Anforderungen nach der JAPO Rheinland-Pfalz für das 1. Staatsexamen (Jura)
(alle Angaben ohne Gewähr)
I. Was muss ich können?
Quelle: § 1 JAPO, Anlage
→ Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts einschließlich des Verfahrensrechts
I. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und seinen Nebengesetzen:
1. Buch 1 – Allgemeiner Teil – BGB,
2. der allgemeine Teil des Schuldrechts, dabei im Überblick:
a) Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 bis 310 BGB),
b) besondere Vertriebsformen (§§ 312 bis 312 f BGB),
3.aus dem besonderen Teil des Schuldrechts:
a) Kaufvertrag, Werkvertrag, Miete,
b) gesetzliche Schuldverhältnisse (Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und Recht der unerlaubten Handlungen einschließlich Grundzüge des Produkthaftungsgesetzes und Grundzüge der Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz einschließlich des Pflichtversicherungsgesetzes),
c) im Überblick die übrigen Schuldverhältnisse,
4. aus dem Sachenrecht folgende Gebiete:
a) Besitz,
b) die allgemeinen Bestimmungen über Rechte an Grundstücken,
c) Erwerb und Verlust des Eigentums,
d) Ansprüche aus dem Eigentum,
e) im Überblick:
aa) Inhalt des Eigentums,
bb) Miteigentum,
cc) Hypothek und Grundschuld,
dd) Pfandrecht an beweglichen Sachen und Rechten,
5. aus dem Familienrecht folgende Gebiete im Überblick:
a) Ehewirkungen,
b) Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung,
c) Verwandtschaft und Abstammung,
d) allgemeine Bestimmungen der Unterhaltspflicht unter Verwandten,
e) gesetzliche Vertretung des Kindes und deren Beschränkungen (§§ 1643, 1821 und 1822 BGB),
6. aus dem Erbrecht folgende Gebiete im Überblick:
a) Erbfolge,
b) Annahme und Ausschlagung der Erbschaft,
c) Erbengemeinschaft,
d) Testament, Erbvertrag und Pflichtteil (§§ 2064 bis 2338 BGB),
e) Erbschein,
7. aus dem Internationalen Privatrecht im Überblick:
allgemeine Lehren und ihre Bezüge zum
a) Vertragsrecht,
b) Eheschließungs- und Ehewirkungsrecht sowie
c) Erbrecht.
II. aus dem Arbeitsrecht folgende Gebiete im Überblick:
1. Abschluss und Wirksamkeit von Arbeitsverträgen,
2. Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien,
3. Leistungsstörungen und Besonderheiten der Haftung im Arbeitsverhältnis,
4. Beendigung des Arbeitsverhältnisses (insbesondere Kündigungsschutzrecht und Betriebsübergang),
5. Wirkung tarifrechtlicher und betriebsverfassungsrechtlicher Regelungen auf die vorgenannten Gebiete des Individualarbeitsrechts;
III. aus dem Handelsrecht folgende Gebiete im Überblick:
1. Kaufleute,
2. Handelsregister,
3. Handelsfirma,
4. Prokura und Handlungsvollmacht,
5. allgemeine Bestimmungen über Handelsgeschäfte,
6. Handelskauf;
IV. aus dem Gesellschaftsrecht im Überblick:
1. das Recht der Personengesellschaften,
2. aus dem Recht der Kapitalgesellschaften die Vertretung und Geschäftsführung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
V. aus dem Zivilprozessrecht im Überblick:
1. aus dem Erkenntnisverfahren:
a) Aufbau des Instanzenzugs und Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte,
b) Verfahrensgrundsätze,
c) Zulässigkeit der Klage, insbesondere Partei- und Prozessfähigkeit,
d) Klagearten, Klageerhebung und Rechtshängigkeit,
e) Urteil, Prozessvergleich und Erledigung in der Hauptsache,
f) Berufung,
g) Rechtskraft,
2. aus dem Vollstreckungsrecht:
a) allgemeine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung,
b) Arten der Zwangsvollstreckung,
c) Pfändungspfandrecht,
d) Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung,
e) materielles Insolvenzrecht.
→ Kernbereiche des Strafrechts einschließlich des Verfahrensrechts
I. die allgemeinen Lehren des Strafrechts, dabei im Überblick:
1. internationales Strafrecht (§§ 3 bis 7 des Strafgesetzbuchs – StGB -),
2. Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit (§§ 20 und 21 StGB),
3. Rechtsfolgen der Tat (ohne Nebenfolgen, Vollstreckungsverjährung, Verfall und Einziehung),
4. Konkurrenzen,
5. Strafantrag, Ermächtigung und Strafverlangen,
6. Verfolgungsverjährung;
II. aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs:
1. falsche uneidliche Aussage und Meineid (§§ 153, 154 und 156 bis 160 StGB),
2. Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen und fahrlässige Tötung (§§ 211 bis 216 und 222 StGB),
3. Körperverletzung (§§ 223 bis 229 StGB),
4. Freiheitsberaubung und Nötigung (§§ 239 und 240 StGB),
5. Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242 bis 244 a und 246 bis 248 b StGB),
6. Raub und Erpressung (§§ 249 bis 253 und 255 StGB),
7. Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 bis 259 StGB),
8. Betrug und Untreue (§§ 263 und 266 StGB),
9. Urkundenfälschung (§§ 267, 271 und 274 StGB),
10. im Überblick:
a) der § 113 des sechsten Abschnitts (Widerstand gegen die Staatsgewalt),
b) die §§ 123, 138, 142 und 145 d des siebenten Abschnitts (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung),
c) der § 164 des zehnten Abschnitts (falsche Verdächtigung),
d) die §§ 185 bis 187, 190 und 192 bis 194 des vierzehnten Abschnitts (Beleidigung),
e) der § 221 des sechzehnten Abschnitts (Straftaten gegen das Leben),
f) der § 231 des siebzehnten Abschnitts (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit),
g) die §§ 239 a, 239 b und 241 des achtzehnten Abschnitts (Straftaten gegen die persönliche Freiheit),
h) die §§ 263 a, 265, 265 a und 266 b des zweiundzwanzigsten Abschnitts (Betrug und Untreue),
i) der § 303 des siebenundzwanzigsten Abschnitts (Sachbeschädigung),
j) die §§ 306 bis 306 e, 315 b bis 316 a, 323 a und 323 c des achtundzwanzigsten Abschnitts (gemeingefährliche Straftaten),
k) die §§ 331 bis 334, 336, 340 und 348 des dreißigsten Abschnitts (Straftaten im Amt);
III. aus dem Strafverfahrensrecht im Überblick:
1. wesentliche Verfahrensgrundsätze,
2. allgemeiner Gang des Strafverfahrens,
3. Rechtsstellung und Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten,
4. erstinstanzliche gerichtliche Zuständigkeit und der weitere Instanzenzug,
5. Zwangsmittel (strafprozessuale Grundrechtseingriffe: Untersuchungshaft, vorläufige Festnahme, körperliche Untersuchung nach § 81 a der Strafprozessordnung, Beschlagnahme, Durchsuchung und Telefonüberwachung),
6. Aufklärungspflicht, Beweisaufnahme, Arten der Beweismittel, Beweisantragsrecht und Beweisverbote,
7. Berufung und Revision,
8. Rechtskraft.
→ Kernbereiche des Öffentlichen Rechts einschließlich des Verfahrensrechts
I. das Staatsrecht ohne das Notstandsverfassungsrecht;
II. aus dem Verfassungsprozessrecht im Überblick:
1. Verfassungsbeschwerde,
2. Organstreitverfahren,
3. Bund-Länder-Streitigkeiten,
4. abstrakte und konkrete Normenkontrolle;
III. Grundzüge des Völkerrechts;
IV. aus dem Verwaltungsrecht:
1. das allgemeine Verwaltungsrecht (einschließlich eines Überblicks über das Recht der staatlichen Ersatzleistungen),
2. Verwaltungsverfahrensrecht (ohne die Bestimmungen über das förmliche Verwaltungsverfahren),
3. das allgemeine Verwaltungsorganisationsrecht im Überblick,
4. aus dem besonderen Verwaltungsrecht:
a) das allgemeine Gefahrenabwehrrecht,
b) im Überblick:
aa) Baurecht,
bb) Kommunalrecht,
cc) Versammlungsrecht,
dd) Recht der öffentlichen Sachen;
→ aus dem Verwaltungsprozessrecht:
1. der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit,
2. die Zulässigkeit der Klage,
3. die Klagearten,
4. die Klagebefugnis,
5. das Vorverfahren,
6. das Verfahren im ersten Rechtszug,
7. der vorläufige Rechtsschutz,
8. die gerichtlichen Entscheidungen.
→ Europarecht
I. Rechtsquellen, Rechtsanwendung und Rechtsschutz;
II. Organe und Handlungsformen;
III. Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten;
IV. Verhältnis und Bezüge zum nationalen Recht.
II. Freischuss
Quelle: § 5 JAG
→ Ununterbrochenes Studium
→ Erbringung der schriftlichen Prüfungsleistungen spätestens nach Ende der Vorlesungszeit des achten Semesters
→ Erfolglose Prüfung gilt als nicht unternommen
→ Unterbrechungen des Studiums wegen schwerer Krankheit oder aus ähnlich wichtigen Gründen bleiben außer Betracht
→ bis zu zwei Studienhalbjahre bleiben unberücksichtigt, in denen der Prüfling an einer ausländischen Universität nachweislich ausländisches Recht studiert oder an einer deutschen Universität eine vergleichbare fachspezifische Zusatzausbildung erfolgreich
absolviert oder in gesetzlich vorgesehenen Gremien oder satzungsmäßigen Organen der Hochschule oder der studentischen Selbstverwaltung mitgewirkt hat.
III. Abschichten
→ ist in Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen
IV. Materialien
Quelle: Hinweise zur schriftlichen Prüfung der Staatlichen Pflichtfachprüfung Rheinland-Pfalz
→ Deutsche Gesetze von Schönfelder(Loseblattsammlung), mit Ergänzungsband,
→ Verfassungs- und Verwaltungsgesetze Sartorius I (Loseblattsammlung), ohne Ergänzungsband,
→ Landesrecht Rheinland-Pfalz, herausgegeben von Hufen/Jutzi/Westenberger, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden,
→ Arbeitsgesetze, Beck-Texte, dtv 5006,
→ Sartorius II, Internationale Verträge-Europarecht (Loseblattsammlung),
→ Die Loseblatt- und Textausgaben müssen – soweit nichts anderes angegeben ist – auf dem neuesten Stand sein.
→ Anmerkungen sind nicht gestattet
→ Einfache Unterstreichungen oder Hervorhebungen werden nicht beanstandet
→ Registerfahnen oder Ähnliches sind nur zulässig, sofern sei auf Gesetze im Ganzen und nicht einzelne Paragraphen hinweisen.
V. Mündliche Prüfung
Quelle: § 7 JAPO
→ entfällt zu gleichen Teilen auf die Pflichtfächer nach § 1 Abs. 2 Nr. 1, jeweils einschließlich der rechtsgeschichtlichen und rechtstheoretischen Grundlagenfächer nach§ 1 Abs. 2 Nr.2.
→ Prüfungsausschuss aus drei Mitgliedern einschließlich des vorsitzenden Mitglieds
→ Zu einem Prüfungstermin dürfen nicht mehr als fünf Bewerberinnen und Bewerber geladen werden
→ dauert so lange, dass auf jede Bewerberin und jeden Bewerber etwa 30 Minuten entfallen
→ ist durch eine angemessene Pause zu unterbrechen, wenn die Prüfungsdauer drei Stunden überschreitet.
→ Zuschauer möglich