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Generationenwechsel in Thüringen – das Land braucht junge Richter

Um Richter zu werden, muss man in Deutschland einen langen Bildungsweg zurücklegen. Gleichzeitig waren die Aussichten einen der attraktiven Jobs zu erhalten nicht zuletzt aufgrund der geringen Plätze lange Zeit äußerst schlecht. Die gute Nachricht: das Land Thüringen hat Nachwuchsschwierigkeiten
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Gute Jobaussichten für Nachwuchsjuristen als Richter in Thüringen - das Land hat Nachwuchsschwierigkeiten

Generationenwechsel in Thüringen – das Land braucht junge Richter, nur wie sollen diese nach Thüringen gelockt werden?

Dass man bei dem Eintritt ins Richteramt meist nicht mehr 20 ist, erklärt sich von selbst. Rein rechnerisch ist ein Eintritt ins Richteramt aber schon mit Mitte 20 möglich. In der Praxis wie auch in dem in der Bevölkerung verankerten Berufsbild sind junge Richter weniger vertreten.

In Thüringen gibt es aktuell 607 Richter (inklusive denen an Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten), 270 davon sind im Alter von 51 bis 55 Jahren, 120 zwischen 56 und 60 und 53 davon älter als 60.
Es sind also knapp drei Viertel der Richter im Freistaat über 50 Jahre alt.
Das hat zur Folge, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre jeder vierte Richter in den Ruhestand geht.
Richter mit unter 30 Jahren? Wie bereits erwähnt ist das möglich. In Thüringen gibt es allerdings nur sieben Richter in dieser Altersklasse. Stefan Kaufmann, Präsident des OLG in Jena sagt: „Es müssen mehr junge Richter eingestellt werden.“

Das Land Thüringen hat Nachwuchsschwierigkeiten

Das Land hat Nachwuchsschwierigkeiten.
In Thüringen wird das Jurastudium mit Ausrichtung auf die erste Staatsprüfung nur an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena angeboten.
Zwar gibt es auch in Erfurt und Ilmenau juristische Lehrstühle, hier geht es aber nicht um eine Vorbereitung auf eine spätere Karriere im juristischen Bereich oder gar den Vorbereitungsdienst.
Eine Bindung der Absolventen aus Jena fällt dem Land schwer, auch das Anwerben von potentiellen Referendaren aus anderen Bundesländern funktioniert nur bedingt.
Schließlich wurde den Thüringer Referendaren als Letztes in ganz Deutschland nun auch der Beamtenstatus genommen.

Durch Inkrafttreten des „Thüringer Gesetzes zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst“wurden den Referendaren gleichzeitig auch viele Zulagen gestrichen.
Thüringen ist nun als Land, in dem man seine Referendarszeit ableisten möchte, als Land, in dem man sich anschließend entscheidet, Richter zu werden, weniger attraktiv geworden.
Dies wird die Nachwuchsschwierigkeiten möglicherweise weiter verstärken. Ein Konzept, wie Nachwuchsjuristen als Richter bzw. Richterin nach Thüringen gelockt werden sollen, ist nicht erkennbar und lässt für die Zukunft der Richterschaft in diesem Bundesland schlimmes befürchten. Wie der (zukünftige) Bedarf an jungen Richterinnen und Richtern gemeistert werden soll, bleibt fraglich – keine guten Aussichten für das Land Thüringen.

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