Skip to main content

Journal / Karriere / Lustiges und Kurioses

Internet Memes und die Juristerei

Gerne werden Juristen als humorloses Völkchen dargestellt, das zum Lachen den nächsten Kellerraum aufsucht. Seit einigen Jahren zeichnet sich in sozialen Netzwerken wie facebook und instagram ein Gegentrend ab. Es gibt immer mehr satirische Darstellungen von und für Juristen mit Humor.
  • Artikel teilen
Internet Memes und die Juristerei

Wie Memes die juristische Welt erobern und gleichzeitig Probleme mit dem Urheberrecht bereiten:

Ganz vorne mit dabei sind die sogenannten Memes. Und wer hätte es gedacht? Oft geht es dabei um windige Anwälte, strenge Richter und überforderte Jurastudenten. Aber gerade in Deutschland gibt es in diesem Bereich große Probleme mit dem Urheberrecht.

Ein Meme ist eine Art Internet-Witz, der sich viral über Facebook, Twitter und andere Medien verbreitet. Er kann aus einem Foto einem GIF, einem Video oder sogar nur einem einfachen Text bestehen. Dabei werden meistens Dinge abgebildet, die mit dem aktuellen Tagesgeschehen zusammenhängen. Manche Memes haben sich zu Insidern entwickelt, die immer wieder aufgegriffen und verändert werden. Oft ist der Humor sehr sarkastisch und fast schon bösartig.

Es gibt aber auch Memes mit süßen, kleinen Katzenbabys. Dieses Internetphänomen macht natürlich auch vor der juristischen Welt nicht halt und so ist es nicht verwunderlich, dass sich zahlreiche Memes auch genau damit beschäftigen. Am bekanntesten ist sicherlich das „Lawyer Dog Meme“. Auf dem Foto sitzt ein Hund im Anzug an einem Schreibtisch und gibt Rechtsberatung für Hunde. Ebenfalls sehr beliebt sind Memes, die den harten Unialltag von Jurastudenten darstellen.

Auf Facebook hat sich sogar nur zu diesem Thema eine eigene Seite gebildet. „Law School Memes“ hat inzwischen schon über 80.000 Likes und erfreut sich besonders bei Studenten großer Beliebtheit. Ein weiterer Klassiker ist der „Philosoraptor“. Der sich am Kinn kratzende Dino stellt philosophische Fragen zum Sinn des Lebens, die oft eine rhetorische Frage und/oder ein fieses Wortspiele enthalten: „If a deaf person goes to court, is it still called a hearing?“

Verletzung von Urheberrechten durch Memes?

Meme können jedoch Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Markenrechte tangieren. Die für Memes verwendeten Fotos, Comics und Videoschnipsel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Da die Bilder tausendfach im Internet hochgeladen, geteilt, verfälscht und bearbeitet werden, ist meistens davon auszugehen, dass eine Erlaubnis für die Verwendung des Bild- und Filmmaterials gerade nicht vorab eingeholt worden ist. Verwendet man ein solches Bild, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.

Blogbetreiber wurden beispielsweise für die Verwendung des „Socially Akward Penguin“ Memes von Getty Images abgemahnt. Memes, die nur aus Text bestehen, können im Gegensatz dazu oft problemlos verwendet werden, da Texte eine gewisse Länge benötigen, um die urheberrechtliche Schöpfungshöhe zu erreichen.

Ein weiteres Problem ergibt sich bei der Nachweisbarkeit der Urheberschaft. Oft lässt sich überhaupt nicht mehr sicher feststellen, wer beispielsweise eine Comiczeichnung erstellt und erstmals gepostet hat.

Das deutsche Recht kennt im Gegensatz zum amerikanischen Recht keinen „fair-use“ Grundsatz, der Memes zum gemeinfreien Kulturgut machen würde. § 24 UrhG erlaubt zwar eine satirische Benutzung, jedoch nur, wenn diese Kritik am Objekt der Abwandlung selbst oder dem Rechteinhaber beinhalten. Die Betreiber von Plattformen auf denen Memes gepostet werden, können sich auf § 10 TMG berufen. Rechtlich belang werden können sie demnach erst, wenn eine Darstellung nach einem Hinweis auf einen Rechtsverstoß nicht entfernt wird. Unternehmen, welche die Motive auf Tassen und T-Shirts verwenden, können jedoch problemlos belangt werden. Grundsätzlich sollte man bei der kommerziellen Verwendung von Memes daher große Vorsicht walten lassen. Das reine Teilen auf Facebook dürfte im Normalfall hingegen keine Konsequenzen auslösen.

Leider ist eine einheitliche Rechtsprechung oder eine grundsätzliche Lösung des Problems noch nicht in Sicht. Es bleibt ebenfalls abzuwarten, welche Auswirkungen das Urteil des EuGH vom 8. September 2016 zur Verlinkung fremder Inhalte auf diese Problematik haben wird.

Quelle: http://rechtsanwalt-schwenke.de

Quelle: https://ggr-law.com

EuGH Urteil: http://curia.europa.eu/juris

Weitere Artikel

Die Top 20 Geschenkideen von und für (Nicht-) Juristen

Die Top 20 Geschenkideen von und für (Nicht-) Juristen

Hier haben wir für Euch die aus unserer Sicht besten 20 Geschenkideen für (Nicht-) Juristen zusammengetragen.

Der Repetitor – ein Portrait

Ein lustiger Beitrag über die bekannten Gewohnheiten eines Repetitors.

Die Schönfelder Torte - wir versüßen euch den juristischen Alltag

Die Schönfelder Torte – wir versüßen euch den juristischen Alltag

Ein Rezept für eine Schönfelder-Torte