Für mich ist die Tätigkeit als Anwalt im Vergaberecht ein echter Traumberuf.
Rechtsanwalt Dr. Niels Griem
Dr. Niels Griem: Bei BBG sind 10 von ca. 30 Berufsträgern ausschließlich mit der Betreuung von Vergabeverfahren beschäftigt. Weitere Berufsträger bearbeiten regelmäßig vergaberechtliche Themen. Um eine ausgezeichnete Beratung in den verschiedenen von uns hauptsächlich beratenen Branchen sicherzustellen, gibt es feste Teams. Bei regulierungs-, beihilfen- und kartellrechtlichen Fragestellungen greifen wir auf andere Spezialisten von BBG zurück.
Dr. Niels Griem: Der Erlass der Koordinierungsrichtlinien im Jahr 1992 und insbesondere der Erlass der so genannten Nachprüfungsrichtlinie hat den Bedarf für anwaltliche Beratungsleistungen im Vergaberecht sicher in erheblichem Maße erhöht. Europarechtliche Vorgaben sind aber auch aktuell für meinen Arbeitsalltag ausgesprochen relevant.
Dr. Niels Griem: Mich hat anfänglich das Thema der umweltfreundlichen Beschaffung sehr interessiert. Ich durfte Ende der 90´er Jahre mehrere Gutachten für das Umweltbundesamt zu diesem Thema verfassen. Bereits damals hat mich der Umstand fasziniert, dass bei einer Tätigkeit im Vergaberecht nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche, technische, soziale und politische Aspekte der Beschaffung zu bedenken sind.
Dr. Niels Griem: Für mich ist die Tätigkeit als Anwalt im Vergaberecht ein echter Traumberuf. Die Tätigkeit ist erfüllend, weil sie der Realisierung von wichtigen Infrastrukturprojekten bzw. von Leistungen der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung dient. Ich empfinde es zum Beispiel als sehr befriedigend, mit selbst ausgeschriebenen Personennahverkehrszügen zu reisen. Außerdem ist die Arbeit auch nach über 20 Jahren Erfahrung im Vergaberecht immer noch sehr herausfordernd und ständig neu.
Dr. Niels Griem: In laufenden Vergabeverfahren oder in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern oder den Oberlandesgerichten können Arbeiten eilig zu erledigen sein. Manchmal kommt es deshalb vor, dass man am Ende eines Arbeitstages Dinge erledigt hat mit denen man zu Beginn desselben nicht gerechnet hatte. Typisch ist darüber hinaus der tiefgreifende interdisziplinäre Austausch mit den Mandanten oder sonstigen Beratern des Mandanten und die Arbeit an Vertragstexten.
Dr. Niels Griem: Ganz ernstgemeint: Jeden Tag neu ökonomisch erfolgreiche Lösungen für die eigenen Mandanten zu entwickeln. Die Lösung von rechtlichen Fragen ist insoweit nur Mittel zum Zweck.
Dr. Niels Griem: Der im Vergaberecht tätige Anwalt muss sich als Berater und nicht als Rechtsgutachter oder Prozessvertreter verstehen. Diesen Trend für die anwaltliche Tätigkeit nehme ich aber auch außerhalb des Vergaberechts deutlich wahr.
Dr. Niels Griem: Es ist vorteilhaft, wenn ein Bewerber in seinem bisherigen Werdegang Schwerpunkte im öffentlichen Recht oder im Zivilrecht aufweisen kann. Europarechtliche Kenntnisse sind ebenfalls von Vorteil. Besonders wichtig ist aber das Interesse an politischen, wirtschaftlichen und technischen Themen oder mindestens die Fähigkeit, interdisziplinär zu arbeiten, sowie Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Spezialisierung.
Dr. Niels Griem: Als bundesweit in sehr großvolumigen Verfahren tätige Vergabepraxis setzen wir mindestens ein gutes befriedigend im ersten Staatsexamen für eine Stage als Referendar bzw. bei einem Berufsanfänger eine entsprechende Note im zweiten Staatsexamen voraus. Darüber hinaus sollte der Lebenslauf zum Ausdruck bringen, dass die in der vorhergehenden Antwort angesprochenen Qualifikationen und soft skills vorhanden sind.
Dr. Niels Griem: Wir erwarten keine vorherige Spezialisierung im Vergaberecht. Das „Training on the job“ wird bei uns sehr intensiv betrieben. Berufsanfänger erledigen ihre Aufgaben anfangs immer unter Mitwirkung eines erfahrenen Kollegen, der auch die Letztverantwortung für die Beratung des Mandanten trägt.
Dr. Niels Griem: Die Zukunftsaussichten sind meines Erachtens sehr gut. Der Bedarf an anwaltlichen Beratungsleistungen im Vergaberecht ist hoch. Zudem wird in vielen Branchen noch immer sehr an den Vorgaben des Vergaberechts vorbei agiert. Da sich dies in Zukunft sicher ändern wird, wird der Beratungsbedarf voraussichtlich steigen. Das Vergaberecht ist ja noch ein sehr junges Rechtsgebiet. Berufseinsteiger im Bereich des Vergaberechts sind deswegen sehr gefragt.
Dr. Niels Griem: Vor Beginn einer Berufstätigkeit im Vergaberecht ist keine spezielle Aus-/Weiterbildung anzuraten. Bei der Jobsuche sollte allerdings ein Arbeitgeber ausgesucht werden, der Wert auf die Qualität seiner Beratungsleistungen und auf die dafür natürlich notwendige Aus- und Fortbildung der Kollegen legt. Einschlägige Aussagen der Kanzleien sollten hinterfragt und – zum Beispiel durch Kontaktaufnahme zu jüngeren Kollegen im vergaberechtlichen Team des Arbeitgebers – verifiziert werden. Für Junganwälte, die bereits über erste Erfahrungen im Bereich des Vergaberechts verfügen, kann sodann die Qualifikation zum Fachanwalt für Vergaberecht interessant sein.
Dr. Niels Griem: Die im Vergaberecht tätigen Anwälte von BBG nehmen regelmäßig an vergaberechtlichen Fachtagungen oder branchenspezifischen Tagungen teil. Letzteres geschieht, damit die Kollegen ein Gefühl für die Bedürfnisse der Mandanten entwickeln können. Die konkreten Veranstaltungen werden je nach Erfahrungsstand unserer Anwälte von den zuständigen Partnern vorgeschlagen. Unsere Senior Associates entscheiden eigenständig über die Wahrnehmung von Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb eines ihnen zur Verfügung stehenden jährlichen Budgets.
Dr. Niels Griem: Bei Interesse an einer Tätigkeit im Vergaberecht sollten sich Referendare an eine bundesweit in diesem Rechtsgebiet tätige Kanzlei wenden und im Rahmen einer Station in dieses Gebiet hineinschnuppern. Wie oben bereits angemerkt ist ein öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Schwerpunkt in der Ausbildung hilfreich. Darüber hinaus sind Offenheit für Ansätze anderer, Kritik- und Teamfähigkeit, Interesse für andere Fachdisziplinen und die Fähigkeit hilfreich, komplexe Zusammenhänge erklären zu können. Auch eine gewisse Weltoffenheit ist sicher angesichts sich immer mehr internationalisierender Märkte von Vorteil.