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Berufsspecial

Erb- und Familienrecht

Erb- und Familienrecht

Praxis

Lebensnah und empathisch

Das Erb- und Familienrecht sind zwei der lebensnahsten Rechtsgebiete. Die meisten können sich mit den Problemen identifizieren, mit denen sich Mandanten und Mandantinnen der Erb- und/oder Familienrechtler*innen konfrontiert sehen. Menschen, die sich mit ihrem eigenen Ableben oder dem Tod einer nahestehenden Person, mit Unterhalts- oder Sorgerechtsstreitigkeiten oder einer Scheidung auseinandersetzen müssen, brauchen nicht nur kompetente, sondern vor allem empathische Beratung. Die Erb- und Familienrechtler*innen sollten daher eine ausgewogene Mischung aus Einfühlungsvermögen und der Fähigkeit, in brisanten Lagen einen kühlen Kopf zu bewahren, in sich vereinigen. Sie sollten zudem mit Situationen umzugehen wissen, in denen sie mit Schicksalsschlägen konfrontiert werden, die andere Menschen erleiden.

Doch die Praxis im Erb- und Familienrecht erschöpft sich längst nicht in der rechtlichen Handhabung von Streitigkeiten oder Todesfällen. Auch wenn es z.B. darum geht, Eheverträge, Testamente und Erbverträge aufzusetzen oder eine Adoption rechtlich zu begleiten, ist der/die Erb- und Familienrechtler*in gefragt. Die Themen dieser Rechtsbereiche sind stets aktuell und die Beratung darin daher durchgehend relevant.

Tätigkeitsfelder im Erbrecht

Das Erbrecht ist in Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützt. Seine Bedeutung ist unverkennbar: Der Tod ereilt jeden früher oder später und ist damit ein Thema, mit dem sich jeder im Laufe seines Lebens beschäftigen muss. Jährlich werden in Deutschland ca. 400 Milliarden € vererbt.

Möchte jemand im Falle eines Ablebens nicht die gesetzliche Erbfolge greifen lassen, sondern das Erbe in einem Testament selbst regeln, ist der Gang zum/zur Erbrechtler*in angesagt. Diese/r kann ihm/ihr aufzeigen, was im Rahmen einer gewillkürten Erbfolge möglich ist und welche Formalia zu beachten sind, um zu verhindern, dass das Testament unwirksam ist. Außerdem kennt er womöglich Kniffe, die sich anwenden lassen, um die Erbschaftssteuer so gering wie möglich zu halten, sodass gewisse Kenntnisse im Steuerrecht von Vorteil sind.

Zu seinem/ihrem Tätigkeitsfeld gehört weiter das Aufsetzen von Erbverträgen, das Pflichtteilsrecht und die Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten der Testamentsform. Insbesondere bei größeren Vermögenswerten oder wenn es um die Nachfolge in einem Unternehmen geht, kann es schnell unübersichtlich werden. Auch hier schafft die Betreuung durch den Fachanwalt/die Fachanwältin für Erbrecht Abhilfe. Sein Handwerkszeug findet sich überwiegend im BGB und dem ErbStG.

Da der/die Erbrechtler*in zwangsläufig auf Menschen trifft, die sich mit ihrer Sterblichkeit auseinandersetzen oder den Verlust einer geliebten Person beklagen, sind Empathie und Geduld in seinem Berufsalltag das A und O. Aufgrund der schweren Thematik oder Trauer wird es seinen Mandanten mitunter nicht leicht fallen, Entscheidungen zu treffen und sie benötigen gegebenenfalls mehr Zeit, um Informationen verdauen zu können. Insofern ist hier das Einfühlungsvermögen und zugleich die Rationalität des/der Erbrechtler*in gefragt, um in diesem Prozess die bestmögliche rechtliche Betreuung der Mandanten und Mandantinnen zu gewährleisten.

Tätigkeitsfelder im Familienrecht

Die Ehe und Familie werden durch Art. 6 GG verfassungsrechtlich geschützt. Unter dem Begriff der „Familie“ sind alle aufgrund von Ehe oder Lebenspartnerschaft, Verwandt- oder Schwägerschaft verbundenen Personen zu verstehen. Das Familienrecht regelt deren rechtliche Beziehungen sowie die gegenüber Dritten. Das Handwerkzeug des/der Familienrechtler*in findet sich im BGB, LPartG, FamFG und in der ZPO.

Sei es als Anwalt oder Anwältin oder Richter*in – am häufigsten wird man mit Sachverhalten zu tun haben, die das Eherecht, nichteheliche Lebensgemeinschaften oder die Rechtsbeziehung zwischen Eltern und Kind betreffen. Die familienrechtliche Beratung erstreckt sich zum Beispiel auf die Wahl des Güterstands bei der Eheschließung und deren rechtliche Konsequenzen für das Eheleben. Manche Paare wollen bereits im Vorfeld bestimmte Punkte bezüglich ihrer finanziellen Interessen oder einer eventuellen späteren Scheidung regeln, sodass auch das Aufsetzen eines Ehevertrags und die dazugehörige Beratung zu den Aufgaben des Familienrechtlers/der Familienrechtlerin zählen.

Solange geheiratet wird, wird auch geschieden – salopp gesagt. In Deutschland werden etwas über ein Drittel der Ehen geschieden. Damit bleibt das Tätigkeitsfeld des Familienrechtlers/der Familienrechtlerin stets relevant. Wie bereits die Schließung der Ehe zieht erst recht deren Scheidung viele Konsequenzen nach sich, wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen oder Ausgleichsansprüche. Hier ist der Fachanwalt/die Fachanwältin für Familienrecht wieder gehalten, die Mandanten und Mandantinnen bestmöglich durch den oftmals sehr emotionalen Prozess zu führen und empathisch Beistand zu leisten. Die sehr sensiblen Themen erfordern ein hohes Einfühlungsvermögen. Gerade wenn viele Emotionen seitens der Mandant*innen im Spiel sind, muss der/die Familienrechtler*in einen kühlen Kopf bewahren und das Beste für den Mandanten/die Mandantin herausholen.

Weitere Tätigkeitsfelder ergeben sich hinsichtlich der Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kind aus dem Sorgerecht und Unterhaltsverpflichtungen sowie Fragen rund um Adoption und Abstammung des Kindes. Ebenfalls zur Tätigkeit gehören Fragen bezüglich Vormundschaft und Pflegschaft sowie das Betreuungsrecht.

Berufschancen & Gehälter

Berufsaussichten Was sind meine Möglichkeiten?

Die Berufsaussichten als Erb- und/oder Familienrechtler*in sind aufgrund der stetigen Relevanz beider Bereiche für das alltägliche Leben sehr gut! Sowohl im Erb- als auch Familienrecht kommen neben der anwaltlichen Tätigkeit noch die Tätigkeiten als Notar*in oder Richter*in, zum Beispiel an Familienfachgerichten als spezielle Abteilung der Amtsgerichte in Betracht. Als Anwält*in hat man die Wahl, sich als Einzelanwalt/Einzelanwältin niederzulassen oder in eine mittelständische oder Großkanzlei einzusteigen.

Gehaltsaussichten im Erb- und Familienrecht

Wer als Anwalt beziehungsweise Anwältin im Erb- und Familienrecht tätig werden will, kann mit einer guten Vergütung rechnen. Das Durchschnittsgehalt liegt bei circa 97.5000 €, wobei Großkanzleien mit durchschnittlich 118.000 € deutlich mehr zahlen als die mittelständischen Kanzleien (82.000 €).*

Entscheidet man sich für das Richteramt, richtet sich die Besoldung nach dem jeweiligen LBesG. Als Notar*in ist man selbständig und kann daher grundsätzlich selbst entscheiden, welche beziehungsweise wie viele Aufträge man annimmt. Dennoch gibt es diesbezüglich bestimmte gesetzliche Vorgaben, zum Beispiel im GNotKG.

Bildung

Fachanwaltstitel im Erb- und Familienrecht

Sowohl für das Familien- als auch für das Erbrecht kann ein Fachanwaltstitel erworben werden. Bis zu drei Fachanwaltstitel darf ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin führen. Aktuell sind bundesweit 9.288 Fachanwält*innen im Familienrecht und 2.197 Fachanwälte und Fachanwältinnen im Erbrecht verzeichnet. Die zuständige Rechtsanwaltskammer, welcher der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin angehört, verleiht nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung. Voraussetzungen für diese Verleihung sind:

  • dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO)
  • Antragstellung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (§ 22 FAO)
  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO)
  • Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen (§§ 5, 6 FAO)

Zusätzlich muss er/sie gem. §§ 12, 14f FAO besondere Kenntnisse in bestimmten Bereichen des Erb- und Familienrechts nachweisen.

Ausbildung zum/zur Mediator*in

Attraktiv für diejenigen, die im Erb- und Familienrecht tätig werden wollen, ist die Ausbildung zum/zur Mediator*in. Das Erlernen von Techniken zur Schlichtung und konstruktiven Beilegung von Streitigkeiten ist von Vorteil bei den oftmals emotional aufgeladenen Streitigkeiten zwischen Erben, Eltern oder Eheleuten. Die Ausbildung wird von vielen Stellen angeboten und unterliegt keiner besonderen Normierung, sodass sich die Zertifizierung als Mediator*in gut innerhalb eines Wochenendseminars erwerben lässt.

Promotion und LL.M. im Erb- und Familienrecht

Auch in diesem vielseitigen Berufsfeld besteht die Möglichkeit zu promovieren oder einen Master of Laws zu erwerben. Letzteres ist beispielsweise an der Universität Münster möglich. Dort wird der LL.M. „Erbrecht und Unternehmensnachfolge“ berufsbegleitend angeboten. Das Programm erstreckt sich über zwei Jahre und geht mit Kosten in Höhe von 11.700 € einher. Voraussetzung ist unter anderem ein Jahr Berufserfahrung.

Im Ausland bieten einige Universitäten LL.M.-Programme zum Familienrecht an, wie zum Beispiel die Universität Leiden, an welcher man sich für den Master „International Children´s Rights“ für 19.300 € einschreiben kann. Er kann in Vollzeit innerhalb eines Jahres oder in Teilzeit innerhalb von zwei Jahren absolviert werden.

Dies gilt auch für den Master „Family Law“ an der University of London, der online angeboten wird und 9.579 Pfund (umgerechnet circa 11.400 €) kostet. Die zu absolvierenden Stunden dieses Programms sind frei einteilbar.

An der Loyola University Chicago kann man sich für den LL.M. „Child and Family Law“ einschreiben. Der Vorteil: Die Veranstaltungen können hier je nach Belieben online, in Präsenz oder hybrid besucht werden. Der Nachteil: Die Kosten belaufen sich auf stolze 59.990 $ (umgerechnet circa 54.300 €), wobei Stipendien in Höhe von bis zu 30.000 $ (umgerechnet circa 27.140 €) möglich sind. Das Programm dauert in Vollzeit ein Jahr, in Teilzeit zwei Jahre.

*basierend auf unserer Umfrage von 143 Kanzleien.

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