Gründe für eine digitale Veränderung – Warum gerade jetzt?
Wie sich die Rechtsberatung tatsächlich wandeln wird, ist sehr spekulativ und es bleibt nichts weiter übrig als abzuwarten. Allerdings sollen zum einen Gründe für eine Veränderung und zum anderen eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Technik abgebildet werden. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls auf aktuelle Forschungsfelder eingegangen.
Drei wesentliche Gründe für den derzeitigen Umbruch
Für Richard Susskind, einer der führenden Denker auf diesem Gebiet, führt drei wesentliche Gründe an, warum sich dieser Umbruch gerade jetzt vollzieht und sogar im digitalisierten 21. Jahrhundert sogar unaufhaltsam ist:
- Erstens sei breitflächig der Gedanke verbreitet „Mehr für Weniger“ zu erhalten.
- Zweitens sei die zunehmende Liberalisierung der freien Berufe angeführt. Sei es bei den Ärzten, die trotz staatlichen Beschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen mittlerweile bundesweit Filialen eröffnen können oder die Liberalisierung der Werbemaßnahmen innerhalb der Branche, sodass eine zunehmende Ökonomisierung der freien ehrenwerten Berufe nicht mehr von der Hand zu weisen ist.
- Der dritte Hauptgrund ist der Einfluss der Technologie. Betrachtet man die riesigen Datenmengen, die wir mittlerweile täglich, stündlich sogar in einem Sekundenbruchteil produzieren und die Macht, die hinter der Auswertung dieser riesigen Datenmengen steckt, wird schnell klar, dass eine gewisse Goldgräberstimmung herrschen muss und auch herrscht.
Mandantenakquise und -kommunikation über Messengerdienste und Social-Media?
Wer glaubt das soziale Netzwerke und neue Kommunikationsformen nicht den bisher konservativen Markt erobern, der wird sich in der Zukunft schwertun. Ärzte kommunizieren mit ihren Patienten über Whats App und stellen teilweise sogar Ferndiagnosen. Die Mandantenakquise hat sich auf youtube Channels und Internetplattformen ausgeweitet- alles Zeichen für eine noch nie dagewesene rasante Veränderung des Marktes.
Möglicherweise ist eine Weiterentwicklung der bisherigen anwaltlichen Tätigkeit erforderlich
Es stellt sich nun die Frage, ob die anstehenden Veränderung nur eine Weiterentwicklung der bisherigen anwaltlichen Tätigkeit zur Folge hat oder die Technologien sich als disruptiv erweisen und somit den Anwalt langfristig aus beststimmten Tätigkeitsfeldern vollständig verdrängen wird. Berühmte Beispiele für solche disruptiven Innovationen war einerseits die Erfindung der Digitalkamera und der Untergang Kodaks.
Das Traurige hierbei war, dass das Unternehmen von dieser Technologie wusste und hierauf aus Bequemlichkeit, Größenwahn oder Arroganz bewusst nicht reagiert hat. Andererseits ist die Entwicklung der Speichermedien zu nennen. Die CD ersetzte die Diskette, die wiederum vom USB Stick ersetzt wurde und so weiter.
Die größte Schwierigkeit besteht hierbei in der geringen Halbwertszeit der Informationen. Der Stand der Technik ist bereits veraltet, sobald dieser zusammengetragen wurde.
Weltweit mehr als 1000 Legal Tech Start-ups – davon allein in Deutschland über 100
Mittlerweile gibt es weltweit schon mehr als 1000 Legal Tech Start-ups und allein in Deutschland über 100- Tendenz stark steigend, weshalb eine Abbildung lediglich einem Versuch eines Überblicks gleichkommt. Im Groben und Ganzen können die bisherigen Entwicklungen nach Oliver Goodenough, einem Professor an der Vermont Law School, in drei Kategorien eingeordnet werden.
Als erstes Programme, die den Anwalt unterstützen, zweitens Plattformen, die den Anwalt mit anderen Kollegen oder mit dem Mandanten besser vernetzen oder drittens Software, die Rechtsdienstleistung eigenständig erledigt.
Susskind führt in seinem Bestseller „Tomorrow`s Lawyers- An Introduction to your Future“ mehrere disruptive Entwicklungen an, die auch auf dem 68. Deutschen Anwaltstag heiß diskutiert wurden.
Doch was hat sich mittlerweile schon getan? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, soll in Teil 3 dieser Artikelreihe eine Auswahl an Pionierarbeit und derzeitigen Entwicklungen vorgestellt werden.
Weitere Teile der Legal-Tech-Reihe:
Legal Tech – Die juristische Tätigkeit von Morgen – Teil 3