Diskussion um den Schwerpunktbereich
Vor einiger Zeit gab es Aufregung unter Studierenden und Lehrenden. Die Diskussion um den Schwerpunktbereich an der Uni und dessen Sinnhaftigkeit wurde erneut aufgenommen. Es wurden Stimmen laut, die den universitären Schwerpunkt abschaffen wollten, es wird über eine Reduktion der Wertung gesprochen; von 30 auf 20 Prozent der Gesamtnote. Während einige Studierende den Schwerpunkt als verbesserungsbedürftig ansehen, steht ein großer Teil hinter ihm, fordert eine Angleichung zur besseren Vergleichbarkeit und sieht die Universitäten in der Pflicht, Mankos auszubügeln. So auch der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften, der offen in den Dialog geht und seine Meinung deutlich vertritt.
Das gesamte Studium über lernen wir das Gleiche, eine Möglichkeit, Alleinstellungsmerkmale zu erwerben, besteht meist nur außerhalb der universitären Veranstaltungen, die Prüfungsinhalt der ersten Pflichtfachprüfung sind. Der Schwerpunkt bietet die Möglichkeit, praxisnah neue Fertigkeiten zu erwerben und sich intensiv mit einem neuen (Rand-)Gebiet zu befassen. Aus diesem Grund werden wir euch in dieser Reihe exotische und interessante Schwerpunktbereiche an verschiedenen Universitäten vorstellen.
Der Schwerpunkt „Nationale und internationale Strafrechtspflege“ an der Universität Marburg
In diesem Interview gibt Simon Sträter Einblicke in seinen Schwerpunkt „Nationale und internationale Strafrechtspflege“.
Iurratio: Welchen Schwerpunkt hast du gewählt und aus welchem Grund?
Simon: Zu Beginn des Studiums wollte ich unbedingt Völker- und Europarecht zu „meinem“ Schwerpunkt erklären, das hat sogar bei der Entscheidung für die Uni Marburg eine große Rolle gespielt. Es kam dann allerdings völlig anders, als ich für ein Auslandsstudium nach Helsinki gegangen bin und feststellen musste, dass das Völkerrecht gar nicht mal so interessant und das Europarecht mit seinen zahlreichen Verordnungen und Richtlinien oder Urteilen mit so exotischen Namen wie „Cassis de Dijon“ einfach nicht meine Welt werden würden.
Viel spannender war im Gegensatz die Auseinandersetzung mit dem Strafrecht, was ich in Helsinki vor allem aus einer internationalen Perspektive betrachtet habe. Als ich nach meiner Rückkehr nach Deutschland zu allem Überfluss auch noch einen Job an einem Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie und Medizinrecht begonnen habe, gab es praktisch kein Zurück mehr – die nationale und internationale Strafrechtspflege wurde „mein“ Schwerpunkt!
Iurratio: Welche Leistungen muss man an deiner Fakultät erbringen, um das Schwerpunktzeugnis zu erhalten? Wie sind die Erfordernisse?
Simon: Für das Bestehen des Schwerpunktes müssen insgesamt vier Klausuren aus unterschiedlichen Modulen bestanden sowie im Rahmen eines Seminars auch eine Hausarbeit geschrieben werden. Vor der Zulassung zum Schwerpunkt kann man sogar vier Klausuren „auf Probe“ schreiben, von denen zwei in den Schwerpunkt eingebracht werden können.
Iurratio: Wie beliebt ist dein Schwerpunkt?
Simon: Vom Gefühl her würde ich sagen, der strafrechtliche Schwerpunkt ist sehr beliebt. Die angebotenen Seminare sind immer voll ausgelastet und die Vorlesungen sehr gut besucht.
Iurratio: Wie ist die Betreuungssituation? Sind Praktiker eingebunden?
Simon: Es sind tatsächlich relativ wenig Praktiker in den Schwerpunkt eingebunden. Die Vorlesung zum internationalen Strafrecht wurde bis vor kurzem von einem Rechtsanwalt gehalten, der auch vor internationalen Strafgerichtshöfen aufgetreten ist. Ebenfalls ein Rechtsanwalt bietet in den Sommersemestern eine Veranstaltung zum IT-Strafrecht an. Den Rest übernehmen die hiesigen Professoren. Trotz der gut besuchten Vorlesungen können dennoch jederzeit Fragen gestellt und Diskussionen geführt werden.
Iurratio: Wie schätzt du den Praxisbezug ein/ wie die Examensrelevanz und wie die Relevanz für das Referendariat?
Simon: Es ist bunt gemischt: Vertiefungsveranstaltungen zum allgemeinen und besonderen Strafrecht sind sicherlich für das Examen und das Referendariat wichtig. Ein konkretes Strafmaß zu finden wird zwar im ersten Staatsexamen noch nicht verlangt, dennoch ist die Vorlesung zum Sanktionenrecht und Strafvollzug wichtig für das Referendariat, ebenso die Vertiefung zur Strafprozessordnung. Die Veranstaltungen zum Medizin- bzw. Arztstrafrecht lassen sich zum Beispiel gut mit der Marburger Zusatzqualifikation zum Pharmarecht kombinieren.
Iurratio: Was gefällt dir an deinem Schwerpunktbereich? Wo siehst du Verbesserungsbedarf?
Simon: Der strafrechtliche Schwerpunkt ist aufgrund seiner gesellschaftlichen Relevanz extrem spannend und bietet gleichzeitig viele Veranstaltung in einer „Nische“ – wann beschäftigt man sich im Studium schon damit, was verurteilte Straftäter nach Verkündung des Strafmaßes erwartet oder wie Menschen überhaupt zu Tätern werden?
Viele nur auf „Stammtischniveau“ geführte Diskussionen über zu milde Urteile oder der Umgang mit jugendlichen Straftätern würden in einem anderen Ton geführt werden, wenn man sich vertiefter mit dieser Materie auseinandersetzen würde. Die Vorlesungen zum Völkerstrafrecht stellen gleichzeitig politische Bezüge her. Die Kehrseite der Medaille sehe ich im fehlenden Praxisbezug, Praktiker sollten verstärkt in die Vorlesungen und Seminare eingebunden werden: Es mag sicherlich hilfreich sein, alle Theorien zum Erlaubnistatbestandsirrtum zum x-ten Mal durchzukauen, doch was nützt das beste Theoriewissen, wenn man nicht weiß, wie die Praxis damit umgeht?
Für die Klausur ist dieses Theoriewissen sicherlich unschätzbar, doch wie würde ein Richter in einem solchen Fall entscheiden? Durch Besuche zum Beispiel in Strafvollzugsanstalten oder bei Pharmakonzernen ließe sich nachvollziehen, warum und wofür das strafrechtliche System mit seinen Strafen und Kontrollen überhaupt existiert.
Iurratio: Vielen Dank für diesen Einblick in deinen Schwerpunktbereich!
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