Begabten-förderungswerke
Neben dem DAAD bieten auch die deutschen Begabtenförderungswerke interessante Möglichkeiten, einen LL.M. im Ausland finanziell zu unterstützen. Die Förderwerke richten sich an Studierende und Absolventinnen und Absolventen, die neben guten Studienleistungen häufig auch durch gesellschaftliches Engagement, persönliche Initiative oder besondere fachliche Interessen überzeugen.
Für Juristinnen und Juristen kann eine Förderung insbesondere dann interessant sein, wenn bereits während des Studiums eine Förderung besteht oder die Voraussetzungen für eine Aufnahme in eines der Förderwerke erfüllt werden. Je nach Stiftung können auch Auslandsaufenthalte oder ein weiterführendes Studium im Ausland durch zusätzliche Leistungen unterstützt werden.
Welche Begabtenförderungswerke gibt es?
In Deutschland gibt es insgesamt 13 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Begabtenförderungswerke. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Ausrichtung, Zielgruppen und Auswahlkriterien. Für die Finanzierung eines LL.M. können insbesondere folgende Förderwerke relevant sein:
Studienstiftung des deutschen Volkes
Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das größte und älteste Begabtenförderungswerk Deutschlands und fördert besonders leistungsstarke und engagierte Studierende unabhängig von Fachrichtung, politischer Ausrichtung, Konfession oder Weltanschauung. Neben der finanziellen Unterstützung bietet die Studienstiftung ein umfangreiches ideelles Förderprogramm mit Bildungsangeboten, Beratung und Möglichkeiten zum fachübergreifenden Austausch.
Förderung eines LL.M. im Ausland
Auch ein studienbezogener Auslandsaufenthalt kann im Rahmen der Förderung unterstützt werden. Dazu zählt ausdrücklich ein Studium im Ausland, sodass ein LL.M. grundsätzlich als förderfähiges Auslandsvorhaben infrage kommen kann. Die Studienstiftung unterstützt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten dabei nicht nur finanziell, sondern berät und begleitet sie auch bei der Planung des Auslandsaufenthalts.
Die reguläre finanzielle Förderung umfasst eine Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich. Abhängig von der finanziellen Situation der Familie kann zusätzlich ein Lebenshaltungsstipendium gewährt werden. Hinzukommen können unter anderem Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Leistungen, beispielsweise für Studierende mit Kindern. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.
Für einen Auslandsaufenthalt können darüber hinaus zusätzliche Förderleistungen vorgesehen sein. Welche Kosten übernommen werden und in welcher Höhe, hängt vom konkreten Vorhaben und den geltenden Förderbedingungen ab.
Wer kann sich bewerben?
Die Studienstiftung richtet sich an Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen. Zu den Auswahlkriterien gehören unter anderem intellektuelle Fähigkeiten, Leistungsbereitschaft und Motivation, Kommunikations- und Artikulationsfähigkeit, soziale Kompetenz sowie Engagement und breite Interessen.
Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich über verschiedene Vorschlags- und Auswahlwege. Je nach Studienphase können beispielsweise Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer oder Prüfungsämter Studierende vorschlagen. Eine Selbstbewerbung über einen Auswahltest ist derzeit insbesondere für Studienanfängerinnen und -anfänger vorgesehen.
Für die Planung eines LL.M. ist daher besonders wichtig: Wer bereits während des Studiums in die Studienstiftung aufgenommen wurde, kann die Förderung grundsätzlich auch für einen späteren studienbezogenen Auslandsaufenthalt nutzen. Eine erstmalige Aufnahme allein zum Zweck der Finanzierung eines bereits geplanten LL.M. ist dagegen nicht der typische Förderweg.
Konrad-Adenauer-Stiftung
Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) gehört zu den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Begabtenförderungswerken. Sie unterstützt leistungsstarke und gesellschaftspolitisch engagierte Studierende und bietet neben der finanziellen Förderung auch ein umfangreiches ideelles Förderprogramm. Dabei werden Studierende aller Fachrichtungen berücksichtigt.
Förderung eines LL.M. im Ausland
Für LL.M.-Interessierte ist vor allem die Möglichkeit einer Auslandsförderung im Rahmen eines bestehenden KAS-Stipendiums relevant. Studienaufenthalte im Ausland können bei der regulären Studienförderung für bis zu zwei Semester finanziell unterstützt werden. Ein vollständig im Ausland absolvierter Studiengang wird dagegen nicht gefördert, wenn das Studium unmittelbar außerhalb Deutschlands, der EU-Staaten oder der Schweiz aufgenommen und vollständig dort absolviert wird. Auch ein vollständig in Großbritannien absolviertes Studium ist aufgrund des Brexits nicht über die reguläre Studienförderung förderfähig.
Für einen LL.M. bedeutet das: Die KAS kann insbesondere dann interessant sein, wenn der geplante Auslandsaufenthalt Teil eines förderfähigen Studiums ist. Wer dagegen einen vollständigen LL.M. beispielsweise in den USA oder Großbritannien absolvieren möchte, kann hierfür nicht auf die reguläre Studienförderung der KAS zurückgreifen.
Höhe der Förderung
Das Grundstipendium kann aktuell bis zu 992 Euro monatlich betragen und richtet sich nach der eigenen wirtschaftlichen Situation beziehungsweise der wirtschaftlichen Situation der Eltern. Zusätzlich erhalten alle Geförderten unabhängig vom Einkommen eine Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich. Für Auslandsaufenthalte können weitere Leistungen vorgesehen sein. Das Stipendium muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere familienbezogene Leistungen gewährt werden. Die konkrete Höhe der Förderung richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen und den geltenden Förderbedingungen.
Wer kann sich bewerben?
Die KAS richtet sich an überdurchschnittlich leistungsstarke und gesellschaftspolitisch engagierte Studierende. Neben guten Studienleistungen spielen insbesondere persönliches Engagement, Interesse an politischen und gesellschaftlichen Fragen sowie die Identifikation mit den demokratischen Grundwerten der Stiftung eine Rolle. Bewerberinnen und Bewerber sollten außerdem über ein breites Allgemeinwissen und gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein verfügen.
Für die reguläre Studienförderung müssen unter anderem noch mindestens vier Semester Regelstudienzeit zum Zeitpunkt der Bewerbung verbleiben. Das ist für angehende LL.M.-Studierende besonders relevant: Wer das erste Staatsexamen bereits abgeschlossen hat und anschließend einen eigenständigen LL.M. im Ausland beginnen möchte, erfüllt die Voraussetzungen für die reguläre Studienförderung daher nicht automatisch. Die konkrete Förderfähigkeit sollte in diesem Fall direkt mit der KAS geprüft werden.
Friedrich-Ebert-Stiftung
Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) gehört zu den großen deutschen Begabtenförderungswerken und unterstützt Studierende mit guten akademischen Leistungen und gesellschaftlichem Engagement. Neben der finanziellen Förderung legt die Stiftung Wert auf politische Bildung, gesellschaftliche Verantwortung und den Austausch innerhalb der Stipendiatengemeinschaft.
Förderung eines LL.M. im Ausland
Für die Finanzierung eines LL.M. ist zunächst zwischen der regulären Studienförderung und einer Förderung im Ausland zu unterscheiden. Die reguläre FES-Studienförderung richtet sich grundsätzlich an Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studieren. Ein vollständig im Ausland absolvierter LL.M. wird daher nicht über die reguläre Studienförderung finanziert.
Für bereits geförderte Studierende besteht jedoch die Möglichkeit, Auslandsaufenthalte im Rahmen des geförderten Studiums finanziell unterstützen zu lassen. Ein studienbezogener Aufenthalt im Ausland kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich gefördert werden.
Wer nach dem ersten Staatsexamen einen eigenständigen LL.M. im Ausland beginnen möchte, sollte deshalb genau prüfen, ob die persönlichen Voraussetzungen und das konkrete Studienvorhaben von einer FES-Förderung erfasst werden. Die FES ist in diesem Fall nicht mit einem klassischen Auslands-LL.M.-Stipendium des DAAD gleichzusetzen.
Höhe und Umfang der Förderung
Die finanzielle Förderung der FES orientiert sich an den Regelungen der staatlichen Ausbildungsförderung. Das monatliche Grundstipendium kann abhängig von der persönlichen Situation bis zu 855 Euro betragen. Hinzu kommt eine Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich. Unter bestimmten Voraussetzungen sind weitere Zuschüsse möglich.
Für einen förderfähigen Auslandsaufenthalt können zusätzliche Leistungen vorgesehen sein. Dazu können beispielsweise Reisekostenzuschüsse oder auslandsbezogene Zuschläge gehören. Welche Leistungen tatsächlich gewährt werden, hängt vom individuellen Förderstatus und dem konkreten Auslandsaufenthalt ab.
Wer wird gefördert?
Die FES sucht Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen und gesellschaftlichem Engagement. Eine bestimmte Fachrichtung ist nicht Voraussetzung. Neben den akademischen Leistungen spielen insbesondere ehrenamtliches Engagement, gesellschaftspolitisches Interesse und die persönliche Motivation eine wichtige Rolle.
Die Stiftung steht traditionell der Sozialen Demokratie nahe. Bewerberinnen und Bewerber sollten sich daher mit gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen auseinandersetzen und Interesse an demokratischer Mitgestaltung zeigen.
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit gehört zu den deutschen Begabtenförderungswerken und unterstützt leistungsstarke, engagierte und weltoffene Studierende. Neben guten akademischen Leistungen spielen auch gesellschaftliches und politisches Engagement sowie eine liberale und weltoffene Haltung eine wichtige Rolle bei der Auswahl. Gefördert werden Studierende aller Fachrichtungen.
Förderung eines LL.M. im Ausland
Für die Finanzierung eines LL.M. ist zwischen der regulären Studienförderung und der Förderung eines Auslandsaufenthalts zu unterscheiden. Die reguläre Studienförderung richtet sich an deutsche Studierende, die ein Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, im EU-Raum oder in der Schweiz absolvieren. Ein vollständig im Ausland absolvierter LL.M. ist daher nicht der klassische Förderfall der Friedrich-Naumann-Stiftung.
Interessant kann die Stiftung jedoch für Studierende sein, die bereits gefördert werden und im Rahmen ihres Studiums einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt planen. Solche Aufenthalte können für maximal zwölf Monate unterstützt werden. Dabei können unter anderem Zuschüsse zu Reisekosten, Krankenversicherung, Studiengebühren und Lebenshaltungskosten gewährt werden. Über jeden Antrag wird individuell entschieden; bei der Auslandsförderung handelt es sich grundsätzlich um Zuschüsse.
Höhe der Förderung
In der Studienförderung beträgt das Stipendium aktuell bis zu 992 Euro monatlich. Zusätzlich erhalten alle Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich. Je nach persönlicher Situation können außerdem beispielsweise Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Familienzuschläge hinzukommen. Die Stipendien müssen grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
Für einen förderfähigen Auslandsaufenthalt können zusätzlich Zuschüsse zu Reisekosten, Krankenversicherung, Studien- oder Forschungsgebühren und Lebenshaltungskosten beantragt werden. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben und wird im Einzelfall geprüft.
Wer kann sich bewerben?
Die Friedrich-Naumann-Stiftung richtet sich an leistungsstarke und engagierte Studierende, die sich für politische und gesellschaftliche Themen interessieren und eine liberale, weltoffene Einstellung mitbringen. Gefördert werden deutsche und bestimmte weitere antragsberechtigte Studierende in Vollzeitstudiengängen.
Für Bewerberinnen und Bewerber ist außerdem der Zeitpunkt der Bewerbung wichtig. Bei Studierenden ab dem zweiten Fachsemester ist eine Bewerbung grundsätzlich möglich; bei Aufnahme in die Förderung müssen jedoch mindestens zwei Semester Förderzeit verbleiben. Die Stiftung nennt derzeit April und Oktober als Bewerbungszeiträume für Studierende und Promovierende.
Heinrich-Böll-Stiftung
Die Heinrich-Böll-Stiftung gehört zu den 13 Begabtenförderungswerken in Deutschland und fördert Studierende und Promovierende aus unterschiedlichen Fachrichtungen. Neben guten Studienleistungen spielen bei der Auswahl insbesondere gesellschaftliches Engagement, Interesse an politischen und gesellschaftlichen Themen sowie die Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung eine Rolle.
Förderung eines LL.M. im Ausland
Für deutsche LL.M.-Interessierte ist die Heinrich-Böll-Stiftung besonders interessant, weil sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ein komplettes Masterstudium im EU-Ausland oder in der Schweiz fördern kann. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Bewerberinnen und Bewerber als sogenannte Bildungsinländer*innen für die Studienförderung infrage kommen. Das geplante Studium im Ausland muss ausführlich begründet werden. Außerdem muss dargestellt werden, wie während des Auslandsstudiums die Teilnahme am Begleitprogramm des Studienwerks gewährleistet werden kann.
Damit kann die Förderung grundsätzlich auch für einen LL.M. relevant sein, wenn dieser die Voraussetzungen für ein förderfähiges Masterstudium erfüllt. Studiengänge im Ausland außerhalb der EU und der Schweiz werden über diese Regelung dagegen nicht als komplettes Masterstudium gefördert.
Für einen LL.M. beispielsweise in den USA, Kanada oder Australien ist die Heinrich-Böll-Stiftung daher nicht mit einem klassischen Auslandsstipendium vergleichbar. Wichtig ist außerdem: Wer noch kein Stipendium der Heinrich-Böll-Stiftung erhält, kann sich nicht ausschließlich für die Förderung eines Auslandsaufenthalts bewerben. Die Auslandsförderung setzt grundsätzlich eine Aufnahme in die Studienförderung voraus.
Höhe der Förderung
Das Grundstipendium beträgt aktuell 992 Euro monatlich. Hinzu kommen je nach persönlicher Situation weitere Leistungen, beispielsweise ein Krankenversicherungszuschlag von bis zu 100 Euro monatlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem Studiengebühren bis zu 10.000 Euro pro Jahr übernommen werden. Weitere mögliche Leistungen umfassen unter anderem Nebenleistungen sowie Familien- und Kinderzulagen.
Für ein komplettes Masterstudium im EU-Ausland oder in der Schweiz kann zusätzlich eine Auslandsförderungvorgesehen sein. Die zusätzliche Förderung für ein Auslandsstudium ist allerdings auf maximal zwölf Monate pro Studiengang begrenzt. Studiengebühren können im Rahmen der Förderung teilweise erstattet werden.
Wer kann sich bewerben?
Die Stiftung richtet sich an leistungsstarke und gesellschaftlich engagierte Studierende. Gefördert werden Studierende verschiedener Fachrichtungen und Hochschulen. Eine besondere Rolle spielen neben den akademischen Leistungen das gesellschaftliche Engagement und die persönliche Motivation.
Für Bildungsinländer*innen ist eine Bewerbung für ein Masterstudium grundsätzlich möglich, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Für ein komplettes Masterstudium im EU-Ausland oder in der Schweiz muss der Auslandsaufenthalt im Bewerbungsverfahren besonders ausführlich begründet werden. Masterstudiengänge in Deutschland haben grundsätzlich Vorrang.
Bewerbungsfristen
Die Heinrich-Böll-Stiftung führt grundsätzlich zwei Bewerbungsverfahren pro Jahr durch. Für 2026/2027 liegen die Bewerbungszeiträume aktuell bei 15. Juli bis 1. September 2026 sowie 15. Januar bis 1. März 2027. Für ein Masterstudium muss die Bewerbung grundsätzlich etwa ein halbes Jahr vor Studienbeginn eingereicht werden.
Wichtig: Die Stiftung weist aktuell darauf hin, dass sie ab dem 1. März 2027 nur noch Bewerbungen für das Erststudium annimmt. Für einen LL.M. ist daher besonders wichtig, die zum jeweiligen Bewerbungszeitpunkt geltenden Regelungen zu prüfen.
Hanns-Seidel-Stiftung
Die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) gehört zu den deutschen Begabtenförderungswerken und unterstützt leistungsstarke und gesellschaftlich engagierte Studierende. Neben guten Studienleistungen spielen insbesondere ehrenamtliches Engagement, politische Aufgeschlossenheit und staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein eine Rolle. Die Förderung umfasst neben der finanziellen Unterstützung auch Seminare, Beratung und den Zugang zu einem Netzwerk von Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Förderung eines LL.M. im Ausland
Für einen LL.M. ist bei der HSS zwischen einem kompletten Masterstudium im Ausland und einem zeitlich begrenzten Auslandsstudium zu unterscheiden. Grundsätzlich können Studiengänge in Deutschland sowie im EU-Ausland und in der Schweiz gefördert werden. Ein vollständiges Masterstudium an einer ausländischen Hochschule ist in besonders begründeten Einzelfällen möglich; die zusätzliche finanzielle Auslandsförderung ist jedoch auf maximal zwölf Monate begrenzt.
Für einen eigenständigen LL.M. nach dem ersten Staatsexamen ist die HSS daher nur eingeschränkt als Finanzierungsmöglichkeit geeignet. Besonders relevant ist sie für Studierende, die bereits im Rahmen eines förderfähigen Studiums unterstützt werden und einen Auslandsaufenthalt in ihr Studium integrieren. Die Stiftung weist zudem darauf hin, dass ein anschließendes Masterstudium grundsätzlich in die Förderberechnung einbezogen werden kann.
Höhe der Förderung
Das Studienstipendium der HSS beträgt aktuell bis zu 855 Euro monatlich. Hinzu kommt eine Studienkostenpauschale von 300 Euro pro Monat. Abhängig von der persönlichen Situation können weitere Leistungen hinzukommen, beispielsweise ein Familienzuschlag. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.
Für einen förderfähigen Auslandsaufenthalt können zusätzliche Leistungen vorgesehen sein. Dazu gehören insbesondere ein Auslandszuschlag, Reisekosten sowie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu Studiengebühren oder Kosten für eine zusätzliche Krankenversicherung. Die konkrete Höhe der Auslandsförderung richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben und den geltenden Förderbedingungen.
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) gehört zu den deutschen Begabtenförderungswerken und fördert Studierende aller Fachrichtungen, die sehr gute fachliche Leistungen mit einem ausgeprägten gesellschaftlichen oder politischen Engagement verbinden. Bei vergleichbaren Leistungen werden unter anderem Frauen, sozial Bedürftige, Menschen mit Behinderungen sowie Personen mit Migrationsgeschichte oder nichtakademischem Bildungshintergrund besonders berücksichtigt.
Förderung eines LL.M. im Ausland
Für einen LL.M. kann die RLS grundsätzlich interessant sein, allerdings ist die Förderung eines vollständigen Auslandsstudiums räumlich begrenzt. Inländische Studierende können ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz fördern lassen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Bewerberinnen und Bewerber dem nach § 8 BAföG förderberechtigten Personenkreis angehören. Ein Studium außerhalb der EU und der Schweiz ist über dieses Förderprogramm dagegen nicht förderfähig.
Für einen LL.M. bedeutet das: Ein entsprechender Studiengang beispielsweise in Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Spanien, Italien oder der Schweiz kann grundsätzlich für die RLS-Förderung infrage kommen. Ein LL.M. in den USA, Kanada, Großbritannien oder Australien wird dagegen nicht über die reguläre Studienförderung für inländische Studierende abgedeckt.
Die RLS weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass Bewerberinnen und Bewerber, die einen solchen Studiengang im EU-Ausland oder in der Schweiz absolvieren, begründen müssen, warum sie im Ausland studieren möchten und wie sie währenddessen am ideellen Förderprogramm der Stiftung teilnehmen können.
Höhe der Förderung
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den Regelungen der staatlichen Ausbildungsförderung. Neben der finanziellen Grundförderung erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Studienkostenpauschale. Je nach persönlicher Situation können weitere Leistungen hinzukommen.
Die genaue Förderhöhe richtet sich unter anderem nach der persönlichen und familiären finanziellen Situation. Bei einem Auslandsstudium können zusätzlich die jeweils geltenden Regelungen für die Auslandsförderung greifen.
Neben der finanziellen Unterstützung bietet die RLS ein umfangreiches ideelles Förderprogramm mit Workshops, Seminaren, Bildungsreisen, Arbeitskreisen und weiteren Veranstaltungen. Die Teilnahme an diesem Programm wird von den Stipendiatinnen und Stipendiaten erwartet.
Bewerbung und Fristen
Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Die Stiftung führt regelmäßig Bewerbungsrunden durch. Für die aktuelle Bewerbungsrunde 2026 liegt der Bewerbungsschluss für Studierende und Promovierende am 1. Oktober 2026.
Da die Bewerbung ein mehrstufiges Auswahlverfahren durchläuft, sollte ausreichend Zeit für die Vorbereitung eingeplant werden. Neben den akademischen Leistungen und dem gesellschaftlichen Engagement spielt auch die persönliche Motivation eine wichtige Rolle.
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gehört zu den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Begabtenförderungswerken. Sie unterstützt leistungsstarke und engagierte Studierende und Promovierende und verbindet die finanzielle Förderung mit einem umfangreichen ideellen Förderprogramm. Für LL.M.-Interessierte ist vor allem das Studienförderwerk Klaus Murmann relevant.
Förderung eines LL.M. im Ausland
Die Förderung der sdw ist grundsätzlich auf ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland ausgerichtet. Ein vollständig im Ausland absolvierter LL.M. kann daher nicht regulär über das Studienförderwerk Klaus Murmann finanziert werden.
Möglich ist allerdings eine Förderung von studienbezogenen Auslandsaufenthalten, wenn diese Bestandteil des geförderten Studiums sind. Für einen eigenständigen LL.M. nach dem ersten Staatsexamen ist die sdw deshalb nur eingeschränkt als Finanzierungsmöglichkeit geeignet.
Wer bereits durch die sdw gefördert wird, sollte einen geplanten Auslandsaufenthalt frühzeitig mit der Stiftung abstimmen und prüfen, welche zusätzlichen Leistungen beantragt werden können.
Höhe der Förderung
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den Regelungen des BAföG. Zusätzlich erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich. Je nach persönlicher Situation können weitere Leistungen hinzukommen.
Für einen förderfähigen Auslandsaufenthalt können zusätzliche Zuschüsse vorgesehen sein. Dazu können beispielsweise Reisekosten, auslandsbedingte Mehrkosten oder weitere studienbezogene Kosten gehören. Die konkrete Förderung hängt vom individuellen Fall und den jeweils geltenden Förderbedingungen ab.
Neben der finanziellen Unterstützung steht die ideelle Förderung im Mittelpunkt. Dazu gehören Seminare, Workshops, Veranstaltungen und der Austausch mit anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten. Das Förderprogramm soll die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützen und auf verantwortungsvolle Tätigkeiten in Wirtschaft und Gesellschaft vorbereiten.
Bewerbung und Auswahl
Die Bewerbung für das Studienförderwerk Klaus Murmann erfolgt über ein mehrstufiges Auswahlverfahren. Neben den Bewerbungsunterlagen spielen Gespräche und die persönliche Eignung eine wichtige Rolle. Die Stiftung veröffentlicht die jeweils geltenden Bewerbungsbedingungen und Fristen auf ihrer Website.
Da die Aufnahme in ein Begabtenförderungswerk in der Regel nicht kurzfristig zur Finanzierung eines bereits feststehenden Auslandsstudiums erfolgt, sollte eine mögliche Förderung frühzeitig während des Studiums geprüft werden.
Cusanuswerk
Das Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland. Es fördert besonders leistungsstarke und engagierte Studierende und Promovierende und verbindet die finanzielle Unterstützung mit einem umfangreichen ideellen Förderprogramm. Für einen LL.M. im Ausland kann die Förderung interessant sein, allerdings gelten für einen vollständigen LL.M. andere Voraussetzungen als für einen klassischen Auslandsaufenthalt während des Studiums.
Förderung eines LL.M. im Ausland
Das Cusanuswerk fördert grundsätzlich das Studium an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Ein Studium im Ausland kann dabei grundsätzlich gefördert werden, sofern es sich um ein förderfähiges Studium handelt und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für einen LL.M. nach dem ersten Staatsexamen ist jedoch entscheidend, ob der LL.M. als eigenständiges weiterführendes Studium in die Förderung einbezogen werden kann. Das Cusanuswerk sieht grundsätzlich auch eine Förderung von Masterstudiengängen vor. Ein vollständiger LL.M. im Ausland ist daher nicht von vornherein ausgeschlossen.
Für einen Auslandsaufenthalt können zusätzlich zur regulären Förderung Auslandszuschläge und weitere auslandsbezogene Leistungen gewährt werden. Die konkrete Förderung hängt unter anderem vom Zielland und der individuellen finanziellen Situation ab.
Höhe der Förderung
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den Regelungen des BAföG. Zusätzlich erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich. Je nach persönlicher Situation können weitere Zuschüsse hinzukommen.
Für einen förderfähigen Auslandsaufenthalt können zusätzliche Leistungen beantragt werden. Dazu gehören insbesondere Auslandszuschläge und Reisekostenzuschüsse. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch weitere auslandsbedingte Kosten berücksichtigt werden.
Neben der finanziellen Förderung ist die ideelle Förderung ein wesentlicher Bestandteil des Cusanuswerks. Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen an Akademien, Tagungen, Arbeitsgruppen und weiteren Veranstaltungen teil und erhalten die Möglichkeit zum fachübergreifenden Austausch.
Bewerbung und Auswahl
Die Bewerbung erfolgt über ein mehrstufiges Auswahlverfahren. Dabei werden neben den bisherigen Studienleistungen auch die persönliche Motivation, das gesellschaftliche Engagement und die Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben berücksichtigt.
Da die Aufnahme in das Cusanuswerk nicht erst unmittelbar vor einem Auslandsstudium erfolgen sollte, empfiehlt sich eine frühzeitige Beschäftigung mit den Voraussetzungen und Bewerbungsfristen.
Avicenna-Studienwerk
Das Avicenna-Studienwerk ist das jüngste der 13 staatlich geförderten Begabtenförderungswerke in Deutschland. Es fördert leistungsstarke und gesellschaftlich engagierte muslimische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen. Neben der finanziellen Unterstützung umfasst das Stipendium auch ein ideelles Förderprogramm mit Seminaren, Akademien, Beratung und Möglichkeiten zum fachübergreifenden Austausch. Im Mittelpunkt stehen fachliche Exzellenz, gesellschaftliche Verantwortung und die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben.
Förderung eines LL.M. im Ausland
Für einen LL.M. ist beim Avicenna-Studienwerk eine wichtige Einschränkung zu beachten: Ein Studiengang, der vollständig im Ausland absolviert wird, kann über die reguläre Studienförderung nicht gefördert werden. Das Studienwerk unterstützt seine bereits aufgenommenen Stipendiatinnen und Stipendiaten jedoch bei studienbezogenen Auslandsaufenthalten, beispielsweise für ein Auslandssemester, Praktika oder Sprachkurse. Auch ein Studium an einer Hochschule in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz kann im Rahmen der Auslandsförderung berücksichtigt werden.
Für einen eigenständigen LL.M. nach dem ersten Staatsexamen bedeutet das: Wer sich erst für einen vollständigen LL.M. im Ausland bewirbt, kann diesen nicht einfach über das Avicenna-Studienwerk finanzieren lassen. Eine Auslandsförderung setzt grundsätzlich voraus, dass die Person bereits in das Förderprogramm aufgenommen wurde.
Höhe der Förderung
Die Studienförderung kann aktuell bis zu 855 Euro monatlich betragen und ist einkommensabhängig. Zusätzlich erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen weitere Leistungen hinzu, beispielsweise Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Kinderbetreuung.
Für förderfähige Auslandsaufenthalte können zusätzlich Auslandszuschläge sowie Zuschüsse zu Reisekosten und Studiengebühren gewährt werden. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Auslandsaufenthalt und den geltenden Förderbedingungen.
Wer kann sich bewerben?
Das Avicenna-Studienwerk richtet sich in erster Linie an muslimische Studierende mit überdurchschnittlichen schulischen oder akademischen Leistungen und gesellschaftlichem Engagement. Zusätzlich wird eine überzeugende persönliche Begründung für die Bewerbung erwartet. In begründeten Ausnahmefällen können auch Personen anderer Konfessionen berücksichtigt werden, beispielsweise bei einem besonderen Engagement im interreligiösen Dialog oder einem spezifischen Islambezug des Studiums.
Bewerbung und Fristen
Die Bewerbung für die Studienförderung ist derzeit zweimal jährlich möglich. Die Bewerbungsfristen liegen grundsätzlich am 1. April für einen Förderbeginn zum folgenden Wintersemester und am 1. Oktober für einen Förderbeginn zum folgenden Sommersemester. Da für die Bewerbung ein entsprechender zeitlicher Vorlauf erforderlich ist, sollte sie frühzeitig vorbereitet werden.
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) ist das Begabtenförderungswerk der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland. Es fördert besonders begabte und engagierte jüdische Studierende und Promovierende. Neben der finanziellen Unterstützung spielt die ideelle Förderung eine wichtige Rolle: Das Studienwerk bietet unter anderem Bildungsprogramme, Akademien, Foren und Möglichkeiten zum interdisziplinären Austausch. Im Mittelpunkt stehen dabei die Auseinandersetzung mit jüdischer Identität, gesellschaftliche Verantwortung und ein weltoffenes, pluralistisches Judentum.
Förderung eines LL.M. im Ausland
Für einen LL.M. ist ELES besonders interessant, weil die Auslandsförderung vergleichsweise weit gefasst ist. Bereits geförderte Studierende können einen Studienaufenthalt im Ausland finanziell unterstützen lassen. Nach den aktuellen Angaben des Studienwerks ist sogar ein teilweise oder vollständig im Ausland absolviertes Studium möglich.
Wichtig ist jedoch: Die Auslandsförderung kann nicht unabhängig von einem ELES-Stipendium beantragt werden. Wer sich ausschließlich für die Finanzierung eines LL.M. im Ausland interessiert, kann sich also nicht separat um eine Auslandsförderung bewerben. Zunächst muss eine Aufnahme in die reguläre Studierendenförderung erfolgen.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Auslandsförderung können insbesondere Zuschüsse zu Reise- und Lebenshaltungskosten sowie gegebenenfalls zu Studiengebühren im Gastland gewährt werden. Die konkrete Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Auslandsaufenthalt und den geltenden Förderbedingungen.
Auch die reguläre Förderung umfasst finanzielle und ideelle Leistungen. Neben der einkommensabhängigen Förderung erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Studienkostenpauschale. Für Auslandsaufenthalte können zusätzliche Leistungen hinzukommen.
Besonders interessant ist, dass ELES Auslandsaufenthalte ausdrücklich als Teil der akademischen und persönlichen Entwicklung versteht. Aufenthalte im Ausland sollen nicht nur fachliche und internationale Erfahrungen ermöglichen, sondern können auch den Austausch mit jüdischen Gemeinden und jüdischem Leben im Ausland fördern.
Wer kann sich bewerben?
Die Studierendenförderung richtet sich grundsätzlich an besonders begabte und engagierte jüdische Studierende. Erwartet werden sehr gute schulische beziehungsweise akademische Leistungen sowie gesellschaftliches Engagement. Die Noten sind dabei ein wichtiges, aber nicht das einzige Auswahlkriterium.
Bewerbung und Fristen
Das ELES führt für die Studierendenförderung grundsätzlich zwei Bewerbungszeiträume pro Jahr durch. Die Bewerbungsfristen liegen in der Regel bei 1. bis 31. Oktober für eine Aufnahme zum 1. April des Folgejahres und bei 1. bis 30. April für eine Aufnahme zum 1. Oktober desselben Jahres. Das Bewerbungsverfahren erfolgt online und umfasst mehrere Stufen.
Evangelisches Studienwerk Villigst
Das Evangelische Studienwerk Villigst ist das Begabtenförderungswerk der evangelischen Kirchen in Deutschland. Es fördert engagierte und leistungsstarke Studierende aller Fachrichtungen und verbindet die finanzielle Unterstützung mit einer umfassenden ideellen Förderung. Neben guten Studienleistungen spielen insbesondere gesellschaftliches Engagement, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, über den eigenen fachlichen Horizont hinauszublicken, eine wichtige Rolle.
Förderung eines LL.M. im Ausland
Für einen LL.M. ist beim Evangelischen Studienwerk eine wichtige Einschränkung zu beachten: Eine erstmalige Bewerbung ausschließlich für einen Masterstudiengang ist nicht möglich. Masterstudiengänge werden grundsätzlich nur gefördert, wenn die Studierenden bereits in ihrem grundständigen Studium durch Villigst gefördert wurden.
Für bereits aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten ist ein Auslandsstudium dagegen ausdrücklich vorgesehen. Villigst betrachtet Auslandserfahrungen als wichtigen Bestandteil der persönlichen und fachlichen Entwicklung und unterstützt entsprechende Studienaufenthalte, Sprachkurse und Praktika im Ausland finanziell und organisatorisch.
Eine Besonderheit gilt für deutsche Staatsangehörige: Sie können auch dann gefördert werden, wenn sie an einer Hochschule in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz studieren. Damit kann ein vollständiges Studium in einem europäischen Ausland grundsätzlich möglich sein. Für einen eigenständigen LL.M. nach dem ersten Staatsexamen ist jedoch entscheidend, dass bereits zuvor eine Förderung im grundständigen Studium bestanden hat.
Höhe der Förderung
Die finanzielle Förderung orientiert sich am BAföG. Bei familienversicherten Studierenden sind aktuell bis zu 855 Euro monatlich möglich. Hinzu kommt eine Studienkostenpauschale von 300 Euro pro Monat. Je nach persönlicher Situation können weitere Leistungen hinzukommen. Auch für Auslandsaufenthalte stellt Villigst zusätzliche Fördermöglichkeiten bereit.
Neben der finanziellen Unterstützung erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten eine umfassende ideelle Förderung. Dazu gehören unter anderem Bildungsangebote, Beratung und der Austausch innerhalb des Villigster Netzwerks. Auslandsaufenthalte werden durch Beratungsangebote sowie Vor- und Nachbereitung begleitet.
Bewerbung und Fristen
Die Bewerbung für die Studienförderung ist aktuell zweimal jährlich möglich: vom 1. Oktober bis zum 15. Januar für eine Förderung ab dem folgenden Wintersemester sowie vom 1. April bis zum 15. Juli für eine Förderung ab dem folgenden Sommersemester. Da die Zahl der Plätze im Vorauswahlverfahren begrenzt ist, empfiehlt Villigst, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb des Bewerbungszeitraums vollständig einzureichen.
Für LL.M.-Interessierte ist allerdings vor allem die Zugangsvoraussetzung entscheidend: Eine Bewerbung nur für den LL.M. ist nicht möglich
Hans-Böckler-Stiftung
Die Hans-Böckler-Stiftung (HBS) gehört zu den 13 Begabtenförderungswerken in Deutschland und fördert junge Menschen, die überdurchschnittliche Leistungen mit gewerkschaftlichem, gesellschaftspolitischem und/oder sozialem Engagement verbinden. Neben der finanziellen Unterstützung bietet die Stiftung ein umfangreiches ideelles Förderprogramm mit Seminaren, Auslandsakademien, Studienreisen, Beratung und Möglichkeiten zur Vernetzung.
Förderung eines LL.M. im Ausland
Für einen LL.M. ist die Hans-Böckler-Stiftung interessanter als einige andere Begabtenförderungswerke, da sie neben kürzeren Auslandsaufenthalten ausdrücklich auch Auslandsstudien und komplette Studiengänge an internationalen Universitäten unterstützt. Grundsätzlich kann ein Studium an einer Hochschule in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz gefördert werden.
Auch ein Masterstudium außerhalb Europas kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Die HBS verlangt hierfür eine besondere Begründung, warum das Studium außerhalb Europas für das Studienvorhaben sinnvoll ist. Damit kann grundsätzlich auch ein LL.M. beispielsweise in den USA, Kanada oder Australien infrage kommen.
Wichtig ist allerdings: Die Förderung eines LL.M. ist nicht als eigenständiges Reisestipendium gedacht. Eine Bewerbung ausschließlich für die Finanzierung eines Auslandsaufenthalts ist nicht möglich. Die Auslandsförderung setzt grundsätzlich eine reguläre Förderung durch die Hans-Böckler-Stiftung voraus.
Was wird gefördert?
Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten eine Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich. Die darüber hinausgehende finanzielle Förderung richtet sich grundsätzlich nach den Regelungen des BAföG und der persönlichen Situation.
Für ein förderfähiges Auslandsstudium können zusätzliche Leistungen hinzukommen. Dazu gehören insbesondere:
- Auslandsförderung für den Studienaufenthalt
- Reisekosten
- gegebenenfalls weitere auslandsbedingte Kosten
- Studiengebühren bis zu 10.000 Euro pro Studienjahr
Das Auslandsstudium wird im Regelfall für ein akademisches Jahr gefördert. Die Stiftung weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass auch komplette Studiengänge an internationalen Universitäten unterstützt werden können. Die konkrete Förderungsdauer und die Voraussetzungen sollten deshalb für den jeweiligen LL.M. individuell geprüft werden.
Bewerbung und Fristen
Die Bewerbung erfolgt online und als Selbstbewerbung. Das Auswahlverfahren umfasst nach der formalen Vorauswahl unter anderem ein Gutachtengespräch mit einer Vertrauensdozentin oder einem Vertrauensdozenten sowie einer Stipendiatengruppe und anschließend ein Gespräch im Auswahlausschuss. Zwischen Bewerbungsschluss und der abschließenden Entscheidung können etwa sechs Monate liegen.
Die aktuellen Bewerbungszeiträume für ein Studium liegen bei 15. Mai bis 1. August für einen Förderbeginn im folgenden Sommersemester sowie 15. November bis 1. Februar für einen Förderbeginn im folgenden Wintersemester.
Leistung allein ist nicht entscheidend
Bei der Auswahl geht es in der Regel um mehr als gute Examens- oder Studiennoten. Viele Begabtenförderungswerke legen Wert auf ein überzeugendes persönliches Profil und gesellschaftliches Engagement. Je nach Stiftung können beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeiten, politische oder soziale Aktivitäten, besondere fachliche Interessen oder eine nachvollziehbare berufliche Perspektive eine Rolle spielen.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die einen LL.M. planen, ist daher nicht nur die Frage entscheidend, welches Förderwerk den Studiengang finanziell unterstützt, sondern auch, ob das eigene Profil zu den Auswahlkriterien passt.
Worauf sollte bei der Bewerbung geachtet werden?
Eine Bewerbung bei einem Begabtenförderungswerk sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Die Auswahlverfahren können mehrstufig sein und beispielsweise Bewerbungsunterlagen, Empfehlungsschreiben, Auswahlgespräche oder weitere Auswahlverfahren umfassen. Hinzu kommt, dass manche Förderwerke eine Bewerbung bereits während des Studiums voraussetzen oder besondere Fristen für die Aufnahme haben.
Wer einen LL.M. im Ausland plant, sollte deshalb nicht erst kurz vor Beginn des Studiengangs nach einer Finanzierung suchen. Gerade bei den Begabtenförderungswerken kann es sinnvoll sein, sich bereits vor der konkreten LL.M.-Bewerbung mit den Förderbedingungen auseinanderzusetzen.