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Berufsspecial

Verbraucherschutzrecht

Verbraucherschutzrecht

Praxis

Die heilige Kuh des Gesetzgebers

Wer sich als Jurist*in für das Verbraucherschutzrecht entscheidet, steht für die Rechte der Verbraucher*innen ein, die zwar ohnehin gesetzlich geregelt sind, jedoch oftmals durch Unwissenheit von Laien nicht wahrgenommen werden, was von so manchem Unternehmen trotz Kenntnis der Rechtslage ausgenutzt wird. Häufig werden verbraucherschützende Vorschriften im Rahmen von Verbraucherverträgen kaum bis gar nicht berücksichtigt. Nicht selten sind den Unternehmer*innen die Schutzvorschriften selbst nicht bekannt, sodass ein einziges klarstellendes Schreiben mit Hinweis auf diese genügt, um das Gleichgewicht zwischen Verbraucher*innen und Unternehmer*innen wiederherzustellen. Die Korrespondenz mit gegnerischen Anwälten und Anwältinnen kann jedoch auch langwierig und strapazierend werden, sodass man diskussionsfreudig und kreativ im Umgang mit Menschen und Argumenten sein sollte.

Einladend ist dieser Rechtsbereich also für all diejenigen, die sich nicht scheuen, auch größeren Unternehmen die Stirn zu bieten und die Interessen der Mandanten und Mandantinnen durchzusetzen, um das Machtgefälle zu ebnen.

Aufgrund seiner besonderen Stellung im BGB und der weitreichenden Schutzvorschriften wird das Verbraucherschutzrecht oftmals auch als die „heilige Kuh des Gesetzgebers“ bezeichnet. Wird sie attackiert, sind die Spezialisten/Spezialistinnen im Verbraucherschutzrecht angehalten, sie zu verteidigen und zu schützen.

Tätigkeitsfelder – Hoher Beratungsbedarf!

Facebook, Instagram, Snapchat oder YouTube: Durch verschiedenste Plattformen mit enormen Reichweiten haben Unternehmen heutzutage die Möglichkeit, Werbung und Marketing zu betreiben. Social-Media und eine konstante Internetverbindung an jedem Ort zu jeder Zeit ermöglichen den Unternehmen mit Pop-Up-Bannern und Cookies allgegenwärtig zu sein und somit einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die (Kauf-)Entscheidungen der Konsumenten und Konsumentinnen zu nehmen. Um auf die bestehenden Rechte aufmerksam zu machen und diese gegenüber einem Unternehmen durchsetzen zu können, ist eine rechtliche Beratung bzw. Vertretung häufig unumgänglich. Das Haupttätigkeitsgebiet der Rechtsanwälte/-anwältinnen im Verbraucherschutzrecht ist die Verfolgung von Rechtsverstößen, die durch Außerachtlassung der verbraucherschützenden Vorschriften im Rahmen eines Vertrages bspw. im Zuge von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder bei irreführenden Werbungen entstehen. Anhand von Abmahnungen und Klagen bekämpfen ambitionierte Experten und Expertinnen derartige Ungerechtigkeiten und verhelfen Verbraucherrechten zu ihrer tatsächlichen Geltung.

Die Tätigkeit umfasst somit die gesamte Bandbreite von der Risikobewertung, der Herstellung von Transparenz und der gleichzeitigen Information der Verbraucher*innen bis hin zur Rechtsberatung der Konsumenten und Konsumentinnen und der Durchsetzung der rechtlichen Interessen gegenüber Unternehmer*innen vor Gericht. Motiviert, durchsetzungsfähig, kreativ, konfliktfähig und resilient muss der/die Berater*in im Verbraucherschutzrecht demnach sein, um die Interessen der Mandant*innen zielgerichtet vertreten zu können. Nicht zuletzt durch die sozialen Medien in unserem Alltag hat das Verbraucherschutzrecht und die Rechtsberatung auf diesem Gebiet also einen sehr hohen Stellenwert.

Unter der Obhut der Europäischen Union

Die Interessen eines jeden Verbrauchers und einer jeden Verbraucherin werden indes nicht nur national geschützt: Es gibt umfassende europäische Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit, Sicherheit sowie die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der europäischen Verbraucher*innen zu schützen. Zur Harmonisierung des EU-weiten Verbraucherschutzes und um die nationalen Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz anzugleichen, wurden Richtlinien erlassen, die die Mitgliedsstaaten umsetzen müssen. Damit setzte auch die europäische Politik ein Zeichen für die Bedeutung des Verbraucherschutzes. An Rückendeckung fehlt es den Rechtsanwält*innen im Verbraucherschutzrecht folglich nicht und zudem eröffnet es die Möglichkeit, sich auch im internationalen Fahrwasser zu bewegen.

Berufschancen & Gehälter

Berufsaussichten – Was sind meine Möglichkeiten?

Internet- und Fernabsatzverträge spielen in der heutigen Zeit eine beträchtliche Rolle. Käufe im Internet gehören ebenso zum Alltag wie der Einkauf im Supermarkt, nur dass erstere oftmals größere Risiken hinsichtlich der Produktqualität bergen. Der Bedarf an qualifizierten Juristen und Juristinnen mit einer Spezialisierung im Verbraucherschutzrecht ist dementsprechend konstant hoch, sodass sich hier vielversprechende Berufsaussichten auftun.

So kommen neben der klassischen anwaltlichen Tätigkeit auch die Arbeit in Verbraucherschutzbehörden in Betracht. Die Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisierte Vereine. Ist man auf der Suche nach einer internationalen Tätigkeit, sollte man auch einen Blick auf den Europäischen Verbraucherverband mit Sitz in Brüssel werfen.

Gehaltsaussichten im Verbraucherschutzrecht

Der Durchschnittsverdienst im Verbraucherschutzrecht liegt im Jahr bei knapp 97.500 €.** Je nach Kanzleiform variieren die Bruttojahresgehälter, wobei Anwaltsboutiquen mit ca. 70.000 € und mittelständische Kanzleien mit knapp 65.000 € im Durchschnitt nahe beieinander liegen.** Spitzenreiter sind wie so oft die Großkanzleien. Sie können den juristischen Nachwuchs mit durchschnittlich knapp 115.500 € pro Jahr locken.**

In den Verbraucherzentralen richtet sich die Entlohnung in 15 der 16 Bundesländer nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Klettert man dort die Karriereleiter hinauf, passt sich natürlich auch das Gehalt an.

Bildung

Promotion oder LL.M. im Verbraucherschutzrecht

Auch in diesem vielfältigen Berufsfeld besteht die Möglichkeit zu promovieren oder einen Master of Laws zu erwerben, wobei das Angebot für einen LL.M. im Verbraucherschutzrecht sehr reduziert ist. In Deutschland gibt es kein Masterprogramm speziell zum Verbraucherschutzrecht. Es ist aber bspw. als Modul im LL.M. „Legal Tech“ der Universität Regensburg inbegriffen.

Im Ausland kann der Master „Global Competition and Consumer Law“ an der University of Melbourne in Australien innerhalb von 2 Jahren in Teilzeit für umgerechnet ca. 28.500€ absolviert werden. Ebenfalls interessant klingt die Möglichkeit des LL.M. „Consumer Protection Law“ an der University of Pretoria in Südafrika für umgerechnet ca. 3.100€. Der Vorteil eines LL.M. im Ausland besteht offenkundig darin, dass der Blick über den „deutschen juristischen Tellerrand“ hinausgeworfen wird und die eigenen Fremdsprachenkenntnisse zugleich erweitert werden.

** basierend auf unserer Umfrage von 143 Kanzleien.

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