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Das zweite Staatsexamen

Hier findet ihr Informationen rund um das zweite juristische Staatsexamen.

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Das zweite Staatsexamen

Zweites Staatsexamen

Das zweite Staatsexamen ist der krönende Abschluss der juristischen Ausbildung. Ist es bestanden, hat man es geschafft: Man ist Volljurist. Doch bis dahin ist es noch ein langer Weg – etwa zwei Jahre nach dem ersten Examen geht es mit der juristischen Ausbildung weiter, bevor die letzte große Hürde genommen werden kann.

Erster Schritt: Referendariat

Zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsexamen liegt das Referendariat. Zwei mit verschiedenen Praxisstationen, Klausuren schreiben und Arbeitsgemeinschaften. Hier gewinnt man bereits einen ersten Einblick in das spätere Berufsleben. Dennoch ist es eine Umgewöhnung und anstrengend zugleich. Ob beim Richter Urteile schreiben, bei der Staatsanwaltschaft den Sitzungsdienst wahrnehmen oder bei der Behörde Bescheide verfassen – Frisch von der Uni ist das für die meisten Neuland. Doch genau das ist der Sinn des Vorbereitungsdienstes: Die Heranführung an die Praxis und das Lernen für den späteren Beruf. In unserer Übersicht zum Referendariat findet ihr alle wichtigen Infos dazu zusammengefasst. Dort findest du neben dem Ablauf auch organisatorische Hinweise zur Bewerbung, zur Höhe der Unterhaltsbeihilfe und zu möglichen Nebentätigkeiten.

Übersicht Referendariat

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Die Klausuren im zweiten Staatsexamen

Auch Neuland sind die Klausuren des zweiten Staatsexamens. Zum einen sind es mehr Klausuren im Vergleich zum Ersten Staatsexamen. Die genaue Anzahl schwankt je nach Bundesland und liegt zwischen 7 und 11 Klausuren. In unserer Übersicht findest du Informationen zum Ablauf und zu den Klausuren im 2. Staatsexamen sortiert nach Bundesländern.

Zum anderen ändert sich auch der Inhalt der Klausuren: Das materielle ist im Rahmen des Prozessrechts zu prüfen. Hinzu kommen einige Formalia wie z.B. das Rubrum eines Urteils. Eine weitere Herausforderung ist der Urteilsstil: Zuerst übt man jahrelang während dem Studium den Gutachtenstil bis man ihn im Schlaf beherrscht. Und dann soll man doch im Urteilsstil schreiben. Eine Umstellung mit der so mancher zu kämpfen hat! Detaillierte Hinweise zum Inhalt der Klausuren und einen Vorschlag zum Lernplan für die Vorbereitung findest du hier. Zusätzlich zu den Klausuren muss auch eine mündliche Prüfung absolviert werden.

Wie geht es weiter?

Die Note des zweiten Staatsexamens ist wichtiger als die des Ersten. Denn viele Arbeitgeber bewerten die Bewerber nur nach dieser Note. Dies liegt auch daran, dass das zweite Staatsexamen durch die prozessuale Einbettung und dem vorausgehenden Referendariat praxisnäher ist. Bei uns findet ihr auch viele Vorschläge zu Arbeitgebern für das Referendariat oder den anschließenden Berufseinstieg.

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