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Legal Tech – Vorstellung des derzeitigen Standes – Eine Auswahl an Pioniersarbeit

Dies ist Teil 3 der vierteiligen Artikelreihe "Legal Tech - Die juristische Tätigkeit von Morgen".
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Vorstellung des derzeitigen Standes- Eine Auswahl an Pioniersarbeit

Akquise gleichartiger Massenmandate und (teil-) automatisierte Bearbeitung

Es ist kein neues Geschäftsmodell eine Nische im Markt zu finden oder beispielsweise allgemeines Rechtswissen mit Steuerfachwissen innerhalb einer Sozietät zu kombinieren. Die Steuer fällt zum einen unweigerlich jedes Jahr an und die damit verbundene Tätigkeit kann damit als Grundumsatz in die Jahresbilanz einkalkuliert werden. Zum anderen können viele Beratungen nur allumfassend sein, wenn die komplexen steuerrechtlichen Gesetzesvorgaben Berücksichtigung finden.

Ein eher neuer Trend ist hingegen eine Spezialisierung auf eher simplere, gleichgelagerte Fälle. Hierbei wird trotz größerer Mandatszahlen weniger fachkundiges Personal benötigt. Bezüglich solcher Massenverfahren in der Reisebranche haben sich unter anderem die Start-Ups Flightright.de und Bahn-Buddy.de etabliert. Auf die Prüfung von Haus- und Immobilienkredite haben sich Rechtohnerisiko.de und Bankright.de spezialisiert. Das Verkehrsrecht, als einer der Hauptbetätigungsfelder der Rechtsanwälte könnte zumindest im Bereich der Bußgeldbescheide in Zukunft von Geblitzt.de übernommen werden.

Rechtsunsicherheit besteht darüber hinaus oftmals bei der Kündigung jeglicher Alltagsverträge. Bei Fragen bezüglich der Schriftform, der richtigen Adresse des Vertragspartners und bei allem weiteren gibt Aboalarm.de kostenlose Hilfestellung für verzweifelte Kunden. Rightmart.de prüft unter anderem Hartz4-Bescheide auf deren Richtigkeit. Bemerkenswert ist somit eine Kanalisierung von dem sogenannten Kleinvieh vieler „Wald und Wiesen Anwälten“, die somit mit erheblichen Umsatzeinbußen zu rechnen haben.

Auch die Entwicklungen des Mainzer Start-ups Lexalgo sprengt nahezu jede Vorstellungskraft der konservativen Anwaltschaft. Auf ihrer Webseite findet man folgende Beschreibung: „Automating the law – Lexalgo formalisiert die Arbeit von Experten und modelliert Fach-Know-how. Unsere Software kann juristische und weitere regelbasierte Prüfungen teil-automatisieren und überall dort, wo juristische Sachverhalte bisher mit großem personellem Einsatz erfasst und bearbeitet werden müssen, Komplexität und Aufwand reduzieren.

Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Insbesondere bei häufig auftretenden, ähnlichen Fällen oder bei großen Datenmengen spart der Einsatz von Lexalgo-Modulen Ressourcen und beschleunigt Entscheidungen.“

Das Jungunternehmen möchte Fragen des Rechtssuchenden lösen, bei denen eine Konsultierung eines Anwalts sich aus ökonomischer und zeitlicher Sicht meist nicht lohnen. Somit ist der bisherige Tätigkeitsbereich meist noch auf einfach gelagerte Alltagsstreitigkeiten, wie Verbrauchsgüterkauf im Internet, Bußgeldbescheide oder ähnliches beschränkt. Unzweifelhaft eine enorme Disruption des Rechtsmarktes.

Rechtsdialog mit einem Hochleistungsrechner: IBM Watson, Ross und Co.

Immense Geldsummen werden in sogenannte Legal question answering Systeme investiert, die seit Jahren ins Blickfeld der Programmierer geraten sind und versuchen den Rechtsdialog auf einen Hochleistungsrechner auszulagern. Wer meint es sei Zukunftsmusik, der irrt sich.

Mitte Mai 2017 berichtete lto.de über eine Passauer Rechtsanwaltskanzlei namens RATIS, die durch diese Technik innerhalb der nächsten fünf Jahren zu den big playern gehören will. Die Kanzlei spezialisiert sich, wer hätte es gedacht, auf Fälle mit hohem Aufkommen, wie Flugverspätungen, Kündigungen, Widerrufe u.s.w., die eine gut prognostizierbare Erfolgswahrscheinlichkeit aufweisen. Alle anderen Mandate sollen über die zweite eigene Kanzlei Flisek & Galla übernommen werden.

Das alles wird durch die Technologie namens Watson des Konzern IBMs möglich sein. Die Anwendung und damit die Komplexität der vom Chatbot lösbaren Fälle werden sich zunehmend erweitern und den Anwalt nach und nach ablösen. Unklarheiten bestehen noch hinsichtlich des Datenschutzes, da der Chatbot bislang über den facebook Messenger mit dem Mandanten kommuniziert.

Des Mandanten Wunsch, sei in Zukunft unser Befehl, sodass Michael Friedmann, der Gründer von 123recht.net und frag-einen-anwalt.de den Hinweis gab, dass der Nutzer unproblematisch auf seinen eigenen Datenschutz verzichten kann. Der Mandant will die vereinfachte Kommunikation über facebook, Whats App und Co. Alles Folgen der fortschreitenden Liberalisierung des Rechtsberufs.

Unbekannt ist meist ebenfalls, dass Ebay über die größte Plattform für Streitbeilegung im Online Markt verfügt. Das Zaubertool heißt Modria, ist seit 2011 auf dem Markt und kann bereits 90 % der Streitigkeiten ohne jegliche menschliche Intervention lösen. Über ein Kontaktformular gibt der Kunde sein Anliegen ein.

Modria verarbeitet in Echtzeit alle Information unter Hinzuziehung der AGB des Unternehmens und präsentiert dem Kunden einen Lösungsvorschlag, ob beispielsweise Rückgabe, Erstattung o.ä. Mittel der Wahl ist. Erst wenn das Resultat des Algorithmus den Kundenwünschen nicht entspricht, muss sich in ca. neun von zehn Fällen ein menschlicher Berater dem Problem annehmen.

Andere Größen der digitalen Branche, wie PayPal besitzen ebenfalls eine solche Software, die auch anderen Unternehmen kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wird. Auch eine deutschsprachige Website namens online-schlichter.de wurde von mehreren Bundesländern für den Online-Shopping Bereich ins Leben gerufen. Hier kristallisiert sich erneut der Trend der Entwicklung: Standardisierte, einfach gelagerte Fälle, ökonomisch sinnvoll zu lösen.

Rechtsrat im unendlichen Internet

In den Bereichen, in denen zurzeit noch keine vollautomatisierte Rechtsberatung möglich ist, drängen sich E-Commerce Plattformen in den Markt. Oftmals wird hier eine schnelle Antwort zugesichert und gegebenenfalls ein Festpreis oder gar ein ganzes Paket für das zugrundeliegende Rechtsproblem angeboten- Scheidungsdokumente, Anwalt und Portokosten alles zum Preis von XY.

In Deutschland werben beispielsweise die E-Commerce Plattformen 123recht.net und frag-einen-anwalt.de mit ständiger Verfügbarkeit eines anwaltlichen Ratschlags. Die Anzeichen einer Degradierung zur Dienstleistungsmassenware werden einem direkt vor Augen geführt. Beim Rechtsrat im Internet schreibt der Rechtssuchende seine Frage entweder in ein Forum, wo innerhalb kürzester Zeit ein meist junger Anwalt im Dilemma steckt den Fall zu lösen oder detaillierte Informationen zu verheimlichen, um ein Mandat zu akquirieren oder der Rechtssuchende greift auf eine reine Vermittlungsplattform zurück.

Der kostenscheue Rechtslaie liest sich hier bereits gefährliches Halbwissen an und versucht den Rechtsstreit möglichst selbstständig zu lösen.

Das Gute an dieser Variante ist, dass sie nicht disruptiv ist, da meist die Mandate nicht ausbleiben, sondern nur zu einem späteren Zeitpunkt eingehen oder sogar Mandate mit geringem Streitwert überhaupt ausgetragen werden. Bemerkenswert ist die damit verbundene Chance von Anwälte sich zu Dumpingpreisen am Markt zu behaupten und somit ihre Akquiseleistung voranzutreiben, da hier Mandate folgen können. Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.

Die Vermittlungsplattformen hingegen listen alle benutzerrelevanten Kriterien auf: Reputation, Fachbereich, ein sympathisches Bild etc. Der Kunde legt meist das Honorar fest. Es werden schließlich vollkommende Transparenz und keine versteckten Kosten gewünscht. Anschließend wird der Rechtsberater mittels Bewertungssystem ähnlich wie bei Ebay bewertet: anonym und hemmungslos.

Automatisierte Dokumentenanalyse

Es würde ferner viel Last von den Schultern junger Anwälte fallen, wenn bei umfangreichen Prüfungen- beispielsweise im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung oder ähnlichem die meterhohen Papierstapel automatisiert durchleuchtet werden würde.

Endlich könnte sich der Nachwuchs auf spannende Themen konzentrieren und müsste nicht seine Zeit bis tief in die Nacht am Schreibtisch verbringen, wo daneben glücklicherweise das frische Hemd für den nächsten Arbeitstag zu finden ist. Aber auch für nahezu jede andere Tätigkeit würde eine solche automatische Dokumentenanalyse das Leben deutlich vereinfachen. Bereits der Zaubergriff Strg+ F und „Copy & Paste“ bringt Erleichterung in jeglichen Lebenslagen.

Stellt man sich vor, dass nicht einmal der Suchbegriff eingeben werden muss, sondern die Software selbstständig erkennt welche relevanten Daten man benötigt. Beim Fitnessstudiovertrag wird die Kündigungsfrist und das loophole, wie man frühzeitig aus dem Vertrag kommt, direkt auf dem Silbertablett serviert und andere AGB werden in Sekunden für den Otto Normalverbraucher ausgewertet und in verständlichem Deutsch präsentiert. Klingt alles nach Science-Fiction? Von wegen!

Das Start-up Leverton oder mittlerweile Grown-up entwickelte eine Software, die Verträge bzw. große Datenmengen analysiert- sogenannte Vertragsabstraktion. Vor allem wird der Algorithmus im Real Estate Sektor genutzt. Demnach muss kein Mensch mehr seine Ressourcen zum Lesen riesiger Papierberge verschwenden, sondern das Programm spuckt die entscheidenden Stellen nach wenigen Sekunden aus:

Quadratmeterzahl, Parteien, Mietzins, Kündigungsfristen der verschiedenen Parteien etc. Bues erkennt darüber hinaus das enorme Potenzial im Rahmen von Unternehmenskäufen und deren damit einhergehende Due Diligence Prüfung. Die Aktenberge müssten nicht mehr von jungen Anwälten auf Herz und Nieren geprüft werden, sondern eine Software kann in einigen Sekunden die bestehenden Verträge begutachten und aufgrund von Bestand und Wertigkeit die Kaufpreisermittlung vornehmen.

Für zusätzliche Umsatzeinbußen wird die automatisierte Erstellung von (Standard-) Dokumenten führen. Kein Anwalt hat sich zwar jemals die Mühe gemacht einen Mietvertrag, Kaufvertrag oder einen Gesellschaftsvertrag oder ähnliches von Grund auf neu zu schreiben und somit immer wieder das Rad neu zu erfinden. Er versuchte ebenfalls seine Arbeit effizienter zu gestalten und passte die Dokumente an die individuellen Bedürfnisse und Besonderheiten seiner Mandanten an.

Allerdings wird man im Internet auf der Suche nach kostenlosen Entwürfen stets fündig werden. Über die Seite des ADAC gibt es Musterkaufverträge für des Deutschen liebsten Gegenstands. Außerdem findet man Mietverträge und Untermietverträge, wo der Rechtssuchende lediglich die Charakteristika in weiße Felder eintragen muss, um mit seinem Vertragspartner einen soliden Vertrag zu schließen. Ebenfalls fündig wird derjenige, der eine Patientenverfügung oder ein Vorschrieb eines Testaments benötigt, um auch am Lebensende die nötige Vorsorge zu treffen.

Das typische Argument „Erbrecht läuft immer, da immer gestorben wird“, wird in Anbetracht solcher Entwicklungen abgeschwächt. Für den Rechtslaien, der eine schnelle und kostenlose ad hoc- Lösung sucht, vollkommen ausreichend.

Darüber hinaus ist seit Jahren eine automatisierte Dokumentenerstellung unter Eingabe einiger Eckdaten von sogenannten Vertragsgeneratoren möglich. Verträge und Rechtsdokumente können unproblematisch unter Smartlaw.de, Agreement24.de und ähnlichen Anbietern erstellt werden. In diesem Feld ist noch eine Menge Entwicklungsbedarf, was durch die große Nachfrage und der utopischen Investitionen der Inkubatoren wohl bald der Vergangenheit angehören wird.

e-Learning

Zudem ist der vereinfachte Zugang zu Rechtsbildung eine unbestreitbare Tatsache. Nicht nur die Online Repetitorien sind schon längst auf den E-Learning Zug aufgesprungen und bieten für einen Bruchteil des Geldes über Online-classrooms, Webinare und via Email einzuschickende Hausaufgaben einen rund um Service für Rechtslernende.

Der Markt an Weiterbildung ist gigantisch. Seit einigen Jahren werden Veranstaltungen der Ivy League universities beispielsweise über coursera für jedermann zur Verfügung gestellt. Das Wissen von Stanford, Columbia, MIT und Co. werden somit für die breite Masse ohne die horrenden Studiumskosten zugänglich.

Wegen mangelnder Kapazitäten der Hochschulen in Folge des doppelten Jahrganges der G8-Reform wurden Vorlesungen auch in Deutschland aufgezeichnet und konnten von Zuhause bequem zu einer studentenfreundlichen Uhrzeit im Nachhinein gestreamt werden.

In Deutschland werden heute unter anderem regelmäßig die legendären Rechtsvorlesungen von Prof. Lorenz an der LMU München aufgezeichnet, archiviert und zur Verfügung gestellt. Jeder fühlt sich dem Olymp des Fachwissens näher und stellt generell das Wissen der Experten in Frage. Das wird zum einen die Bildung an den Universitäten stark verändern und zum anderen Einfluss auf den Fortbildungsmarkt der Unternehmen und Kanzleien haben.

Meiner Meinung nach ist jedoch der Adressatenkreis zumindest eines Online Repetitorium ein anderer als die Teilnehmer der Präsenzkurse. Der analoge Repetitoriumsmarkt gerät zwar unter Druck, dennoch wird er in kommender Zukunft nicht vollständig abgelöst werden. Die Teilnehmer schätzen gerade feste Zeiten, den Austausch mit den Leidensgenossen und die Präsenz eines Entertainers, der stets für die nötige Stimmung sorgt. Die persönliche Kommunikation ist glücklicherweise noch nicht vollständig zu ersetzen. Hierfür sind wir Gott sei Dank noch zu sehr Mensch.

Digitalisierung der Justiz und online dispute resolution

Die Modernisierung trifft auch die Justiz und damit das eher konservative Beamtentum. Der Alltag soll an die neuen und schnelleren Kommunikationsformen angepasst werden. Die Probleme rund um das beA (besonderes elektronische Anwaltspostfach) ist für viele Kanzleien ein Dorn im Auge, zumal die Bundesrechtsanwaltskammer die Kosten auf die regionalen Kammern umlegt, die schließlich den Anwalt zur Kasse bitten. Hinzu kommt die kostenintensive technische Umrüstung, gepaart mit Zeitinvestitionen bzgl. neuer Organisationschritten.

In Großbritannien bestehen bereits seit Ende 2015 Pläne für umfangreiche Reformen der Gerichte in Hinblick auf Online Gerichte, sogenannte online dispute resolutions (ODR). Es wurde vorgeschlagen Rechtsstreitigkeiten unter 25.000 Pfund vor einem Online Gericht zu führen, um Prozesskosten zu sparen. Durch den anstehenden Brexit wird sich der Kosten- und Innovationsdruck der Briten sicherlich erhöhen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Was im Nachbarland diskutiert wird, wird auch bald bei uns Diskussionsthema sein.

Die Frage betrifft nicht das „ob“ eine Veränderung der Justiz in Deutschland zu erwarten ist, sondern eher das „wann“ und „wie“. Werden wir Scheidungen über Skype vollziehen, um uns somit die Anfahrtskosten und das Gezicke der Parteien zu ersparen? Unter welchen Voraussetzung kann bei Verbindungsschwierigkeiten ein Versäumnisurteil ergehen? Wie muss der § 169 GVG für die veränderten Bedürfnisse angepasst werden?

All diese Fragen werden sich mit der Zeit beantworten lassen. Eins ist jedoch klar: Die Innovation der privaten Wirtschaft wird die Justiz mit noch mehr Verfahren als bisher überschwemmen, worauf reagiert werden muss.

Prozessrisikobeurteilung – machine prediction

Als letztes sei noch die Entwicklungen im Rahmen der Prozessrisikobeurteilung angeführt. Hierbei wird eine Datenbank mit allen relevanten Daten der Vergangenheit gefüttert, sodass das Programm mit Wahrscheinlichkeiten, ähnlich wie beim Vaterschaftstests oder Wettervorhersagen den hypothetischen Ausgangs des Falles unter Heranziehung von Parametern, wie Kammer, Richter, Änderungen höchstrichterlicher Rechtsprechung, Fachbereich, Fachkenntnis und Prozesserfahrung des gegnerischen Anwalts u.s.w. prognostizieren kann.

Mittels eines solchen Tools wäre es möglich den passenden Anwalt für die individuelle Rechtsstreitigkeit zu finden und das Prozessrisiko mit höchster Wahrscheinlichkeit vorherzusagen, da im deutschen Rechtsstreit grundsätzlich die unterliegende Partei die Zeche alleine zahlt. Ebenfalls eine enorme Effizienzsteigerung, was schlussendlich Kosten spart und die Einschätzung eines erfahrenen Anwalts nahezu obsolet machen wird.

Legal Tech – Die juristische Tätigkeit von Morgen – Teil 4

Legal Tech – Die juristische Tätigkeit von Morgen – Teil 1

Legal Tech – Die juristische Tätigkeit von Morgen – Teil 2

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