Lernbeiträge & Fälle
Jugendstrafrecht für junge Rechtsbrecher
Unter Jugendkriminalität wird das jenige Verhalten von Jugendlichen und Heranwachsenden verstanden, das nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist (vgl. § 1 Abs. 1 JGG, d.h. das als eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige, nicht notwendig auch schuldhafte Straftat anzusehen ist).