Assoziierte Partner, Counsels oder generell Anwälte in jeder Phase richten.
Dabei ist es ratsam, bei der Kanzlei seiner Wahl genauere Informationen zu erfragen, da nur knapp 41% der Arbeitgeber eine explizit als solche bezeichnete Akademie anbieten, obwohl weitaus mehr ein detailliert ausgearbeitetes Konzept zur Weiterbildung und Förderung des juristischen Nachwuchses vorweisen können. Insgesamt stammen 50% der Angebote aus Großkanzleien, 39% aus mittelständischen Kanzleien und 11% aus Anwaltsboutiquen.
Worum geht es in den Akademien?
Die nähere Ausgestaltung dieser Konzepte ist sowohl hinsichtlich ihrer Inhalte als auch der Art und Weise der Durchführung breit gefächert. Die Akademien und Programme vollziehen sich überwiegend in Workshops, Seminaren und Trainings; daneben auch in Vorträgen und Case Studies. Hierfür bedienen sich die Kanzleien sowohl interner als auch externer Referenten. Die Darbietung erfolgt dabei nicht nur in Präsenzkursen, sondern auch – und zwar unabhängig von der derzeitigen Corona-Situation – auf teils kanzleieigenen Online-Plattformen bis hin zu Apps und Podcasts. Dadurch wird die Verfügbarkeit und Integration der Fortbildungen im Anwaltsalltag sichergestellt und ein hohes Maß an Flexibilität geschaffen. Oft sehen die Akademien zudem ein Mentorenprogramm vor, um in die Förderung der Berufseinsteiger Feedbackmöglichkeiten und die Anbindung an erfahrenere Anwälte zu integrieren.
Inhaltlich steht die Vermittlung von Business, Legal und Soft Skills im Vordergrund. Unter die sog. Business Skills fallen unter anderem der Erwerb von Kenntnissen zu Wirtschaft, Unternehmensstrategien, Entwicklung und Management. Der Erwerb der sog. Legal Skills findet größtenteils weniger praxisgruppenspezifisch und mehr praxisgruppenübergreifend statt, um einen effektiven Austausch zu gewährleisten. Dazu zählen ebenfalls Kurse zur Vertragsgestaltung und dem Ausbau der eigenen Verhandlungsfähigkeiten.
In den Akademien am meisten verbreitet ist die Vermittlung der sog. Soft Skills. Darunter sind beispielsweise Rhetorik- und Kommunikationsfähigkeiten, ebenso Kenntnisse im Projektmanagement zu verstehen. Verstärkt wird das Augenmerk auch auf die Weiterbildung zu den Themen persönlicher Entwicklung, Personal Coaching und Selfmanagement gelegt. Auch im Bereich Leadership besteht der Bedarf und damit oft die Möglichkeit, die Kompetenzen potentieller, zukünftiger Führungskräfte im Rahmen der Akademie auszubauen und zu stärken. Zum Teil gehen mit steigender Berufserfahrung bzw. Entwicklung zunehmend komplexere und speziellere Trainings einher. Die Großkanzlei Goodwin Procter LLP, die in Deutschland in Frankfurt a.M. vertreten ist, kann beispielsweise eigens für ihre Associates ausgearbeitete Programme vorweisen:
“Das DYP- und TLP-Programm sind konzipiert worden, um unseren Associates Trainings zu Führung jeweils an strategisch entscheidenden Punkten ihrer Karrierelaufbahn zu bieten. Das DYP (“Developing Your Path”) richtet sich an Associates im dritten Jahr und das TLP (“Transition to Leadership Program”) an Associates im fünften Jahr. Beide Programme beleuchten und bilden in den Bereichen Projektmanagement, Teambildung und Mandantenbeziehungen aus. Die Trainings werden jeweils an zwei Tagen in einem Retreat-Zentrum abgehalten. Die Associates aller Goodwin Büros nehmen in dieser Zeit an gemeinsamen Kursen und Networking-Programmen auf jeweiliger Peer-Ebene teil. Die Inhalte umfassen Fallstudien und Vorträge, Präsentationen der Kanzleiführung und Karrierepanels mit Partnern, ehemaligen Goodwin-Anwälten, die jetzt bei Mandanten tätig sind, und Anwälten aus dem Berufsleben.”
Die Programme ermöglichen den Associates somit nicht nur fachliche, sondern auch persönliche Weiterentwicklung und Vernetzung mit anderen Anwälten ihrer und anderer Sozietäten und Unternehmen.
Stichwort Entwicklung – dies führt uns zu einem weiteren erwähnenswerten Programm: Die in vielen großen deutschen Städten angesiedelte mittelständische Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB betreibt unter dem Namen “Entwicklung” eine Kooperation mit der Bucerius Education.
„Wir arbeiten mit Bucerius Education für unser Seminarangebot für Associates, Assoziierte Partner und Equity Partner zusammen. Bucerius Education bietet uns ein gutes Dozenten-Netzwerk mit für uns relevanten Themen an. Die Referenten haben bereits Erfahrungen in anderen namhaften Kanzleien gesammelt und die Themen sind auf uns zugeschnitten. [Sie] stammen zu einem großen Teil aus dem Bucerius Netzwerk. Einige Themen werden aber auch von unseren eigenen Partnern abgebildet. Das Programm haben wir gemeinsam mit Bucerius erarbeitet. Wir haben mit Bucerius einen Pflichtkanon von wichtigen Kompetenzen definiert, die ein Anwalt erlernen bzw. vertiefen sollte, um ihn bestmöglich auf die Partnerschaft vorzubereiten.“
Neben der fachlichen steht also auch hier die persönliche Entwicklung zu echten Anwaltspersönlihckeiten im Fokus. Darüber, wie man sich die Durchführung der “Entwicklung” genau vorstellen kann, gab Kapellmann uns ebenfalls Auskunft:
“Wir bieten […] jährlich zwei Veranstaltungen an. Bei den größeren Gruppen (Associates) werden die Fortbildungen als Vortrag/ Seminar angeboten. Bei den kleineren Gruppen (Partnern) werden die Veranstaltungen als Workshop abgehalten. Die Fortbildungen dauern einen Tag und finden in Hotels oder unseren größeren Standorten statt. Corona bedingt sind dieses Jahr eineige Veranstaltungen per Zoom-Meeting abgelaufen.”
Knapp 11% der Arbeitgeber verknüpfen Angebote ihrer Akademien mit einer Universität. Teils können Kurse der Universitäten unter anderem zur Unterstützung des Erwerbs von Zusatzqualifikationen besucht werden. Teils wurde das kanzleiinterne Programm in enger Zusammenarbeit mit einer der Universitäten erschaffen. Hierzu zählen neben der Bucerius zum Beispiel auch die Harvard Business School. Mit letzterer arbeitet etwa die Kanzlei Goodwin zusammen:
“Wir sind eine Partnerschaft mit einem Professor der Harvard Business School eingegangen, dessen Forschung sich auf das Thema Führung, insbesondere in professionellen Dienstleistungsunternehmen, konzentriert. Die Kooperation […] ermöglicht es uns, Erfolgskonzepte aus Kanzleien und anderen Branchen sowie die aktuellsten Forschungsergebnisse über effektives und zeitgerechtes Management in unsere Kanzlei einzubringen.”
Wieder andere (wenn auch wenige) können kanzleieigene Business Schools bewerben, so zum Beispiel die Großkanzlei Allen & Overy LLP, die uns ihre dahinter stehenden Beweggründe verraten hat:
“Es war uns wichtig, ein zielgruppengerechtes Programm anzubieten, welches sowohl auf die Praxisgruppen an sich eingeht, als auch auf kanzleispezifische Besonderheiten. Dass wir eine interne Business School haben, bedeutet allerdings nicht, dass wir nicht auch mit externen Dienstleistern, Anbietern, Trainern und Coaches zusammenarbeiten. Vielmehr haben wir uns so die Möglichkeit geschaffen, für praxisgruppenübergreifende Trainings gezielt Anbieter auszusuchen, denen wir vertrauen und die im Bedarfsfall auch gewechselt oder gemischt werden können. So besitzen wir die Flexibilität, je nach Thema und bisherigen Erfahrungswerten aus einem größeren Pool möglicher Anbieter wählen zu können.”
3% der Kanzleien bieten ausdrücklich Fortbildungen auch in Zusammenarbeit mit anderen Kanzleien an, etwa im Verbund der JurDay- oder sog. Best-Friend-Kanzleien, so zum Beispiel die Großkanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz mit Standorten in Frankfurt a.M., München und Mannheim. Sie sagte uns, welche Vorteile der JurDay-Verbund für Associates und Referendare birgt:
“Unsere Associates profitieren zunächst von einer hochklassigen Schulung durch die jeweilige Spezialisierung der Gastkanzlei mit absoluten Experten in ihrem Gebiet. Die Teilnehmer bekommen dadurch Einblick in Bereiche, die bei uns nur selten und nicht in der Tiefe abgedeckt werden, und können so ihre Ausbildung weiter abrunden. Ferner haben die Veranstaltungen einen hohen Vernetzungseffekt, der sich durchaus auch in gemeinsamen Mandaten niederschlägt. Referendare und wissenschaftliche Mitarbeiter, die wir wie Associates in unser Ausbildungsprogramm integrieren, können zusätzlich die Gelegenheit nutzen, um im Rahmen ihrer Ausbildung bei uns auch andere Kanzleikonzepte kennen zu lernen und sich mit den Referendarkollegen in diesen Kanzleien auszutauschen.”
JurDay-Veranstaltungen werden im Turnus von den teilnehmenden Kanzleien ausgerichtet. Hierzu erzählte uns SZA mehr:
“Sobald der Termin […] steht, wird im Kreis der Recruiting-Partner das Thema diskutiert und festgelegt. Dabei nehmen wir entweder ein aktuelles Thema aus unseren beiden Schwerpunktbereichen (kapitalmarktnahes) Gesellschaftsrecht und Prozessführung oder definieren ein spezielles Ausbildungsziel. Wir orientieren uns dabei zum einen an aktuellen Entwicklungen und Themen sowie an den Wünschen, die von den Associates an uns herangetragen werden. Das fachliche Programm bemisst sich dann auf einen halben bis ganzen Tag und bindet neben unseren Partnern auch externe Experten wie Professoren, Steuerberater, PR-Berater oder sogar Mandanten mit ein. Da der Fokus auf der Vermittlung von Wissen beruht, werden die Veranstaltungen eher im klassischen Vortragsstil mit interaktiven Einschüben geführt. Workshops finden eher bei speziellen Ausbildungsthemen, etwa Verhandlungstechniken oder Transaktionsmanagement, statt. Abgerundet wird die Veranstaltung durch ein gemeinsames Mittagessen und/ oder ein Get-Together mit After-Work-Drinks, bevor es dann am Abend wieder zurückgeht.” (Anm.: Dies gilt für den “Regelbetrieb”. Corona bedingt wurden die JurDay-Weiterbildungsprogramme seit März 2020 eingefroren.)
In zeitlicher Hinsicht fallen die Gestaltungen der Programme insgesamt recht uneinheitlich aus. Die Veranstaltungen der Akademien finden von 14-tägig am Stück über zwei- bis dreimal jährlich bis zu mindestens einmal im Monat oder auch einmal pro Woche statt, können aber meist je nach Bedarf des Nachwuchsjuristen zeitlich passend eingeteilt werden.
Ergeben sich bei den Angeboten abhängig von der Region oder internationalen Ausrichtung des Arbeitgebers Unterschiede?
Regional gesehen ergeben sich im Angebotsspektrum keine qualitativen Unterschiede, da die Arbeitgeber zum überwiegenden Teil mit mehreren Standorten im Bundesgebiet vertreten sind und insofern ein einheitliches Konzept verfolgen. Lediglich quantitativ ist zu erkennen, dass die meisten Angebote im Westen (32,3%), dicht gefolgt vom Süden (28%), zu verzeichnen sind. Dies ist aber schlicht darauf zurückzuführen, dass die meisten Arbeitgeber im Westen und Süden mehr Standorte etabliert haben als in der nördlichen und östlichen Region, die mit 20,5% und 19,2% zurückstehen.
Durchaus differenziert werden kann aber danach, ob es sich um einen ausschließlich national oder auch global tätigen Arbeitgeber handelt. Ist letzteres der Fall, kommen gegebenenfalls Weiterbildungsmöglichkeiten mit Workshops und Seminaren im Ausland in Betracht. Knapp 43% der global tätigen Kanzleien bieten ausdrücklich ihr Programm auf länderübergreifender Ebene an. Auch hier hat die Kanzlei Allen & Overy im Rahmen ihrer “Universities” ein solches internationales Programm aufgefahren:
“Die Universities sind globale Kurse, bei denen Junior Associates aus allen Büros weltweit in ihrem ersten Jahr bei Allen & Overy in London zusammenkommen. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung wichtiger fachlicher Themen, aber auch das Eintauchen in die A&O Kultur und das Netzwerken kommen natürlich nicht zu kurz. Die Universities laufen in der Regel über eine Woche und vermitteln praxisgruppenspezifisches Wissen.”
Das Angebot eines Legal English-Kurses, der auch bei Arbeitgebern ohne eigenes Fortbildungskonzept zu finden ist, scheint beinahe selbstverständlich. Dagegen ist der Erwerb anderer Fremdsprachenkenntnisse selten möglich (ca. 2%).
Fazit
Es zeigt sich, dass das Gros der Arbeitgeber mit internen Akademien und Konzepten umfassend und genauestens durchdacht in seinen Nachwuchs investiert. Vom Berufseinsteiger bis hin zum erfahrenen Anwalt steht den jungen Juristen ein breiter Fächer an Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung, der sie berufsbegleitend fördert und ihre Kompetenzen auch mit Blick auf die Partnerschaft ausbaut. Das Angebot lässt sich oftmals an die jeweiligen inhaltlichen, zeitlichen und persönlichen Bedürfnisse anpassen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt hierbei nicht allein auf der fachlichen, sondern vor allem auch auf der persönlichen Entwicklung der Anwälte. Ob es sich bei dem Arbeitgeber nun um eine Groß- oder mittelständische Kanzlei handelt, sagt dabei nichts über den Umfang oder die Qualität der Angebote aus. Strebt man vor allem Weiterbildungen auf internationaler Ebene an, ist dies natürlich bei der Suche nach einem passenden Arbeitgeber zu beachten.
Du willst mehr über das Referendariat erfahren?
Wir haben dir eine Übersicht über das Referendariat und die Unterschiede in den jeweiligen Bundesländern erstellt, damit du die wichtigsten Fakten auf einen Blick hast!
Das Referendariat – Überblick und Vertiefung
Kennst du schon diese Angebote von uns?
Finde auch alles, was du über das Referendariat wissen solltest im REF50, unserem Magazin für Referendare: Kompakt und verständlich gibt es hier alle Informationen zu Planung, Examensvorbereitung, Arbeitgebern, Karrierechancen, Berufsfeldern und Vielem mehr!
REF50 – Das Magazin für Referendare
Falls du auf der Suche nach einem Arbeitgeber für deine Anwaltsstation, als Berufseinsteiger oder im Rahmen deines Studiums bist, haben wir hier ein paar Vorschläge für dich:
Oder mach es dir leicht und werde Teil des iurratio-Talentpools: Registriere dich und finde deinen zukünftigen Arbeitgeber, der voll und ganz zu dir passt, oder lass dich von deinem Wunscharbeitgeber kontaktieren in nur wenigen Schritten! Zur Registrierung geht´s hier