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Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

DAAD

Für deutsche Juristinnen und Juristen, die einen LL.M. im Ausland planen, gibt es verschiedene deutsche Fördermöglichkeiten. Eine der wichtigsten Anlaufstellen ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD).

Der DAAD bietet mit dem Programm „Stipendien für ein LL.M. (Master of Laws) Aufbaustudium“ eine speziell auf Juristinnen und Juristen zugeschnittene Fördermöglichkeit. Das Programm richtet sich an Absolventinnen und Absolventen der Rechtswissenschaften, die nach ihrem ersten juristischen Abschluss ein weiterführendes rechtswissenschaftliches Studium im Ausland aufnehmen möchten.

Die Förderung umfasst je nach Gastland und persönlicher Situation verschiedene Leistungen. Neben einer monatlichen Stipendienrate können unter anderem Reise- und Versicherungsleistungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss zu den Studiengebühren übernommen werden.

Stipendienleistungen

Das DAAD-Stipendium kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  • Monatliche Stipendienrate: Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Gastland. Für die Förderungen im akademischen Jahr 2027/2028 gelten die aktuell veröffentlichten Raten unter Vorbehalt.
  • Reisekostenzuschuss: Je nach Gastland wird ein Zuschuss zu den Reisekosten gewährt.
  • Versicherungsleistungen: Das Stipendium umfasst Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung.
  • Zuschuss zu den Studiengebühren: Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach Förderbeginn ein Zuschuss zu den Studiengebühren bis zu einer festgelegten Obergrenze beantragt werden.
  • Sprachkurs: Je nach Studienvorhaben kann ein Zuschuss zu einem Sprachkurs in der Landes- oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache gewährt werden.
  • Familienleistungen: Wer während des Auslandsaufenthalts von einer Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. einem Ehe- oder Lebenspartner und/oder Kindern begleitet wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Familienleistungen beantragen.
  • Reisen im Gastland: Für Reisen, die unmittelbar mit dem geförderten Studienvorhaben zusammenhängen, kann ein zusätzlicher Zuschuss beantragt werden. Hierfür ist unter anderem ein entsprechender Kostenvoranschlag erforderlich.
  • Auslandsbedingte Mehrkosten bei Behinderung oder chronischer Erkrankung: Unter bestimmten Voraussetzungen können auf Antrag notwendige und begründete Mehrkosten übernommen werden, sofern diese nicht anderweitig finanziert werden.

Nicht alle Leistungen werden automatisch mit dem Stipendium ausgezahlt. Einige zusätzliche Förderungen müssen nach Beginn der Förderung gesondert beantragt werden und sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Auswahl und Bewerbung

Bei der Auswahl spielen neben den formalen Voraussetzungen insbesondere die bisherigen Studienleistungen, die Qualität des geplanten Studienvorhabens und die persönliche Eignung eine Rolle. Auch die fachliche Begründung für den geplanten LL.M. kann von Bedeutung sein.

Da die Bewerbungsfristen teilweise deutlich vor dem Beginn des LL.M.-Studiums liegen, sollte die Antragstellung frühzeitig vorbereitet werden. Neben den allgemeinen Voraussetzungen sollten Bewerberinnen und Bewerber insbesondere prüfen, welche Unterlagen für die Bewerbung erforderlich sind und welche Frist für das jeweilige Zielland gilt.

Beachtenswertes

Die konkrete Höhe der Förderung, die möglichen Zuschüsse und die geltenden Voraussetzungen können sich ändern und hängen teilweise vom Gastland und dem jeweiligen Förderjahr ab. Die Angaben sollten daher vor einer Bewerbung anhand der aktuellen Ausschreibung des DAAD überprüft werden.

Weitere Informationen zu den aktuellen Förderleistungen, Stipendienraten und Voraussetzungen bietet die DAAD-Stipendiendatenbank sowie die Hinweise zu den DAAD-Stipendien.