In Nordrhein-Westfalen gibt es den OLG-Bezirk Düsseldorf mit den Landgerichten Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Gladbach und Wuppertal, den OLG-Bezirk Hamm mit den Landgerichten Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen und den OLG-Bezirk Köln mit den Landgerichten Aachen, Bonn und Köln.
Bewerbungen sind an die Oberlandesgerichte Köln, Düsseldorf oder Hamm.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 4971-0
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm
Heßlerstr. 53
59065 Hamm
Tel.: 02381 / 272-0
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Tel.: 0221 / 7711-0
Bewerbungsunterlagen und Merkblätter findet ihr hier für das OLG Düsseldorf, das OLG Köln und das OLG Hamm.
- 5 Monate: Zivilrechtsstation
- 3 Monate: Strafrechtsstation
- 3 Monate: Verwaltungsstation
- 9 Monate: Anwaltsstation
Hier findest du eine Liste mit den besten Arbeitgebern in Westdeutschland, Düsseldorf und Köln.
- im 21. Monat: 2. Staatsexamen
- 3 Monate: Wahlstation
In NRW werden im zweiten Staatsexamen 8 Klausuren geschrieben (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Zugelassene Kommentare sind Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer sowie Baumbach/Hopt). Die mündliche Prüfung erfolgt nach der Wahlstation.
Ein Verbesserungsversuch ist in NRW möglich. Die Kosten betragen 600 €.
Die Unterhaltsbeihilfe beträgt 1.275,17 € brutto. Zusätzlich wird auch ein Familienzuschlag gezahlt (voller Ehegattenanteil 134,34€, 117,00€ je Kind, 359,98€ ab dem dritten Kind). Nähere Informationen dazu und zur Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit findet ihr hier.
Referendare dürfen in der Zivil- (2 Monate), Straf-, Verwaltungs- (jeweils 3 Monate) und Anwaltsstation (bis zu 6 Monate) ins Ausland. Auch die Wahlstation kann im Ausland verbracht werden und wird bei der achtmonatigen Höchstgrenze für Auslandsausbildungen nicht mitgezählt.
Ein Studium in Speyer kann auf die Verwaltungs- oder Wahlstation angerechnet werden.
Hier findest du einen Erfahrungsbericht zur Hochschule Speyer.
Referendarinnen und Referendare erhalten Erholungsurlaub entsprechend der Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern- und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein Westfalen (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW) in der jeweils geltenden Fassung. Erholungsurlaub kann für folgende Zeiten nicht erteilt werden:
– während der ersten drei Ausbildungsmonate,
– während der Einführungslehrgänge,
– während der Zeit der Fertigung der Aufsichtsarbeiten gemäß §§ 51 Abs. 1, 53 JAG NRW. Weitere Informationen findet ihr hier.