Die mündliche Prüfung im zweiten Staatsexamen
Die mündliche Prüfung im zweiten Staatsexamen erfolgt im 25. Ausbildungsmonat und schließt an die Wahlstation an. Nachdem man die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen erhalten hat, bekommt man die Ladung zur mündlichen Prüfung. Diese besteht inhaltlich aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsgespräch in den Pflichtfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht; so wie man es aus dem ersten Examen bereits kennt.
Der Aktenvortrag
Vorbereiten sollte man sich insbesondere intensiv auf den Aktenvortrag, welcher den ersten Part der Prüfung bildet. Das heißt: dort entsteht der erste Eindruck über Euch und Euer Können. Umso wichtiger ist damit ein selbstbewusster und souveräner Auftritt.
Eine Stunde beträgt die Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag. Im Gegensatz zum ersten Staatsexamen erhält man aber keinen feststehenden Sachverhalt, sondern ein Aktenstück von ca. 10 Seiten. Neben der materiell-rechtlichen Lösung, wird die Verpackung der Lösung in eine praxistaugliche Entscheidung gefordert.
Der eigentliche Vortrag dauert maximal zwölf Minuten. Er findet im Prüfungsraum vor der Kommission und etwaigen Zuhörern statt. Die anderen Kandidaten warten derweil vor der Tür.
Das Prüfungsgespräch
Das Prüfungsgespräch verläuft praktisch genau so, wie man es auch aus dem ersten Examen kennt. Man wird mit 4-5 Kollegen zusammengewürfelt und sitzt an einem großen Tisch den Prüfern in den Gebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht gegenüber. Geprüft wird in drei Abschnitten von jeweils ca. einer Stunde Dauer und variierenden Pausen.
Im Anschluss ziehen sich die Prüfer zurück und beraten über die zu vergebenden Punkte. Sodann setzt man sich erneut an den Prüfungstisch und es werden nacheinander die Punkte vergeben.