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Jura-FAQ: Staatsexamen, Referendariat, LL.M. und Promotion

Eure Fragen, unsere Antworten!

Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Fragen rund um das erste und zweite Staatsexamen, das Referendariat, den LL.M. und die juristische Promotion zusammengetragen. Hinweis: Wir verwenden bei geschlechtsspezifischen Wörtern das generische Maskulinum; es sind alle Geschlechter gemeint.

Ist eure Fragen offen geblieben? Dann schreibt uns gerne eine E-Mail mit eurer Frage an redaktion@iurratio.de und wir werden versuchen, eine Antwort für euch zu finden.

Die Klausuren im 1. Staatsexamen

Was ist der Freiversuch/ Freischuss?

Nimmt ein Prüfling nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium bis zu einem vom jeweiligen Bundesland bestimmten Zeitpunkt an der Staatsprüfung teil und besteht er die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht unternommen. Er hat somit drei, statt der regulären zwei Versuche, muss sich dafür aber auch frühzeitig der Examensprüfung unterziehen.

Der Freiversuch wird nur einmal gewährt. Wenn ihr im Freischuss durchfallt, bekommt ihr wie diejenigen, die den Freischuss nicht wahrnehmen, zweimal die Chance, euer Examen zu bestehen. Jedes Bundesland gewährt Jurastudierenden die Möglichkeit des Freiversuchs. Hier haben wir für euch gesammelt, bis wann man sich in den einzelnen Bundesländern zum Examen angemeldet bzw. die Prüfung angetreten haben muss, um unter die Freischussregelung zu fallen.

Wie viele Klausuren schreibt man im 1. Staatsexamen?

Das hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In den meisten sind es 6, manchmal aber auch 7. Hier könnt ihr nachschauen, wie viele es in eurem Bundesland sind.

Wann sind die Klausuren des 1. Staatsexamens?

Die Klausurenmonate für die schriftliche Prüfung im 1. Staatsexamen variieren je nach Bundesland. Hier findet ihr die Termine für die einzelnen Bundesländer auf einen Blick.

Wie werden die Klausuren zueinander gewichtet?

In allen Bundesländern ist jede Klausur gleich viel “wert”. Es ergeben sich lediglich Unterschiede hinsichtlich der Gewichtung der schriftlichen zur mündlichen Prüfung. Die einzelnen Gewichtungen je nach Bundesland findet ihr hier.

Wie werden die Klausuren zur mündlichen Prüfung gewichtet?

Das unterscheidet sich je nach Bundesland. Die einzelnen Gewichtungen findet ihr in dieser Übersicht.

Kann ich einen Verbesserungsversuch schreiben?

Ja, ein Verbesserungsversuch ist grundsätzlich in jedem Bundesland möglich. Voraussetzung ist stets das Bestehen des Examens im ersten Anlauf. In einigen Bundesländern können jedoch nur die, die dabei den Freischuss wahrgenommen haben, die Prüfung zur Notenverbesserung wiederholen. In wieder anderen Bundesländern können hingegen ebenfalls diejenigen, die den regulären ersten Versuch bestanden haben, einen Verbesserungsversuch unternehmen, allerdings nur gegen Enrichtung einer Gebühr. Die Details haben wir hier für jedes Bundesland gesammelt.

Die mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen

Wie läuft die mündliche Prüfung ab?

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag zu einem Fall aus einem der drei Kerngebiete (Straf-, Zivil- oder Öffentliches Recht) sowie einem Prüfungsgespräch zu allen drei, in dem der jeweilige Prüfer für das jeweilige Rechtsgebiet Fragen an die Prüflinge stellt. In der Regel werden für jeden Prüfling im Rahmen des Prüfungsgesprächs pro Rechtsgebiet ca. 10 Minuten eingeplant. Welchem der drei Rechtsgebiete euer Kurzvortrag entstammt, bekommt ihr mit der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt. Am Prüfungstag bekommt ihr dann den Sachverhalt ausgehändigt und habt eine Stunde Zeit, eine Lösung vorzubereiten, die ihr dann im Anschluss in Form des Kurzvortrags der Prüfungskommission vorstellt.

Wie wird die mündliche Prüfung zu den Klausuren gewichtet?

Das unterscheidet sich je nach Bundesland. Die einzelnen Gewichtungen findet ihr hier.

Ist ein Verbesserungsversuch möglich?

Das Ob, Wann und die Kosten des Verbesserungsversuchs haben wir hier für jedes Bundesland gesammelt.

Das juristische Referendariat

Wie und wo bewerbe ich mich fürs Referendariat?

Das hängt vom OLG-Bezirk ab, in dem ihr euch bewerben möchtet. Hier haben wir für euch die Voraussetzungen und Links zu den erforderlichen Unterlagen für alle 16 Bundesländer gesammelt.

Wie läuft das Referendariat ab? Wie lange dauern die Stationen?

Eine detaillierte Übersicht über den Ablauf des Referendariats in den einzelnen Bundesländern findet ihr hier.

Wie viele Arbeitsgemeinschaften habe ich im Referendariat und in welchem zeitlichen Umfang?

In jedem Bundesland wird die Ausbildung im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes von Arbeitsgemeinschaften begleitet, die der Erlangung, Vertiefung und Wiederholung des (prüfungs-)relevanten Wissens dienen sollen. Oftmals beginnen die Stationen mit einem Einführungslehrgang, in dem ihr das Grobgerüst dessen, was euch inhaltlich in den nächsten Monaten erwartet, aufgezeigt bekommt. Danach schließt sich die eigentliche AG an. Die genauere Ausgestaltung ist je nach Bundesland unterschiedlich. Bis zur Ablegung der schriftlichen Prüfungen sind die AGs jedenfalls stets fester Bestandteil der Ausbildung. Nur wenn es Richtung Wahlstation geht, hängt es vom Bundesland ab, ob noch eine AG etwa in Form einer Aktenvortrags-AG angeboten wird. Eine Übersicht nach Bundesland findet ihr hier.

Wie bereite ich mich auf das Referendariat vor?

Tipps und Anregungen für die Planung und Vorbereitung aufs Referendariats findet ihr hier.

Wie bewerbe ich mich für die Stationen im Referendariat?

Hier könnt ihr nachlesen, was ihr bei der Bewerbung für die einzelnen Ref-Stationen beachten solltet. An wen ihr die Bewerbung für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst richten müsst, hängt natürlich davon ab, in welchem OLG-Bezirk ihr euer Referendariat absolvieren möchtet. Die richtigen Anschriften haben wir unterteilt nach Bundesland hier für euch gesammelt.

Wie viel verdiene ich im Referendariat?

Im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes bekommt ihr die sog. Unterhaltsbeihilfe. Am meisten bekommen die Referendare in Sachsen mit knapp 1.600 €. Am wenigsten erhalten die Referendare in Niedersachsen mit knapp 1.200 €. Hier findest du die Höhe der Unterhaltsbeihilfe in deinem Bundesland plus die Höhe von Familienzuschlägen und Kindergeld.

Kann ich während des Referendariats einen Nebenjob haben?

In der Regel kann eine Nebentätigkeit während des Referendariats ausgeübt werden. Was deb erlaubten Umfang angeht, kommt es darauf an, ob es sich um eine juristische ​​Tätigkeit handelt. Die Details könnt ihr hier nachlesen.

Wann kann ich im Referendariat ins Ausland gehen?

Das hängt von den Regelungen für die Juristenausbildung des jeweiligen Bundeslandes ab. Wir haben für euch die Vorschriften gewälzt und die Vorgaben, wann und wo man eine Station im Ausland absolvieren kann, für alle 16 Bundesländer hier zusammengefasst.

Wie viel Urlaub habe ich im Referendariat?

Das hängt von den Regelungen für die Juristenausbildung des jeweiligen Bundeslandes ab. Wir haben für euch die Vorschriften gewälzt und die Vorgaben, wann und wie lange man im Referendariat Urlaub nehmen kann, für alle 16 Bundesländer hier zusammengefasst.

Die Klausuren im 2. Staatsexamen

Wie viele Klausuren schreibt man im 2. Staatsexamen?

In der Regel schreibt man 8 Klausuren. Ausnahmen stellen die Bundesländer Bayern (9 Klausuren) sowie Berlin, Brandenburg und das Saarland (7 Klausuren) dar. Wie sich die Klausuren nach den einzelnen Rechtsgebieten in den Bundesländern jeweils zusammensetzen, könnt ihr hier nachlesen.

Wann sind die Klausuren des 2. Staatsexamens?

Die Klausurenmonate für die schriftliche Prüfung im 2. Staatsexamen variieren je nach Bundesland. Hier findet ihr die Termine für die einzelnen Bundesländer auf einen Blick.

Wie werden die Klausuren zueinander gewichtet?

In allen Bundesländern ist jede Klausur gleich viel “wert”. Es ergeben sich lediglich Unterschiede hinsichtlich der Gewichtung der schriftlichen zur mündlichen Prüfung. Die einzelnen Gewichtungen je nach Bundesland findet ihr hier.

Wie werden die Klausuren zur mündlichen Prüfung gewichtet?

Das unterscheidet sich je nach Bundesland. Die einzelnen Gewichtungen findet ihr hier in einer Übersicht.

Kann ich einen Verbesserungsversuch schreiben?

Ein Verbesserungsversuch im 2. Staatsexamen ist in allen Bundesländern möglich, kostet aber. Die Kosten variieren je nach Bundesland und belaufen sich auf 400 € bis 800 €. Wie teuer der Verbesserungsversuch in welchem Bundesland ist sowie die notwendigen Voraussetzungen und Formulare findet ihr hier.

Die mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen

Wann ist die mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen?

Soweit ihr den schriftlichen Teil des 2. Staatsexamens bestanden habt, werdet ihr im Anschluss an die Wahlstation zur mündlichen Prüfung geladen. Diese findet damit in der Regel im 25. Ausbildungsmonat statt.

Wie läuft die mündliche Prüfung ab?

Die mündliche Prüfung des 2. Staatsexamens besteht in den meisten Bundesländern aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch zu den drei Kerngebieten bzw. bspw. in Bayern auch zum Arbeitsrecht. Welche Gebiete in welcher Form geprüft werden, könnt ihr hier auf der Seite des jeweiligen Bundeslandes nachlesen.

Wie wird die mündliche Prüfung zu den Klausuren gewichtet?

Das unterscheidet sich je nach Bundesland. Die einzelnen Gewichtungen findet ihr hier in dieser Überischt.

Ist ein Verbesserungsversuch möglich?

Die Wiederholung eines einzelnen Teils des Examens – also entweder nur der Klausuren oder nur der mündlichen Prüfung – ist nicht möglich. Ein Verbesserungsversuch des gesamten 2. Staatsexamen ist in allen Bundesländern möglich, kostet aber. Die Kosten variieren je nach Bundesland und belaufen sich auf 400 € bis 800 €. Wie teuer der Verbesserungsversuch in welchem Bundesland ist sowie die notwendigen Voraussetzungen und Formulare findet ihr hier.

Der Master of Laws (LL.M.)

Die Abkürzung LL.M. steht für das lateinische Wort „Legum Magister“ und die englische Form „Master of Laws“. Der LL.M. ist ein Aufbaustudium und bei Nachwuchsjuristen für ihre Zeit nach dem ersten oder zweiten Staatsexamen beliebt. Die Erlangung des LL.M.-Titels ist keine Voraussetzung, um Volljurist zu werden, sondern eine Zusatzqualifikation. Hier könnt ihr euch über einige inländische LL.M.-Programme informieren.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen LL.M. machen zu können?

Die Voraussetzungen hängen von der jeweiligen Universität ab, an der ihr das Masterprogramm absolvieren möchtet. Oftmals ist die Note, mit der ihr das erste oder zweite Staatsexamen oder euren Bachelor abgeschlossen habt von Relevanz. So geben manche Universitäten z.B. vor, dass die Prüfungen mindestens mit der Note “Befriedigend” abgeschlossen wurden. Falls ihr den LL.M. im Ausland absolvieren möchtet, ist in der Regel zudem ein Nachweis über eure Sprachkenntnisse erforderlich, z.B. durch das Erreichen einer bestimmten Punktzahl in einem Fremdsprachentest wie dem TOEFL oder IELTS.

Wo kann ich einen LL.M. machen?

LL.M.-Programme gibt es sowohl in Deutschland als auch im Ausland, wobei vor allem die Nachfrage nach englischsprachigen LL.M.-Programmen sehr hoch ist. Besonders beliebt sind die USA, Großbritannien und Australien. Vorteile eines LL.M. im Ausland sind zum einen der Erwerb von Sprachkenntnissen, vor allem auf dem Terrain des juristischen Fachjargons, sowie das Vertiefen von Wissen in neuen Rechtsordnungen, was einem besonders bei einer angestrebten internationalen Tätigkeit behilflich sein wird.

Wie finanziere ich den LL.M.?

Ein LL.M. kann sehr kostenintensiv sein. Allein die Studienkosten belaufen sich häufig auf mehrere tausend Euro. Spitzenreiter sind die USA mit Studiengebühren von bis zu 60.000 €. Hinzu kommen noch die Lebenshaltungskosten und bei ausländischen Programmen ggf. Sprachtestkosten sowie die Kosten für Visa und Flüge.

Ihr habt mehrere Möglichkeiten, den LL.M. zu finanzieren: Wenn ihr keinen persönlichen Sponsor habt, der euch euren LL.M. finanziert, könntet ihr z.B. frühzeitig anfangen, ein nettes Sümmchen anzusparen und den LL.M. aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Die schlechte Nachricht: Wollt ihr euren LL.M. z.B. in den USA machen, wird das wohl eine ganze Weile dauern, bis ihr das nötige Kleingeld beisammen habt.

Die gute Nachricht: Es gibt viele Stipendien, die einen finanziell unterstützen. Auch wenn ein Vollstipendium selbst bei Spitzennoten tendenziell schwieriger zu erlangen sein dürfte, stellt auf jeden Fall ein Teilstipendium eine sehr gute Option dar. Sehr bekannte Stipendienangebote hat der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Bzgl. der Stipendien gilt: Keine Scheu vor der Bewerbung! Versucht es einfach und schaut, was dabei herumkommt.

Ansonst käme z.B. noch die Aufnahme eines Bildungskredits in Betracht. Außerdem gibt es LL.M.-Programme, die berufsbegleitend in Teilzeit absolviert werden können. Bei solchen könntet ihr eure Zusatzqualifikation also durch euer regelmäßiges Einkommen finanzieren. Zudem bieten manche Kanzleien ihren Anwälten zusätzlich finanzielle Unterstützungen bei Weiterbildungen wie dem LL.M. an.

Wie lange dauert der LL.M.?

Ein LL.M. dauert in der Regel zwei bis vier Semester, abhängig vom Studienort. Relevant ist außerdem, ob man das Studium in Teil- oder Vollzeit absolviert. Das Studium beginnt meist im Herbst, manche Universitäten bieten aber auch einen Einstieg im Frühjahr an.

Wann sollte ich den LL.M machen?

Nach dem ersten Staatsexamen

Der LL.M. kann entweder nach dem ersten oder zweiten Staatsexamen begonnen werden. Viele entscheiden sich bereits nach dem ersten Staatsexamen dazu, den LL.M. zu absolvieren, um die teilweise langen Wartezeiten zwischen Examen und Referendariat sinnvoll zu nutzen. Wieder andere möchten nach der anstrengenden Zeit der Examensvorbereitung auch einfach erst einmal etwas Abwechslung und eine Weile im Ausland verbringen. Den LL.M. bereits nach dem ersten Examen anzugehen, wird auch den Vorteil bringen, bei Bewerbungen für die Stationen im Referendariat positiv aufzufallen.

Nach dem zweiten Staatsexamen

Den Master of Law nach dem zweiten Examen in Angriff zu nehmen, hat aber auch seine Vorteile. Zum einen werden eure Kenntnisse des materiellen Rechts direkt nach dem ersten Examen präsenter und damit nützlich sein im Hinblick auf das Referendariat und das zweite Examen. Ansonsten kann es sein, dass ihr nach der “Lernpause”, die entsteht, wenn ihr den LL.M. direkt nach dem ersten Examen macht und danach erst ins Referendariat geht, euch das Wissen mühselig wieder ins Gedächtnis rufen müsst. Hinzu kommt, dass ihr im Referendariat die Möglichkeit habt, euch verschiedene Gebiete anzuschauen und herauszufinden, in welchem Bereich ihr euch spezialisieren wollt, sodass ihr dann im Anschluss ans Referendariat genau wisst, welches Masterprogramm für euch das Richtige ist. Außerdem hättet ihr etwas mehr Zeit, die nötige Summe für den Master anzusparen.

Lohnt es sich, einen LL.M. zu machen?

Zwar ist ein LL.M. in Deutschland keine Voraussetzung, um Volljurist zu werden. Dennoch ist diese Zusatzqualifikation in vielerlei Hinsicht nützlich. Durch ein LL.M.-Studium erlangt man vertiefte Kenntnisse in einem speziellen Bereich, was sich in der Praxis als sehr hilfreich erweisen wird. Diese spezifische, vertiefte Arbeit in einem Rechtsgebiet ist anders als die im Rahmen des Jurastudiums, wo es vor allem darum geht, die Grundzüge verschiedener Rechtsgebiete zu erlernen. Wenn ihr also wisst, in welche Richtung es für euch fachlich später einmal gehen soll, könnt ihr euch hiermit schon frühzeitig für euer späteres Berufsleben qualifizieren,

Absolviert ihr den LL.M. im Ausland lernt ihr außerdem neue Rechtsordnungen und den juristischen Fachjargon einer anderen Sprache kennen, was euch besonders bei einer angestrebten internationalen Tätigkeit hilft und bei Arbeitgebern gern gesehen ist. Außerdem schlägt sich eine Zusatzqualifikation meist auch im Gehalt wieder. Nicht zuletzt ist natürlich auch die persönliche Bereicherung durch die Zeit im Ausland und das Kennenlernen anderer Kulturen zu nennen.

Was sind die Vorteile eines LL.M. im Gegensatz zur juristischen Promotion?

Ein LL.M. ist deutlich weniger zeitintensiv als eine Promotion. Während der LL.M. in der Regel in ein bis zwei Jahren zu schaffen ist, dauert eine Promotion gut und gerne drei bis vier Jahre. Außerdem ist die Eintrittskarte zur Promotion in der Regel ein Prädikatsexamen. Für viele LL.M.-Programme reicht hingegen ein “Befriedigend” im Examen. Beide Titel verbessern eure Berufschancen und Gehälter. Der Doktortitel ist aber vor allem für denjenigen eine unerlässliche Voraussetzung, der eine Karriere in der Wissenschaft anstrebt. Sollte euer Fokus daher nicht auf einer wissenschaftlichen Laufbahn liegen, bietet sich das zeitfreundlichere Masterprogramm in Verbindung mit einem spannenden Auslandsaufenthalt besonders an.

Die juristische Promotion

Wie lange dauert eine juristische Promotion?

Hier gilt die klassische Juristenantwort: Es kommt darauf an. Eine Dissertation ist ein umfangreiches Unterfangen und dauert zwischen 1,5 – 4 Jahre, wobei man mit 1,5 Jahren eher zu den Sportlichen zählt; im Durchschnitt sind wohl 2,5-3 Jahre realistisch. Literaturrecherche, die Auswertung der sowohl gewonnenen als auch selbst erarbeiteten Erkenntnisse sind zeitintensiv.

Es hängt von jedem individuell und weiteren Faktoren ab, z.B. wie lange es dauert, einen Betreuer oder ein Thema zu finden oder in welchem Maß man beruflich eingebunden ist und dementsprechend weniger Zeit pro Woche für die Promotion zur Verfügung hat etc.

Wann sollte ich promovieren?

Das hängt von jedem individuell ab. Ihr könnt entweder bereits nach dem ersten Staatsexamen promovieren oder aber auch erst nach dem zweiten. Beides hat seine Vor- und Nachteile. So könnte es z.B. von Vorteil sein, direkt im Anschluss an das Studium ins Referendariat zu starten, da dann der ganze Stoff des 1. Examens noch präsent im Kopf ist und ihr nicht Gefahr lauft, es in den 2-3 Jahren der Promotion in einem speziellen Bereich zu vergessen. Andererseits könnte es aber auch z.B. sein, dass ihr nach dem 2. Staatsexamen nun endlich genug von der juristischen Ausbildung habt und mit beiden Beinen im Berufsleben stehen wollt, sodass eine Promotion dann doch nicht mehr so attraktiv erscheint wie das vielleicht ein paar Jahre zuvor der Fall war. Hier sei aber erwähnt, dass ihr mit dem passenden Arbeitgeber natürlich auch berufsbegleitend promovieren könnt. Viele Kanzleien unterstützen ihre Associates bei dem Erwerb des Doktortitels in zeitlicher und/oder finanzieller Hinsicht. Letztendlich ist es eine Entscheidung, die jeder für sich unter Berücksichtigung der für ihn wesentlichen Faktoren ganz individuell abwägen sollte. Den einen richtigen oder falschen Weg gibt es hier wie in so vielen anderen Dingen nicht.

Wie finanziere ich eine Promotion?

Hier gibt es verschiedene Wege. Promoviert ihr als Externe, könnt ihr parallel z.B. als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei, einem Ministerium oder bei einer Redaktion arbeiten. Hier habt ihr freie Wahl. Jedoch ist zu beachten, dass die Arbeit ausreichend Zeit zur Bearbeitung der Dissertation lässt.

Oder ihr arbeitet ohnehin als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl eures Doktorvaters. Natürlich könnt ihr euch auch für ein Stipendium bewerben. Hierzu sei jedoch gesagt, dass Stipendien oft keine Erwerbstätigkeit zulassen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um promovieren zu können?

Hierfür lohnt sich ein Blick in die Promotionsordnung der Universität, an der ihr promovieren möchtet. Die häufigste Voraussetzungen wird der Abschluss der Ersten juristischen Prüfung mit 9,00 Punkten aufwärts sein. Hinzu kommen teilweise Anforderungen wie eine Mindeststudienzeit von 2 Semestern an der gewünschten Universität oder Absolvieren eines Kolloquiums für Doktoranden.

Es gibt aber auch Ausnahmen von den grundsätzlichen Erfordernissen wie z.B. Regelungen, wonach ebenfalls zur Promotion zugelassen werden kann, wer in der Ersten juristischen Prüfung ein “Befriedigend” erreicht, dafür aber sein Schwerpunktseminar mit einem “Gut” abgeschlossen hat. Wie gesagt sind diese und ähnliche Ausnahmen von Promotionsordnung zu Promotionsordnung unterschiedlich und wenn ihr euch für eine bestimmte Universität interessiert, kommt ihr nicht drum herum, euch die einschlägigen Vorgaben durchzulesen.

Auch kann man zum Teil als Absolvent bestimmter Masterstudiengänge an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät promovieren. Dies ist aber auch wiederum an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.

Muss ich am Lehrstuhl arbeiten, wenn ich promoviere?

Nein, das musst du nicht. Es hat zwar durchaus seine Vorteile, am Lehrstuhl eures Doktorvaters als Wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten. Ihr könnt aber auch als Externe bei einem Professor promovieren und parallel bei einer Kanzlei o.Ä. tätig sein. Hier sei allerdings erwähnt, dass nicht alle Professoren externe Doktoranden akzeptieren, sondern nur solche annehmen, die zugleich eine WissMit-Stelle an ihrem Lehrstuhl besetzen.

Wie finde ich einen Doktorvater?

Arbeitet ihr bereits als Studentische Hilfskraft oder als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für einen Professor am Lehrstuhl und wollt bei ihm und in seinem Forschungsbereich promovieren, verkürzt sich die Suche nach einem Doktorvater natürlich.

Falls dem aber nicht so ist, solltet ihr euch zunächst Gedanken machen, in welchem Rechtsgebiet, mit welcher (ungefähren) Themenrichtung und ob ihr als Externe oder Interne promovieren möchtet. Ihr könnt an eurer Wunschuniversiät oder generell – wenn euch die Universität an sich nicht so wichtig ist – nach einem Professor suchen, der in diesem Bereich forscht. Wollt ihr als Interne promovieren, haltet ihr nach Stellenausschreibungen für eine offene WissMit- und Doktorandenstelle Ausschau. Möchtet ihr hingegen als Externe promovieren, könnt ihr auf der Website des Lehrstuhls nach Infos suchen, die die Annahme von Doktoranden betrifft. Findet ihr dort nichts, lohnt es sich aber auf jeden Fall, sich einfach initiativ zu bewerben – mehr als “Nein” sagen kann er nicht!

Nimmt er euch als Doktorand an, unterschreibt ihr beide eine Betreuungsvereinbarung, die ihr an den meisten Unis dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren beilegen müsst.

Wie bewerbe ich mich? Muss ich bei der Bewerbung schon ein Thema haben?

Auch hierzu findet ihr meist Infos auf der Website seines Lehrstuhls. Ihr bewerbt euch grds. so, wie auf jede andere Stelle und legt im Anschreiben da, was eure Motivation ist etc. Es gelten die üblichen Erfordernisse wie z.B. das Einreichen des Lebenslaufs und der Zeugnisse. Teilweise reicht es aus, wenn ihr dem Professor eurer Wahl euer Dissertationsinteresse bekundet und er gibt dann ein Thema vor. Andere haben einen Pool an Themen, aus dem ihr wählen könnt. Wieder anderen ist es wichtig, dass ihr einen konkreten, durchdachten Vorschlag macht, wenn ihr euch bewerbt und bei einigen ist ein bereits ausgearbeitetes Exposé gefordert. Hier gilt wiederum: Es hängt vom jeweiligen Professor ab.

Wie läuft so eine Promotion ab?

(Hinweis: Die hier dargestellte zeitliche Reihenfolge ist beispielhaft zusammengefasst und kann variieren, abhängig von eurer Vereinbarung mit eurem Doktorvater und den Vorgaben der Universität.)

Wenn ihr einen Doktorvater und ein Dissertationsthema gefunden habt, stellt ihr den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren beim Dekanat. Liegen die Zulassungsvoraussetzungen vor, erhaltet ihr einen Bescheid über die Annahme als Doktorand. Im Anschluss könnt bzw. müsst ihr euch als Promotionsstudent immatrikulieren – auch das hängt von den Vorgaben der jeweiligen Universität ab.

Üblicherweise verfasst ihr dann über die nächsten Monate ein Exposé, das die wesentlichen Grundsteine eures Dissertationsvorhabens enthält und in der Regel um die 20 Seiten umfasst. Dem schließt sich das Verfassen der Dissertation selbst an. Habt ihr sie fertig gestellt, wird das Prüfungsverfahren eröffnet, in dessen Rahmen eure Arbeit von zwei Korrektoren begutachtet wird (Erstgutachter ist in der Regel euer Doktorvater). Ist das auch erledigt, folgt die Verteidigung. Nachdem ihr diese erfolgreich absolviert habt, wird eure Dissertation veröffentlicht. In der Regel seid ihr verpflichtet, eurer Universität ein paar Exemplare kostenlos für ihre Bibliothek zur Verfügung zu stellen.

Wie läuft die Prüfung am Ende der Promotion ab?

Nachdem ihr eure Dissertation eingereicht habt und sie korrigiert wurde, schließt sich eine Prüfung vor einer Kommission an. Je nach Promotionsordnung ist diese als Disputatio, Colloquium oder Rigorosum ausgestaltet, wobei letzteres eher seltener vorkommt. Teilweise kann der Doktorand selber wählen, welcher dieser Prüfungsformen er sich unterziehen möchte.

Die Disputatio ist die Verteidigung der eigenen Arbeit. Dort stellt ihr zunächst die Grundlagen, Erkenntnisse und Bedeutung eurer Dissertation vor. Im Anschluss müsst ihr diese vor den Fragen der Kommission verteidigen können und zeigen, dass ihr euch auf dem Fachgebiet eurer Arbeit bestens auskennt und ihre Inhalte selbständig erarbeitet und verfasst habt.

Beim Promotionskolloquium stellt ihr ebenfalls zunächst eure Arbeit vor, woran sich ein Austausch über euer Dissertationsthema mit der Prüfungskommission anschließt. Zuletzt folgt dann eine Diskussion über ein anderes, beliebiges Thema, das nichts mit eurem Dissertationsthema zu tun hat und ggf. bereits vor der Prüfung festgelegt wird, sodass ihr euch etwas darauf vorbereiten könnt.

Das Rigorosum umfasst eine umfangreiche mündliche Prüfung wie man sie aus dem 1. oder 2. Staatsexamen kennt. Prüfungsinhalte sind hier neben eurer Dissertation zusätzlich weitere Rechtsbereiche aus dem Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht.