Machen die sog. Schwerpunktbereiche bald nur noch 20 statt 30 % der Examensnote aus?
Dass das Jurastudium in seinen Ausprägungen noch optimierungsfähig ist, das würde so mancher Studierender in Deutschland unterschreiben. Selbst wenn der juristische Abschluss an einer deutschen Fakultät international sehr anerkannt ist, gibt es einige Baustellen, an denen gearbeitet wird.
Zu erwähnen ist hier vor Allem die Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Das Examen in Bayern beispielsweise gilt als schwieriger und damit wertiger als der Abschluss aus anderen Bundesländern.
Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF) hat es sich zur Aufgabe gemacht, sich für eine nationale Vergleichbarkeit der Studiengänge einzusetzen.
Wichtig ist dem Verband nach der Beschlusslage der Tagung in Kiel im Mai 2015 dass das breit gefächerte Angebot erhalten bleibt. Außerdem setzt er sich dafür ein, dass ein Dreiklang aus schriftlicher Prüfung, mündlicher Prüfung und Seminararbeit besteht, der die individuellen Stärken der Studierenden in gleicher Weise abbildet.
Die Prüfungsmodalitäten der einzelnen Fakultäten sollten nicht zu sehr voneinander abweichen. Wichtigster Punkt im Angesicht der aktuellen Entwicklungen ist aber, dass der Schwerpunktbereich weiterhin in die Note der Ersten Juristischen Prüfung einfließen soll.
Die Beschlussfassung ist absichtlich weit gefasst, um individuelle Vorteile einzelner juristischer Fakultäten nicht zu beschneiden, es gilt als Orientierungsposition, an welcher der Vorstand sein Arbeiten ausrichten kann.
Die Ausgestaltung der Ersten Juristischen Staatsprüfung obliegt den Bundesländern, was die Abweichungen in den Prüfungsmodalitäten erklärt. Der Schwerpunktbereich allerdings ist Bundessache.
In der Ausbildungspolitik werden aktuell zwei brisante Änderungen diskutiert, welche sich immens auf unser Studium und auch auf unsere Abschlussnoten auswirken könnten.
Die erste Änderung: Gewichtung des Schwerpunktbereich
Es wird diskutiert, dass die Schwerpunktbereichsnoten nur noch zu 20 % statt wie bisher zu 30 % in die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung einfließen sollen. Gleichzeitig soll die Anzahl der Semesterwochenstunden auf 10 bis 14 (aktuell 16) sinken. Ein Bundesland möchte den Schwerpunktbereich sogar komplett abschaffen.
Die Begründung:
Der Vorschlag wird mit der hohen Prüfungsbelastung und den großen Unterschieden zwischen den Hochschulen begründet.
Die zweite Änderung:
Es sollen außerdem nur noch maximal drei Prüfungen in die Note des Schwerpunktbereichs einfließen, eine dieser Prüfungen soll schriftlicher Art sein. Die geplanten Änderungen haben einen starken Einfluss auf die Gestaltung und vor Allem die Gewichtung des universitären Schwerpunktbereichs.
Während die zweite Änderung vom Bundesverband weitestgehend begrüßt wird, da sie eine nationale Vergleichbarkeit der Schwerpunktbereiche erleichtert, wird die geplante Entwertung des Schwerpunktbereichs mit großer Sorge betrachtet.
Der BRF hatte sich 2015 in Kiel für eine Erhaltung des Schwerpunktbereiches in seiner Gewichtung ausgesprochen und sieht diese nun als gefährdet an. Er hat darum eine Aufforderung an alle Gremienvertreter in Deutschland geschickt, sich in den universitätseigenen Gremien für einen Erhalt der bisherigen Gewichtung auszusprechen.
Die Geschichte des Schwerpunktbereichs:
Seit der Reform der Juristenausbildung im Jahr 2002 (Inkrafttreten zum 01.07.2003) ist der Schwerpunktbereich nach § 5 Abs. 1 2. HS DriG Teil der Ersten Prüfung und fließt nach Abs. 2 S. 4 zu dreißig Prozent in die Gesamtnote ein.
Die Änderung war eine Reaktion auf die immer lauter werdende Kritik, die juristische Ausbildung in Deutschland sei zu wenig international, interdisziplinär und zu wenig (vertrags-)gestaltend ausgerichtet.