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Reform der Schwerpunktbereiche - nur noch 20 statt 30 % der Examensnote?

Reform der Schwerpunktbereiche – nur noch 20 statt 30 % der Examensnote?

Die Ausgestaltung der Ersten Juristischen Staatsprüfung obliegt den Bundesländern, was die Abweichungen in den Prüfungsmodalitäten erklärt. Der Schwerpunktbereich allerdings ist Bundessache.