Neuigkeiten
Reform der Schwerpunktbereiche – nur noch 20 statt 30 % der Examensnote?
Die Ausgestaltung der Ersten Juristischen Staatsprüfung obliegt den Bundesländern, was die Abweichungen in den Prüfungsmodalitäten erklärt. Der Schwerpunktbereich allerdings ist Bundessache.