Das Rechtsgebiet wird auch in Zukunft und besonders für die Regulierung der Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen.
Rechtsanwalt Dr. Kim Manuel Künstner
Dr. Kim Manuel Künstner: Die kartellrechtliche Expertise unserer Anwälte geht sowohl sehr in die Tiefe als auch in die Breite. Jeder unserer Experten beschäftigt sich zu 100% mit dem Kartellrecht und ist daher jederzeit in der Lage von komplexen Fusionkontrollen, über Bußgeldverfahren bis hin zu zivilrechtlichen Auseinandersetzungen wie Kartellschadensersatzverfahren alle relevanten Aufgaben zu erledigen. Mandanten haben in der Regel einen festen Ansprechpartner, der das Unternehmen gut kennt. Die Teamgröße kann je nach Auftrag entsprechend angepasst werden.
Dr. Kim Manuel Künstner: Zum einen bestand bereits durch den universitären Schwerpunkt und die Promotion eine Vorprägung. Zum anderen ist das Kartellrecht ein sehr dynamischer Bereich, der alle Facetten des Rechts abbildet und Elemente des öffentlichen Rechts, Strafrechts und Zivilrechts vereint. Zudem erhält man gerade durch die Notwendigkeit der Marktabgrenzung sehr tiefe Einblicke in die betroffenen Industrien, was das Kartellrecht in der Beratung zu einem sehr praxisorientierten Gebiet macht.
Dr. Kim Manuel Künstner: Die Erwartungen sind vollständig erfüllt worden. Obwohl ich um die Dynamik des Rechtsgebiets wusste, war ich jedoch überrascht, wie schnell Kartellschadensersatzverfahren an Bedeutung gewonnen haben und wie groß der Anteil der täglichen Arbeit mittlerweile ist, der auf diesen Bereich entfällt.
Dr. Kim Manuel Künstner: Wir decken alle kartellrechtlichen Fragestellungen ab. Daneben haben wir einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der rechtliche Beratung im Bereich des Vergaberechts bietet. Hier ergeben sich Überschneidungen insbesondere im Bereich des neuen Bundeswettbewerbsregisters und der damit zusammenhängenden Vergabesperren bzw. Selbstreinigungsprozesse. Des Weiteren verfügen wir durch die Bürogemeinschaft mit Ufer Knauer über die notwendige strafrechtliche Expertise, um benachbarte Themen wie Submissionsabsprachen, Bestechungsdelikte etc. abzudecken. Bei internationalen Verfahren bedienen wir uns eines unabhängigen Netzwerkes spezialisierter Kartellrechtskanzleien im Ausland, die dieselbe Philosophie verfolgen wie wir.
Dr. Kim Manuel Künstner: Üblicherweise sind kartellrechtliche Mandate durch eine längere Bearbeitungsphase geprägt als dies beispielsweise im Arbeitsrecht mit einer hohen Taktung mitunter kleinteiliger Aufträge der Fall ist. Dies gibt in der Regel genug zeitlich Raum, die rechtlichen Fragestellung umfassend zu beleuchten. Dabei kommt es regelmäßig zum Austausch mit Kollegen, auch im größeren Kreis. Abwechslungsreich wird die Tätigkeit zudem durch regelmäßige Außentermine, insbesondere bei Compliance-Schulungen bei den Mandanten, behördlichen Durchsuchungen durch Bundeskartellamt oder Staatsanwaltschaft, behördliche und gerichtliche Terminwahrnehmung.
Dr. Kim Manuel Künstner: Durch die Kartellschadensersatzthematik muss man sich verstärkt auf Zivilprozesse auch im Kartellrecht einstellen. Zudem führt die Digitalisierung zu starken Veränderung auch im Kartellrecht. Es ist zu erwarten, dass die Fusionskontrolle in Zukunft zumindest in der Breite eine geringere Rolle spielen wird, dafür jedoch die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle mehr Gewicht erhält.
Dr. Kim Manuel Künstner: Wichtig ist Neugierde und Interesse an Industrien, Märkten und Produkten. Wie werden diese hergestellt und vertrieben und wie betrachten Nachfrager die Konkurrenzverhältnisse? Rechtlich hilft eine gute Allgemeinbildung und ein sicherer Überblick über zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Verfahrensarten. Schließlich ist ein ökonomisches Grundverständnis von großer Hilfe.
Dr. Kim Manuel Künstner: Echtes Interesse und ein hohes Maß an Eigenmotivation daran, einen Einblick in das Kartellrecht zu erhalten.
Dr. Kim Manuel Künstner: Fehlende einschlägige Vorbildung im Kartellrecht ist kein Ausschlusskriterium. Da unsere Praxis hinsichtlich der Art der kartellrechtlichen Fragestellungen sehr breit aufgestellt ist, kann man das Kartellrecht bei uns „on the job“ erlernen. Wichtiger sind Motivation und Offenheit, sich auf das Rechtgebiet einzulassen.
Dr. Kim Manuel Künstner: Englischkenntnisse sind eine gern gesehene Zusatzqualifikation. Aber auch andere Sprachkenntnisse sind von Vorteil, insbesondere auch Französisch, da wir über einen ausgeprägten French Desk mit Muttersprachlern verfügen. Bei geeigneten Kandidaten wären fehlende Fremdsprachenkenntnisse aber kein absolutes Ausschlusskriterium, insbesondere, wenn andere Aspekte für die Bewerberin bzw. den Bewerber sprechen.
Dr. Kim Manuel Künstner: Das Rechtsgebiet wird auch in der Zukunft und insbesondere der Regulierung der Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen. Man sollte sich aber für das Rechtsgebiet entscheiden, weil man sich für dieses interessiert, weniger wegen Spekulation auf künftige Lukrativität.
Dr. Kim Manuel Künstner: Viele Universitäten bieten Zusatzkurse für Juristen im Bereich Wettbewerbspolitik und Wirtschaftswissenschaften an. Diese Kurse sind gerade für spätere Kartellrechtler von großem Nutzen.
Dr. Kim Manuel Künstner: Üblicherweise unterstützen wir unsere Anwälte beim Erwerb von Fachanwaltstiteln. Da dies im Kartellrecht derzeit nicht möglich ist, kompensieren wir dies dadurch, dass wir Berufseinsteigern die Teilnahme an diversen nationalen und internationalen Konferenzen ermöglichen, um einerseits die Kartellrechts-Community kennenzulernen und andererseits von den Fachvorträgen zu profitieren. Zudem bieten wir allen Associates monatliche Workshops zum Thema Eigenmarketing und Business Development an.
Dr. Kim Manuel Künstner: Ich rate Bewerbern, weniger darauf zu schauen, was vermeintlich für die „Karriere“ gut ist, sondern die Ausbildung zu nutzen, um auszuprobieren, was einem gefällt und wofür man sich begeistern kann. Alles andere wird sich bei einer soliden juristischen Grundbildung von alleine fügen.